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  • Richtiges Verhalten zur Vermeidung von Waldbränden

Richtiges Verhalten zur Vermeidung von Waldbränden

  • Medienmitteilung

Das schöne Frühlingswetter lädt zu Aktivitäten im Wald ein. Im Frühling kann bereits Waldbrandgefahr bestehen. Das WNA ruft die Verhaltensregeln für das Feuermachen im Wald in Erinnerung, wie z. B. sich über die aktuelle Waldbrandgefahr zu informieren, es vor dem Verlassen zu löschen oder niemals Zigarettenstummeln in freier Natur wegzuwerfen.

Veröffentlicht am 11. April 2025 - 09h30

Das schöne Wetter und die milden Temperaturen laden zu einem Ausflug in den Wald ein, sei es für einen Spaziergang, um Sport zu treiben oder auch um zu grillieren. Je nach Wetterlage kann jedoch schon im Frühling Waldbrandgefahr bestehen. Es ist daher unerlässlich, sich über die vorherrschende Gefahrenstufe zu informieren (fr.ch/Waldbrandgefahr), wenn man vorhat, im Wald ein Feuer zu entfachen. Zudem muss dieses ständig überwacht werden. Sobald die Gefahrenstufe 3 von 5 erreicht ist, die Brandgefahr also erheblich ist, dürfen nur noch befestigte Feuerstellen benutzt werden (siehe Anhang). Vor dem Verlassen der Feuerstelle ist es wichtig, sich zu vergewissern, dass das Feuer vollständig gelöscht ist. Das Amt für Wald und Natur (WNA) erinnert auch daran, niemals Zigarettenstummel oder Zündhölzer in die freie Natur wegzuwerfen.

Die regelmässige Beurteilung der Waldbrandgefahr ist eine kantonale Aufgabe. Das WNA stützt sich dazu auf ein interkantonales Computermodell (FR, VD, BE, NE), das die Gefahrenstufe aufgrund von meteorologischen Daten einschätzt. Diese Einschätzung wird durch Erhebungen im Gelände ergänzt, die von acht spezialisierten Revierförstern durchgeführt werden.

Die Beurteilungen werden dann an das Bundesamt für Umwelt weitergeleitet, das auf seiner Website eine Karte mit der Waldbrandgefahr nach Regionen für die ganze Schweiz veröffentlicht. Diese Karte steht auch auf anderen Apps, zum Beispiel auf der MeteoSchweiz-App, zur Verfügung. Sobald die Waldbrandgefahr die Stufe 4 erreicht, muss der Staat Freiburg die Bevölkerung zwingend darüber informieren, dass ein Feuerverbot im Wald besteht.

Dokument : Feuern im Wald – Verhaltensregeln

Befestigte Feuerstelle
Vergrössern Beispiel von befestigter Feuerstelle © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
Befestigte Feuerstelle
befestigte Feuerstelle
Vergrössern Beispiel von befestigter Feuerstelle © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
befestigte Feuerstelle
Hauptbild
Waldbrand
Waldbrand © Alle Rechte vorbehalten - Pixabay/CCO
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Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 11.04.2025 - 19h00

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