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  • Fusion von Grossfreiburg: ein Vorentwurf geht in die Vernehmlassung

Fusion von Grossfreiburg: ein Vorentwurf geht in die Vernehmlassung

  • Medienmitteilung

Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft schickt einen Gesetzesvorentwurf über die Fusion des Kantonszentrums in die Vernehmlassung. Dieser Vorentwurf gibt einer vom Grossen Rat im Oktober 2014 erheblich erklärten Motion Folge und sieht die Bildung einer konstituierenden Versammlung vor. Diese setzt sich aus Abgeordneten der betreffenden Gemeinden zusammen und hat drei Jahre Zeit, um eine Fusionsvereinbarung auszuarbeiten, die den Bürgerinnen und Bürgern von Grossfreiburg zur Abstimmung unterbreitet wird. Die Unterlagen stehen unter www.fr.ch/vernehmlassungen zur Verfügung.

Veröffentlicht am 13. Juli 2015 - 11h00

Der Staatsrat hat am 9. Juli 2015 genehmigt, dass der Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse und von zwei weiteren Gesetzen in die Vernehmlassung gegeben wird. Mit diesem Vorentwurf soll die Motion "Gesetz über den Zusammenschluss des Kantonszentrums (ZKZG) - ein starkes Kantonszentrum für einen starken Kanton" von Grossrat Pierre Mauron und Grossrätin Ursula Krattinger-Jutzet umgesetzt werden, die vom Grossen Rat im Oktober 2014 erheblich erklärt worden ist. Diese Motion sah die Einsetzung einer konstituierenden Versammlung vor mit dem Auftrag, den Entwurf einer Fusionsvereinbarung auszuarbeiten. Der konstituierenden Versammlung sollte der Oberamtmann des Saanebezirks vorstehen und sie sollte sich aus Abgeordneten der betreffenden Gemeinden zusammensetzen.
Der Staatsrat hatte dem Grossen Rat empfohlen, diese Motion zu unterstützen, und stellte fest, dass der Zusammenschluss von Zentrumsgemeinden und suburbanen Gemeinden Besonderheiten aufweist, was spezielle Vorschriften rechtfertigt. Wie im Rahmen der parlamentarischen Debatten angekündigt, schlägt der Staatsrat jedoch einen ergänzenden Entwurf zum Gesetzestext vor, so wie er von den Verfassern der Motion vorgeschlagen wurde. Er verzichtet namentlich darauf, ein Spezialgesetz zu schaffen, und gibt einer Änderung des geltenden Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse den Vorzug, damit die Koordination zwischen der allgemeinen Regelung der Gemeindezusammenschlüsse und dem Spezialfall der Fusion von Grossfreiburg gewährleistet ist.
Dieser Vorentwurf ist von der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Oberamt des Saanebezirks ausgearbeitet worden. Es werden verschiedene Varianten in die Vernehmlassung gegeben, namentlich was die Art betrifft, wie die Abgeordneten der Gemeinden in die konstituierende Versammlung ernannt werden (von den Gemeindeversammlungen/Generalräten oder in der Volksabstimmung gewählt). Der Vorentwurf enthält auch die Möglichkeit, Wahlkreise innerhalb der Gemeinden zu bilden. Das Gesetz über die Gemeinden enthält eine solche Bestimmung bereits für eine Übergangsfrist nach einem Gemeindezusammenschluss. Nun würde diese Möglichkeit auf Dauer bestätigt.
Zur Erinnerung: Der Grosse Rat hatte dem Staatsrat keine Fristverlängerung für die Umsetzung der Motion gewährt. Der Gesetzesentwurf muss dem Grossen Rat daher im Oktober 2015 überwiesen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 25. September 2015. Die Unterlagen stehen unter www.fr.ch/vernehmlassungen zur Verfügung.

Hauptbild
FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft

Letzte Änderung: 26.04.2023 - 16h27

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