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  • Kein Fall von Epizootischer Hämorrhagischer Krankheit EHD in der Schweiz

Kein Fall von Epizootischer Hämorrhagischer Krankheit EHD in der Schweiz

Bern, 24.10.2023 - Die Schweiz gilt wieder als frei von der Epizootischen Hämorrhagischen Krankheit EHD. Vom Referenzlabor der World Organisation for Animal Health (WOAH) zusätzlich durchgeführte Analysen der Blutproben von zwei vermeintlichen EHD-Fällen haben sich als negativ erwiesen. Die angeordneten Massnahmen gegen die weitere Verbreitung der Krankheit und die diesbezügliche Verordnung sind somit aufgehoben. Die Tatsache, dass es in der Schweiz keinen EHD-Ausbruch gibt, ist für die Landwirtschaft eine grosse Erleichterung. Wachsamkeit ist dennoch weiterhin geboten.

Veröffentlicht am 25. Oktober 2023 - 11h19

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat infolge der zwei vermeintlichen Fälle von Epizootischer Hämorrhagischer Krankheit EHD in der Schweiz eine Verordnung publiziert, die am 17. Oktober 2023 in Kraft getreten ist. So konnten umgehend Massnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Ausbreitung der Krankheit einzudämmern. In Zusammenarbeit mit internationalen Partnern wurden die Fälle epidemiologisch und im Labor weiterverfolgt und haben sich als falsch-positiv erwiesen. Am 24. Oktober 2023 hat das Referenzlabor der WOAH in Frankreich bestätigt, dass die Resultate von zusätzlichen geschickten Blutproben negativ waren. Die Schweiz gilt also wieder als frei von der Epizootischen Hämorrhagischen Krankheit EHD.



Massnahmen und Verordnung aufgehoben

Mit dem wiedererlangten EHD-freien Status konnten die Massnahmen gegen die weitere Verbreitung der Krankheit, wie Beschränkungen im internationalen Handel mit Nutztieren und deren Samen, aufgehoben werden. Somit wird auch die Verordnung über die «Massnahmen zur Bekämpfung der Epizootischen Hämorrhagischen Krankheit» aufgehoben.



Wachsamkeit weiterhin erforderlich

Die Krankheit breitet sich seit 2022 in Europa aus. Zu Ausbrüchen kam es bisher in Spanien, Portugal, Italien und Frankreich. Trotz des erneuten EHD-freien Status ist weiterhin Wachsamkeit geboten, zumal EHD in der Schweiz zur Kategorie der zu bekämpfenden Tierseuchen gehört. Die Krankheit ist somit meldepflichtig. Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen sind dem Tierarzt oder der Tierärztin zu melden. EHD kann sich durch plötzliches starkes Fieber, Blutungen an verschiedenen Körperstellen und Teilnahmslosigkeit bemerkbar machen. Blutiger Durchfall kann ebenfalls auftreten. Von den Nutztieren sind die Rinder am stärksten betroffen, wobei die klinischen Symptome nicht von denjenigen der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden sind. Schafe und Ziegen können ebenfalls angesteckt werden, zeigen aber selten erkennbare Symptome.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und

Veterinärwesen (BLV)

Medienstelle

Tel. 058 463 78 98

media@blv.admin.ch

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Letzte Änderung: 25.10.2023 - 11h21

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