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  • Punktueller Schaffensbeitrag an einen Kompositionsauftrag

Punktueller Schaffensbeitrag an einen Kompositionsauftrag

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Das Amt für Kultur kann Unterstützungen für Kompositionsaufträge an Freiburger Professionelle bewilligen. Die Kompositionen sollen dabei mindestens einmal in einem Konzert auf dem Gebiet des Kantons Freiburg aufgeführt werden.

Zweck

Unterstützung von Kompositionsaufträgen.

Voraussetzungen und Verfahren

  • Die Unterstützung ist nur für Kompositionsaufträge vorgesehen.
  • Die gesuchstellende Person muss einen Kompositionsvertrag mit der Komponistin oder dem Komponisten vorlegen und sicherstellen, dass die Komposition mindestens einmal in einem Konzert auf dem Gebiet des Kantons Freiburg aufgeführt wird.
  • Die Komponistin oder der Komponist muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und hauptberuflich auf dem Gebiet des Musikschaffens tätig sein.
  • Die Komponistin oder der Komponist muss ihren oder seinen gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg haben.

Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:

  • Richtlinie zur Unterstützung der Musikproduktion

Ein Beitragsgesuch eingeben

Die Beitragsgesuche müssen mindestens vier Monate vor der Erstaufführung der Komposition über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.

Geben Sie Ihre Gesuche über das Online-Portal ein

Rechtsgrundlagen

Richtlinien - Unterstützung der Musikproduktion (PDF, 242.22k)

Nützliche Links

Förderinstrumente des Amts für Kultur
Hauptbild
Handgeschriebene Musikkomposition (Fotostudio, Freiburg, 2020)
Handgeschriebene Musikkomposition (Fotostudio, Freiburg, 2020) © Nicolas Brodard
  • Konservatorium Freiburg
  • Stipendium aus dem Fonds Pierre und Renée Glasson
  • Unterstützung des zeitgenössischen Musikschaffens
  • Unterstützung von Gastaufenthalten zur Förderung des zeitgenössischen Musikschaffens
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Kultur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Kultur

Letzte Änderung: 16.05.2025

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