Pflegeheim
Fragen im Zusammenhang mit Pflegeheimen.
Im Kanton Freiburg sind grundsätzlich die sozialmedizinischen Netzwerke der Bezirke für die Koordination und Information im Zusammenhang mit dem Eintritt ins Pflegeheim oder in eine Tagesstätte zuständig. Sie können das geeignete Pflegeheim oder andere geeignete Betreuungsangebote (Tagesstätte, Kurzaufenthalte, Aufenthalt zur Orientierung und Abklärung usw.) angeben.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Koordinationsstelle des Bezirks, in dem die betreffende Person ihren Wohnsitz im Kanton Freiburg hat.
Die Pflegeheime, die zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen sind, sind in Verordnung über die Liste der Pflegeheime des Kantons Freiburg aufgelistet .
Im Kanton Freiburg sind die medizinisch-sozialen Netzwerke für die Koordination und Information im Zusammenhang mit der Aufnahme in Pflegeheime zuständig.
Wir danken Ihnen daher für die direkte Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle des jeweiligen Netzwerks.
Weitere Informationen auch auf der AFISA-VFAS Website .
Für Personen mit Wohnsitz im Kanton Freiburg, die eine AHV-Rente beziehen, sind die Pflegerestkosten, die Finanzierungskosten sowie der Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) grundsätzlich gewährleistet.
Die Pflegerestkosten werden vom Kanton getragen, die Finanzierungskosten von der Wohnsitzgemeinde, und die EL (maximal 160 Franken pro Tag) werden von der Ausgleichskasse entsprechend dem Einkommen und Vermögen berechnet und für Schweizer Staatsangehörige (oder Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates) ohne Karenzfrist gewährt.
Beiträge an die Betreuungskosten werden nur für Personen gewährt, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton wohnhaft sind (SmLG, Art. 20 Abs. 5) oder 20 Jahre im Kanton steuerpflichtig waren (SmLR Art. 32). Dieser Beitrag soll allfällige Einkommenslücken schliessen, die nicht durch die EL gedeckt sind. Er ist auf 74 Franken pro Tag begrenzt (Stand 2026). Reichen die Mittel der betreffenden Person trotzdem nicht aus, kann sie sich innerhalb der Karenzfrist an den Sozialdienst ihrer Wohnsitzgemeinde wenden.
Die Preistabelle finden Sie auf der folgenden Seite.
Hilfe und Pflege zu Hause
Alle Fragen rund um das Thema Hilfe und Pflege zu Hause
Vous pouvez vous adresser à votre médecin traitant, au centre de coordination de votre district ou directement aux prestataires.
Für allgemeine Fragen steht Ihnen Pflegende Angehörige Freiburg sowie die Koordinationsstelle Ihres Bezirks gerne zur Verfügung, insbesondere, wenn Sie Unterstützung benötigen (Unterstützungsangebote wie Spitex-Organisationen, Tagesstätten, Entlastungs- und Notfallaufenthalte in Pflegeheimen usw.).
Die Pauschalentschädigung ist eine finanzielle Unterstützung an Angehörige und Nahestehende, die einer hilflosen Person langfristig und regelmässig Hilfe in bedeutendem Umfang leisten, so dass diese zu Hause leben kann. Weitere Informationen finden Sie bei Pflegende Angehörige Freiburg .
Sonder- und sozialpädagogischen Institutionen
Alle Fragen im Zusammenhang mit sonder- und sozialpädagogischen Institutionen.
Die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen im Kanton Freiburg bieten stationäre Leistungen in den Bereichen Wohnen, Schule, Ausbildung und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen an. Auch ambulante Leistungen werden erbracht.
Einzelheiten zu den verschiedenen Leistungen je nach Fall finden Sie auf der folgenden Seite.
Bevor Erwachsene mit Behinderungen eine stationäre oder ambulante Betreuungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie ihre Erwartungen und Wünsche im Rahmen eines Bedarfsabklärungsverfahrens äussern. Bei diesem Verfahren wird geprüft, welche Leistung ihren Kompetenzen und Bedürfnissen am besten entspricht. Bei einem Bedarfsabklärungsverfahren werden ebenfalls die sonderpädagogischen Massnahmen definiert.
