Die Grippe ist eine infektiöse Erkrankung der Atemwege. Ausgelöst wird sie durch Viren, die meist während der kalten Monate von Dezember bis März zirkulieren. In der Schweiz ist die saisonale Grippe jährlich für bis zu 275 000 Arztkonsultationen, mehrere Tausend Hospitalisierungen sowie mehrere Hundert Todesfälle verantwortlich. Derzeit sind das COVID-19-Virus und das Grippevirus im Umlauf, und die weitere Verbreitung dieser Erkrankungen muss unbedingt verhindert werden. Insbesondere aufgrund der Hygienemassnahmen zur Eindämmung des COVID-19-Virus gab es letzten Winter weniger Grippefälle, was die Immunität der Bevölkerung in diesem Jahr verringern könnte. Daher ist es dieses Jahr noch wichtiger, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Die Grippeimpfung kann gleichzeitig wie die COVID-19-Impfung erfolgen; es gibt keine Kontraindikation.
Sich selbst und sein Umfeld schützen
Das wirksamste Mittel der Grippeprävention ist die Impfung. Zum einen reduziert sie das Ansteckungsrisiko auf ein Minimum und vermindert die Gefahr möglicher Komplikationen unter Risikoträgern, zum anderen schützen geimpfte Personen auch ihre Mitmenschen vor der Übertragung von Grippeviren. Eine Impfung vor allem für Personen ab 65 Jahren, Schwangere und Personen mit einer Immunschwäche unerlässlich, da für sie ein erhöhtes Komplikationsrisiko besteht.
Im Kanton Freiburg kann die Grippeimpfung von einer Apothekerin bzw. einem Apotheker oder von einer Ärztin bzw. einem Arzt vorgenommen werden. In der Regel wird empfohlen, sich schnellstmöglich zu impfen; so hat das Immunsystem genügend Zeit, seine Abwehrkräfte aufzubauen, bevor die Grippe kommt.
Impfung in den Apotheken: nur für gesunde Personen!
Die Impfung in den Apotheken richtet sich an alle Personen ab 16 Jahren bei guter Gesundheit, die nicht zwingend einen Arztbesuch benötigen. Wer regelmässig zum Arzt geht, lässt sich meistens auch dort impfen.
Apothekerinnen und Apotheker, die Impfungen anbieten, haben eine entsprechende Ausbildung absolviert. Ausserdem müssen sie verschiedene Anforderungen erfüllen, z. B. in Bezug auf die Hygiene oder das Vorgehen in Notfällen.
Im Kanton Freiburg dürfen derzeit 74 Apotheken, sprich 93 %, Grippeimpfungen durchführen, einige unter ihnen auch COVID-19-Impfungen. Das Verzeichnis mit den impfberechtigten Apotheken, eingeteilt nach Ortschaften, ist auf der Website des Amtes für Gesundheit zu finden. Im Jahr 2020 wurde die Grippeimpfung in 65 Apotheken angeboten, im Jahr 2018 in 50, im Jahr 2017 in 35 und im Jahr 2016 in 33 Apotheken. Bei der Lancierung im Jahr 2015 boten 23 Apotheken diese Leistung an.
Übrigens kann man sich in den zugelassenen Apotheken auch gegen andere Erkrankungen impfen lassen, z. B. gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR), Tetanus, Zeckenenzephalitis (FSME) und COVID-19.
COVID-19 und saisonale Grippe: bei Symptomen zu Hause bleiben und sich testen lassen
Grippesymptome können auch auf eine Coronavirus-Infektion hinweisen. Deshalb ist es wichtig, sich bei Symptomen wie Schüttelfrost, Fieber, Unwohlsein, Hals- und Schluckweh, Husten, Muskel- oder Gelenkschmerzen schnellstmöglich testen zu lassen und nach Hause zu gehen.
Risikopersonen müssen ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt kontaktieren. Für Kinder unter sechs Jahren ist der Kinderarzt oder die Kinderärztin beizuziehen, wenn der Allgemeinzustand des Kindes Anlass zur Besorgnis gibt. Empfiehlt der Online-Check oder die Ärztin bzw. der Arzt einen Corona-Test, ist dieser so rasch wie möglich durchzuführen.
Die Befolgung der Vorsorgemassnahmen, insbesondere die Impfung, und der Hygieneregeln des BAG ist für gesunde wie auch grippekranke Personen sinnvoll, da sich dadurch das Übertragungs- wie auch Ansteckungsrisiko reduziert. Mehr Informationen zur Grippe- und COVID-19-Impfung finden Sie auf dem Internetportal des Staates.