• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Direktion für Gesundheit und Soziales
  • News
  • Lockerungen für Besuche in den Spitälern und Kliniken des Kantons Freiburg, Beibehaltung der Maskenpflicht für Personal mit Patienten- und Bewohnendenkontakt

Lockerungen für Besuche in den Spitälern und Kliniken des Kantons Freiburg, Beibehaltung der Maskenpflicht für Personal mit Patienten- und Bewohnendenkontakt

  • Medienmitteilung

Ab Freitag 1. April, werden in den Spitälern und Kliniken des Kantons Freiburg die Einschränkungen für Besuche bei Patientinnen und Patienten, die nicht an COVID-19 leiden, aufgehoben. Die Hygiene- und Schutzmassnahmen bleiben jedoch in Kraft, die Maskenpflicht gilt ab 12 Jahren. Nach wie vor keinen Besuch erhalten dürfen COVID-19-Patientinnen und -Patienten. In den Pflegeheimen bleiben einige Massnahmen bestehen.

Veröffentlicht am 01. April 2022 - 11h18

Gute Nachrichten für die Patientinnen und Patienten des freiburger spitals (HFR), des Dalerspitals, der Clinique Générale Ste-Anne, des Interkantonalen Spitals der Broye (HIB) und des Geburtshauses Le Petit Prince: Wer nicht an COVID-19 erkrankt ist, kann Familie und Angehörige wieder ohne Einschränkungen empfangen.

Bislang waren die Besuche auf eine Person pro Patient/in und Tag beschränkt, nun wird diese Beschränkung angesichts der positiven Entwicklung der Gesundheitssituation im Zusammenhang mit COVID-19 aufgehoben. Auch müssen Kinder unter 12 Jahren keine Maske mehr tragen. Einige Spitäler haben für bestimmte Abteilungen spezielle Vorgaben festgelegt; die Einzelheiten sind auf den entsprechenden Websites zu finden. Die Hygiene- und Verhaltensregeln müssen weiterhin streng befolgt werden.

Besuche bei Patientinnen und Patienten mit COVID-19 sind jedoch weiterhin untersagt, ebenso Besuche durch Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion, Fieber, Kopfschmerzen oder kürzlich aufgetretenem Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.

Nach Besprechung mit den Leitungen der betroffenen Einrichtungen hat der Kantonsarzt entschieden, dass Mitarbeitende mit Patientenkontakt bis Ende April weiterhin eine Maske tragen werden.

Die Lage wird regelmässig beurteilt und die Regeln können je nach Entwicklung angepasst werden.

Massnahmen in den Pflegeheimen

In den Pflegeheimen gibt es unter den Mitarbeitenden und den Bewohnenden noch immer mehrere positive Corona-Fälle. Der Kantonsarzt hat deshalb nach Konsultation der Vereinigung freiburgischer Alterseinrichtungen (VFA), der Gesundheitsnetze und der Heimärzteschaft beschlossen, sich bis Ende April 2022 nach den BAG- und Swissnoso-Empfehlungen zu richten. Ab Mai 2022 soll dann mittels einer Neubeurteilung das weitere Vorgehen bestimmt werden.

Diese Massnahmen bleiben:

  • Maskenpflicht für Personal und Besuch
  • Testen der symptomatischen Personen
  • Isolation der positiven Bewohnenden, da es sich um besonders gefährdete Personen handelt, die mit anderen besonders gefährdeten Personen zusammenleben
  • Meldung und Monitoring der Fälle
Hauptbild
Logo covid-19
Logo covid-19 © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
  • Alles für betreuende Angehörige
  • Alles über Sozialversicherungen
  • Gesundheit: Sich behandeln lassen und gesund bleiben
  • Gesundheitsfachpersonen und Institutionen des Gesundheitswesens: Bewilligungen, Aufsicht und Qualität
  • Politiken, Strategien und Konzepte in den Bereichen Gesundheit und Soziales
contenus associés

Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales

Letzte Änderung: 01.04.2022 - 11h18

Teilen auf:
Zurück

Ukraine: Freiburger Staatsrat unterstützt Projekt Corridor Citoyen Suisse

Weiter

Medienmitteilung «Wagen wir Gastfreundschaft!» – Stellungnahme Stab Ulysse

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf:

Rercherche