Die verschiedenen Partner, Hinweise, Dokumente sowie weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite.
Menschen mit Behinderungen (oder ihre gesetzliche Vertretung) beteiligen sich an den Kosten der institutionellen Leistungen gemäss SGF 834.1.26 - Beschluss über die Kostenbeteiligung der in Sonderheimen untergebrachten Personen - Kanton Freiburg - Erlass-Sammlung
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite.
Politische Aktivitäten
Alle Fragen im Zusammenhang mit der Politik Senior+ sowie der Politik zugunsten von Menschen mit Behinderung.
Pflegende Angehörige Freiburg steht Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sich auch an «An-gehör-ige» wenden, eine Hotline für betreuende Angehörige. Alle Details finden Sie hier .
Die wichtigsten Punkte für das Wohnen im Alter sind Umgebung, Sicherheit und Funktionalität. Mit der Checkliste der Beratungsstelle für Unfallverhütung können Sie Ihre Wohnung selbstständig auf Gefahren prüfen. Der Qualidomum-Dienst kann Sie ebenfalls dabei unterstützen, die Funktionalität und Sicherheit Ihrer Wohnsituation zu analysieren und zu verbessern.
Jeder kann ein generationsübergreifendes Projekt ins Leben rufen. Für finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt:
- Laden Sie das Formular «Unterstützungsgesuch für intergenerationelle Projekte» herunter.
- Füllen Sie das Formular aus. Das Gesuch muss eine Beschreibung des Projekts, der Organisation und der Projektziele sowie Angaben zu den verantwortlichen Personen und ein Budget enthalten.
- Bitte senden Sie das Formular innerhalb der vorgegebenen Frist per E-Mail und per Post (ausgedruckt und unterschrieben) an das Sozialvorsorgeamt des Kantons Freiburg.
Ihr Gesuch muss folgende Punkte umfassen:
- Eine Beschreibung der geplanten Massnahmen;
- die für die Umsetzung vorgesehenen Mittel;
- eine Analyse der Koordinationsmöglichkeiten mit anderen Partnern;
- ein realistisches und transparentes Budget;
- Informationen zu allen anderen kontaktierten Finanzierungsstellen.
Alle Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Ausserkantonale Leistungen
Alle Fragen im Zusammenhang mit Leistungen durch und für Einrichtungen ausserhalb des Kantons Freiburg.
Das Pflegeheim muss dem SVA das Formular «Garantie für die Übernahme der Pflegerestkosten» vor Aufnahme einer Person aus dem Kanton Freiburg zukommen lassen.
Wichtig ist, dass sich die Person im Gesundheitsnetz ihres Bezirks vorher anmeldet. Das SVA stellt bei der Koordinationsstelle des Bezirks sicher, dass der Person kein Platz angeboten werden konnte. Nur dann kann die Person, wenn anwendbar, Beiträge an die Betreuungskosten erhalten.
Weitere Informationen auf unserer Website.
Betreuen Sie in Ihrem Wohnkanton gelegentlich eine Person aus dem Kanton Freiburg?
Sie benötigen keine Bewilligung. Für die Erstattung der Pflegerestkosten müssen Sie Ihre Rechnung zu den in Ihrem Kanton oder Ihrer Region geltenden Tarifen zusammen mit einer Kopie der Rechnung an die Krankenkasse sowie dem Nachweis über die Erstattung der Leistung durch die Krankenkasse einreichen. Bitte schicken Sie die Unterlagen per Post an das SVA oder per E-Mail an: financementsoins@secu.fr.ch
Möchten Sie regelmässig Personen aus dem Kanton Freiburg an deren Wohnsitz betreuen?
Sie benötigen eine Berufsausübungs- oder Betriebsbewilligung. Anschliessend können Sie die Erstattung der im Kanton Freiburg geltenden Pflegerestkosten beantragen.
An wen müssen sich andere Kantone für die Platzierung eines Kindes oder eines jungen Erwachsenen in einer Freiburger Institution wenden?
Im Kanton Freiburg entscheiden die Institutionsleitungen, ob sie Platzierungsanfragen anderer Kantone annehmen. Die Verbindungsstelle des SVA im Kanton Freiburg steht für Fragen oder weitere Informationen zur Verfügung.