Kommission für die Sicherheit des Mobilitätsnetzes (KSM)
Lead
Auf dieser Internetseite findet man Informationen darüber, wie man einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für Projekte stellen können, die die Sicherheit des Mobilitätsnetzes im Kanton erhöhen.
Organisation
Die Kommission für die Sicherheit des Mobilitätsnetzes wurde 2023 mit dem Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes (MobG) ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer des Strassennetzes im Kanton zu verbessern. Dies wurde notwendig, um auf die rasche Entwicklung der Infrastruktur, neue Mobilitätsgewohnheiten und die wachsenden Herausforderungen durch unterschiedliche Verkehrsmittel zu reagieren. Die Kommission trägt dazu bei, die komplexen Sicherheitsfragen im Verkehr effektiv anzugehen.
Gemäss Art. 84 MobR besteht die Kommission für die Sicherheit des Mobilitätsnetzes aus:
- Der Sicherheitsbeauftragten oder dem Sicherheitsbeauftragten gemäss Gesetzgebung über den Strassenverkehr;
- Dem für die Verkehrspolizei zuständigen Offizier der Kantonspolizei;
- Einer Vertreterin oder einem Vertreter des Amtes für Mobilität (MobA);
- Einer Vertreterin oder einem Vertreter des Tiefbauamtes (TBA);
- Vier Personen, die die Verkehrsverbände (Langsamverkehr, motorisierter Verkehr, Verkehrsopfer und Personen mit eingeschränkter Mobilität) vertreten.
Ihr Vorsitz und Sekretariat werden von der Kantonspolizei geführt.Diese Instanz hat die Aufgabe, den entscheidenden Organen (Direktoren der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) und der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD) die Subventionierung von Projekten, die den Kriterien von Art. 162 MobG entsprechen, zu unterstützen.
Auftrag
Die Kommission hat gemäss Art. 162 MobG zum Zweck:
- die Sicherheit des Mobilitätsnetzes durch kantonale Präventionskampagnen zu fördern;
- Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Mobilitätsnetzes zu fördern;
- die Mobilitäts- und Verkehrssicherheitserziehung, insbesondere in den Schulen, zu unterstützen;
- den gebildeten Sicherheitsfonds des Mobilitätsnetzes zu verwalten.
Zu diesem Zweck tritt sie mindestens zweimal im Jahr zusammen, um über die ihr übermittelten Anträge zu entscheiden. Sie kann Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen oder betroffenen Kreisen als Expertinnen und Experten zu den Sitzungen einladen.
Der Sicherheitsfonds des Mobilitätsnetzes wird gespiesen durch:
- einen Zwanzigstel des jährlichen Erlöses aus den Ordnungsbussen, die der Staat aufgrund des Ordnungsbussengesetzes des Bundes einnimmt;
- zu seinen Gunsten ausgerichtete Vermächtnisse, Schenkungen und Spenden;
- alle anderen Ressourcen, die ihm zugewiesen werden können.
Über die Zweckbestimmung der verfügbaren Mittel wird grundsätzlich jährlich entschieden.
Organigramm
Reglement der Kommission
Hier finden Sie das Reglement der Kommission
Einreichung einer Anmeldung
Damit ein Antrag berücksichtigt werden kann, muss das Projekt eines der Ziele der Kommission beinhalten, das heisst:
- die Sicherheit des Mobilitätsnetzes durch kantonale Präventionskampagnen zu fördern;
- Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Mobilitätsnetzes zu fördern;
- die Mobilitäts- und Verkehrssicherheitserziehung, insbesondere in den Schulen, zu unterstützen;
Der Antrag auf eine Subventionierung wird schriftlich mit einem Dossier an die Kommission gerichtet. Insbesondere wird verlangt, dass die allgemeinen Ziele, die erwarteten Ergebnisse, die wichtigsten Etappen sowie die Begünstigten des Projekts beschrieben werden. Darüber hinaus wird verlangt, dass ein Organigramm, ein Effizienzmodell und ein Budget beigefügt werden.
Um eine Projektanmeldung einzureichen, ist folgendes Formular auszufüllen.
Zusammenfassung des Budgets und Endabrechnung
Am Ende jedes in der Verordnung festgelegten Zeitraums muss für jedes geförderte Projekt ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Dieser muss die Verwendung der Mittel während des Berichtszeitraums detailliert aufführen und der Kommission übermittelt werden. Nach Abschluss des Projekts wird für die Kommission für die Sicherheit des Mobilitätsnetzes ein Abschlussbericht erstellt, der eine detaillierte Abrechnung enthält. Dieser wird durch eine Zusammenfassung der Abrechnungen aller Zwischenberichte ergänzt. Dabei werden die tatsächlichen Kosten verglichen und etwaige Abweichungen begründet.
Kontakt
Kommission für die Sicherheit des Mobilitätsnetzes (KSM)
Chemin de la Madeleine 8
1763 Granges-Paccot
T +41 26 305 20 01
Schalterzeiten
- Montag-Freitag 08:00-11:30, 14:00-16:30
- Samstag-Sonntag geschlossen