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  • Gemeinde Ecublens – Einsetzung einer Zwangsverwaltung

Gemeinde Ecublens – Einsetzung einer Zwangsverwaltung

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat hat beschlossen, die Gemeinde Ecublens unter Zwangsverwaltung zu stellen. Dieser Beschluss erfolgte auf Antrag des Oberamtmanns des Glanebezirks aufgrund der starken Spannungen, die in der Gemeinde Ecublens seit mehreren Jahren herrschen.

Veröffentlicht am 07. Dezember 2022 - 14h09 Archiviert

Mit Beschluss vom 6. Dezember 2022 hat der Staatsrat auf Antrag des Oberamtmanns des Glanebezirks vom 11. Oktober 2022 entschieden, die Gemeinde Ecublens unter Zwangsverwaltung zu stellen und die Führung der Gemeindegeschäfte einer Verwaltungskommission zu übertragen, die sich aus drei gemeindeexternen Personen zusammensetzt. Er ernannte François Genoud von Châtel-Saint-Denis, Grossrat und ehemaliger Gemeindeammann, zum Präsidenten; Nadia Savary, von Cugy, Grossrätin und ehemalige Gemeindepräsidentin; Géraldine Barras, von Gumefens, Gemeinderätin von Pont-en-Ogoz und Rechtsanwältin. Diese Personen waren bereits seit dem 11. Oktober 2022 Mitglieder der provisorischen Ad-hoc-Kommission, die vom Oberamtmann des Glanebezirks als dringende Aufsichtsmassnahme eingesetzt wurde, nachdem der gesamte Gemeinderat am 21. September 2022 zurückgetreten war.

Die Massnahme, eine Gemeinde unter Zwangsverwaltung zu stellen, stützt sich auf Artikel 151e Abs. 1 Bst. b GG. Sie wurde aufgrund der starken Spannungen ergriffen, die in der Gemeinde Ecublens seit ein paar Jahren herrschen. Dieses Klima behindert das ordnungsgemässe Funktionieren der Gemeindeorgane und der Gemeindeverwaltung und hatte zahlreiche Rücktritte und verschiedene Interventionen des Oberamtmanns zur Folge. Selbst die vollständige Erneuerung des Gemeinderats bei den Gesamterneuerungswahlen vom 7. März 2021 für die neue Legislaturperiode 2021–2026 konnte diese Spannungen nicht beheben. Der Staatsrat musste feststellen, dass sie sich in den letzten Monaten noch verschärft haben.

Die Kommission besitzt die Befugnisse des Gemeinderats und der Gemeindeversammlung und hat neben der Übernahme sämtlicher Gemeindeaufgaben den Auftrag, in der Gemeinde wieder ein Klima des Vertrauens herzustellen und den laufenden Fusionsprozess weiterzuführen.

Diese Massnahme wird aufgehoben, wenn die Umstände, die sie rechtfertigen, nicht mehr vorliegen und das ordnungsgemässe Funktionieren der Gemeindeorgane gewährleistet ist.

Staatsratsbeschluss (auf Französisch)

Ecublens - Administration exceptionnelle - Arrêté du Conseil d'Etat (PDF, 224.17k)
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