Pflegeheime
Alle Fragen im Zusammenhang mit Pflegeheime
Die Pflegeheime, die zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen sind, sind in Verordnung über die Liste der Pflegeheime des Kantons Freiburg aufgelistet .
Im Kanton Freiburg sind die medizinisch-sozialen Netzwerke für die Koordination und Information im Zusammenhang mit der Aufnahme in Pflegeheime zuständig.
Wir danken Ihnen daher für die direkte Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle des jeweiligen Netzwerks.
Weitere Informationen auch auf der AFISA-VFAS Website .
Die Preistabelle finden Sie auf der folgenden Seite.
Sonder- und sozialpädagogischen Institutionen
Alle Fragen im Zusammenhang mit sonder- und sozialpädagogischen Institutionen.
Die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen im Kanton Freiburg bieten stationäre Leistungen in den Bereichen Wohnen, Schule, Ausbildung und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen an. Auch ambulante Leistungen werden erbracht.
Einzelheiten zu den verschiedenen Leistungen je nach Fall finden Sie auf der folgenden Seite.
Bevor Erwachsene mit Behinderungen eine stationäre oder ambulante Betreuungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie ihre Erwartungen und Wünsche im Rahmen eines Bedarfsabklärungsverfahrens äussern. Bei diesem Verfahren wird geprüft, welche Leistung ihren Kompetenzen und Bedürfnissen am besten entspricht. Bei einem Bedarfsabklärungsverfahren werden ebenfalls die sonderpädagogischen Massnahmen definiert.
Die verschiedenen Partner, Hinweise, Dokumente sowie weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite.
Menschen mit Behinderungen (oder ihre gesetzliche Vertretung) beteiligen sich an den Kosten der institutionellen Leistungen gemäss SGF 834.1.26 - Beschluss über die Kostenbeteiligung der in Sonderheimen untergebrachten Personen - Kanton Freiburg - Erlass-Sammlung
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite.
Ausserkantonale Leistungen
Alle Fragen im Zusammenhang mit Ausserkantonale Leistungen.
Das Pflegeheim muss dem SVA das Formular «Garantie für die Übernahme der Pflegerestkosten» vor Aufnahme einer Person aus dem Kanton Freiburg zukommen lassen.
Wichtig ist, dass sich die Person im Gesundheitsnetz ihres Bezirks vorher anmeldet. Das SVA stellt bei der Koordinationsstelle des Bezirks sicher, dass der Person kein Platz angeboten werden konnte. Nur dann kann die Person, wenn anwendbar, Beiträge an die Betreuungskosten erhalten.
Weitere Informationen auf unserer Website.