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  • Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden: Zwei Videos erläutern die Abstimmungsvorlage

Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden: Zwei Videos erläutern die Abstimmungsvorlage

Im Hinblick auf die Abstimmung über das 1. Paket zur Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden vom 12. November 2023 stehen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zwei Abstimmungsvideos zur Verfügung. Sie sollen dieses besonders technische Dossier erläutern und gewisse falsche Behauptungen zum Entwurf richtigstellen.

Veröffentlicht am 11. Oktober 2023 - 09h30

Am 12. November 2023 wird die Stimmbevölkerung des Kantons über das 1. Paket zur Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden (DETTEC) abstimmen.

Durch die DETTEC sollen insbesondere die Autonomie und die Kompetenzen der Gemeinden, der ersten Stufe unseres demokratischen Systems, gestärkt werden.

Das 1. DETTEC-Paket umfasst vier Bereiche:

  1. Familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen
  2. Hilfe und Pflege zu Hause
  3. Sonder- und sozialpädagogische Institutionen und professionelle Pflegefamilien
  4. Betagte in Pflegeheimen

Die Komplexität der Vorlage hat den Staatsrat dazu veranlasst, auf der Internetseite zum 1. Paket zur Aufgabenentflechtung (DETTEC-Volksabstimmung vom 12. November) ein erläuterndes Video aufzuschalten. Ein weiteres Video, in dem der Standpunkt des Staatsrats und der grossen Mehrheit des Grossen Rats dargelegt wird, steht ebenfalls zur Verfügung. Es erinnert daran, wie wichtig die Nähe der Behörden zur Bevölkerung ist. Sie stellt sicher, dass öffentliche Leistungen so nah wie möglich an den Bedürfnissen der Freiburgerinnen und Freiburger beschlossen und erbracht werden. Die Gemeinden kennen die Erwartungen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner am besten und können die Leistungen danach ausrichten.

Die Videos sollen auch gewisse Behauptungen zu diesem 1. Paket richtigstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Mechanismus zur Neubewertung des finanziellen Gleichgewichts zwischen den Gemeinden und dem Staat nicht auf einen einfachen Bericht beschränkt. Vielmehr ist vorgesehen, dass wenn nötig eine automatische Anpassung erfolgt, um das Gleichgewicht wieder herzustellen. So ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Aufteilung der Finanzierung der Ergänzungsleistungen geändert wird, sollte bei der Analyse ein Ungleichgewicht festgestellt werden. Die Entwicklung der aufgrund der DETTEC geänderten Lasten für den Staat und die Gemeinden wird zudem auch langfristig überprüft, indem alle drei Jahre ein neuer Bericht erstellt wird. Die ersten, in der Botschaft enthaltenen Hochrechnungen gehen im Übrigen von einem stärkeren Anstieg der Ausgaben für den Staat als für die Gemeinden aus.

Der Staatsrat weist darauf hin, dass das 1. DETTEC-Paket in enger Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden ausgearbeitet wurde. Das Projekt zur Aufgabenentflechtung wurde im Übrigen auf ihren Wunsch hin initiiert. Während der 10-jährigen Ausarbeitungsphase wurden für alle Arbeiten, bis hin zur Prüfung der zukünftigen Umsetzung, Spezialisten aus den jeweiligen Fachbereichen beigezogen.

Das 1. DETTEC-Paket berücksichtigt schliesslich die eidgenössische Reform der Ergänzungsleistungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung bestimmter Bereiche hat. Zudem wurden die noch in der Beratung befindlichen Reformen des Bundes, insbesondere die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) oder die Neugestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, identifiziert und in der Botschaft zum Entwurf erwähnt. Die Auswirkungen dieser Reformen sind in der Tat bislang unbekannt. Kürzlich in Zusammenhang mit der EFAS vorgebrachte Zahlen, unter anderem angebliche Einsparung von 45 Millionen Franken für den Staat, sind im Übrigen falsch. Sie berücksichtigen weder den Anteil der Versicherer, der von der öffentlichen Hand übernommen würde, noch die Einsparungen in den anderen Bereichen der Aufgabenentflechtung, die den Gemeinden übertragen werden.

Das Ziel der DETTEC ist es, ein finanzielles Gleichgewicht zwischen Staat und Gemeinden sicherzustellen, gemäss dem Grundsatz «Wer zahlt, befiehlt». Zur Erinnerung: Die Gesamtausgaben der Gemeinden sind in den letzten 20 Jahren um rund zwei Drittel gestiegen. Im gleichen Zeitraum haben sich die Ausgaben des Staates verdoppelt.

Hauptbild
FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft

Letzte Änderung: 19.10.2023 - 09h36

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