Diese Ausweitung der Kontrollen ist Teil eines Ansatzes zur kontinuierlichen Verbesserung zur gesundheitlichen Sicherheit in Schwimmbädern. Sie ergänzt die chemischen und mikrobiologischen Wasseranalysen sowie die Inspektionen der Aufbereitungs- und Desinfektionsanlagen, die bereits vom LSVW durchgeführt werden. Die durchgeführten Inspektionen haben mehrere Verbesserungspotenziale in den Bereichen Ausbildung, Lagerung und Beherrschung der Rechtsvorschriften zu Chemikalien aufgezeigt.
Die betroffenen Fachpersonen sind verpflichtet, Ausbildung im Bereich der Chemikalien zu absolvieren, um eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Handhabung und Vermarktung zu gewährleisten.
Das LSVW erinnert zudem die Besitzer von Privatschwimmbädern daran, wie wichtig es ist, die Anweisungen zur Verwendung, Lagerung und Aufbewahrung von Behandlungsmitteln zu befolgen und ausschliesslich in der Schweiz zugelassene Biozidprodukte zu verwenden, die an ihrer mit «CHZ» beginnenden Zulassungsnummer zu erkennen sind.
Gemeinsame Verantwortung für die Erhaltung der Wasserqualität
Schwimmbadwasser ist ein lebendes Milieu, das von Natur aus Mikroorganismen enthält, zu denen noch Keime von den Badenden hinzukommen. Um sicheres Baden zu gewährleisten, wird das Wasser mithilfe von Verfahren und Produkten gefiltert und desinfiziert, die nach schweizerischem Recht zugelassen sind.
In den Becken wird eine kontrollierte Chlormenge aufrechterhalten, um die von den Badegästen eingebrachten Keime wirksam zu beseitigen. Chlor reagiert jedoch mit bestimmten organischen Substanzen wie Schweiss, Hautzellen, Kosmetikrückständen oder Urin, was zur Bildung von unerwünschten Verbindungen wie Chloraminen oder Chloroform führt, die die Luftqualität und den Komfort der Badenden beeinträchtigen können. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist der charakteristische Geruch, der oft mit Schwimmbädern in Verbindung gebracht wird, also kein Zeichen für eine bessere Desinfektion, sondern resultiert hauptsächlich aus diesen chemischen Reaktionen.
Die Wasserqualität hängt somit nicht nur von der Arbeit der Betreiber und ihres Personals ab, die für den reibungslosen Betrieb der Anlagen und die Kontrolle der Aufbereitung sorgen, sondern auch vom Verhalten der Badegäste. Sorgfältiges Duschen und das Entfernen von Make-up vor dem Baden tragen dazu bei, den Eintrag organischer Substanzen ins Wasser deutlich zu reduzieren, die Bildung unerwünschter Nebenprodukte zu begrenzen und eine bessere Luftqualität in den Schwimmbereichen zu gewährleisten. Diese einfachen Massnahmen sorgen für gesünderes Wasser und senken gleichzeitig den Verbrauch an Desinfektionsmitteln.
Die Gesundheitssicherheit in Schwimmbädern beruht somit auf einer gemeinsamen Verantwortung von Betreibern und Nutzern. Zusammen tragen diese bewährten Praktiken dazu bei, ein sicheres und gesundheitsfreundliches Badeerlebnis für alle zu gewährleisten.
Kontrolle der in öffentlichen und privaten Schwimmbädern verwendeten Chemikalien
Im Rahmen der Überwachung von Chemikalien zur Wasseraufbereitung führte das LSVW in den Jahren 2024 und 2025 eine Reihe von Kontrollen bei den 11 Betrieben durch, die Produkte an Privatpersonen verkaufen.
Wichtigste positive Feststellungen
- Alle kontrollierten Biozidprodukte waren in der Schweiz zugelassen.
- Die Verpackungen entsprachen den geltenden Sicherheitsanforderungen.
Verbesserungspunkte
- 55 % der Poolfachbetriebe verfügen noch nicht über die erforderliche Ausbildung für den Verkauf bestimmter gefährlicher Produkte.
- Ein Drittel der Betriebe besitzt kein Lagerkonzept, das eine optimale Sicherheit gewährleistet.
- Bei mehr als der Hälfte der Poolfachbetriebe sind die Kenntnisse der schweizerischen Gesetzgebung im Bereich Chemikalien unzureichend.