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  • Familienergänzende Betreuung: Der Ausbau der Betreuungsplätze muss im gesamten Kantonsgebiet fortgesetzt werden

Familienergänzende Betreuung: Der Ausbau der Betreuungsplätze muss im gesamten Kantonsgebiet fortgesetzt werden

  • Medienmitteilung

Der von der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) in Auftrag gegebene Bericht über die Übereinstimmung zwischen Angebot und Bedarf an familienergänzenden Betreuungsplätzen im Kanton zeigt die Notwendigkeit eines Ausbaus. Insgesamt werden 71,1 % des Bedarfs an vorschulischer und 56,9 % des Bedarfs an ausserschulischer Betreuung gedeckt – mit grossen Unterschieden zwischen den einzelnen Bezirken.

Veröffentlicht am 03. Juli 2024 - 13h46

Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) hat in Zusammenarbeit mit dem Freiburger Gemeindeverband (FGV) und seinen Partnern eine umfassende Studie über die Übereinstimmung zwischen Angebot und Bedarf an familienergänzenden Tagesbetreuungsplätzen im Kanton Freiburg beim Unternehmen Microgis in Auftrag gegeben. Ziel der Studie ist die Optimierung der kantonalen Finanzhilfen, die als Anreiz zur Schaffung neuer Plätze gewährt werden, und die Ermittlung des Bedarfs an ausgebildetem Personal. 

Die Studie wurde für alle Bezirke und Gemeinden durchgeführt; sie zeigt eine Momentaufnahme des Bedarfs sowie Prognosen über die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten Jahren, und bietet damit den Gemeinden eine Entscheidungshilfe bei der Planung. 

Das Angebot im Kanton Freiburg umfasst derzeit 3759 Plätze für die vorschulische Betreuung (2576 Plätze in Kindertagesstätten, 961 Plätze in Tagesfamilien und 222 Plätze bei selbstständigen Tageseltern) in 45 der insgesamt 126 Gemeinden. Für die ausserschulische Betreuung sind es 6186 Plätze (5106 Plätze in kollektiven Einrichtungen für ausserschulische Betreuung, 877 Plätze in Tagesfamilien und 203 Plätze bei selbstständigen Tageseltern) in 83 Gemeinden.

Korrelation zwischen Angebotsentwicklung und Personalbedarf

5285 vorschulische und 10 871 ausserschulische Betreuungsplätze sind notwendig, um den Bedarf an Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Freiburger Bevölkerung vollständig zu decken (vgl. Anhänge, Tabelle 1 und 2). So fehlen gemäss den Ergebnissen der Microgis-Studie derzeit 1526 Plätze für die vorschulische Betreuung und 4685 Plätze für die ausserschulische Betreuung, d. h. die verschiedenen Einrichtungen des Kantons können bislang 71,1 % bzw. 56,9 % des ermittelten Bedarfs an Vereinbarkeit von Familie und Beruf abdecken.

Bis 2030 muss die Angebotsplanung der Gemeinden aufgrund des steigenden Bedarfs zusätzlich 387 Plätze für die vorschulische und 996 Plätze für die ausserschulische Betreuung vorsehen (vgl. Anhänge, Tabelle 3).

Der Angebotsausbau beeinflusst auch den Bedarf an qualifiziertem Personal auf EFZ- (Fachperson Betreuung, FaBe) und HF- bzw. FH-Stufe. Zur Deckung des vom Microgis-Bericht angezeigten Bedarfs an 1700 zusätzlichen Personen müssen 3600 Personen ausgebildet werden. Die Differenz ergibt sich insbesondere aus dem Ausscheiden oder der beruflichen Neuorientierung der Fachpersonen. Zurzeit absolvieren im Kanton jährlich 90 Lernende die Ausbildung zur Fachperson Betreuung (FaBe); das Steigerungspotenzial liegt bei bis zu 120 Lernenden. Bis 2030 könnten somit zwischen 630 und 840 FaBe ausgebildet werden. 

Bedarf an Plätzen für die Sozialisierung gedeckt

Einrichtungen mit beschränkter Öffnungszeit (BÖZ) dienen der Sozialisierung, erfüllen aber nicht den Bedarf an Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aktuell gibt es im Kanton Freiburg 129 BÖZ mit insgesamt rund 1 290 Plätzen verteilt auf 72 Gemeinden. Gemäss den Studienergebnissen scheint das Gesamtangebot an Orten der Sozialisierung den aktuellen Bedarf zu decken – mit grossen regionalen Unterschieden. 

Die GSD stellt die allgemeinen Ergebnisse des Microgis-Berichts zur Verfügung und gewährt den Gemeinden über eine elektronische Plattform Zugriff auf die Ergebnisse ihrer jeweiligen Einzugsgebiete. 

Damit die Gemeinden so schnell wir möglich über die Informationen verfügen können, wurde ihnen die Studie schon jetzt, in der französischen Fassung mit deutscher Zusammenfassung, übergeben. Die deutsche Version der Studie wird spätestens Ende des Sommers zur Verfügung stehen.  

Pflichten und Auswirkungen des FBG

Das Gesetz über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) sieht vor, dass die Gemeinden alle vier Jahre die Zahl der Betreuungsplätze, die zur Deckung des familienergänzenden Betreuungsbedarfs nötig sind, beurteilen. Auf dieser Grundlage stellen die Gemeinden eine genügende Zahl an familienergänzenden Tagesbetreuungsplätzen sicher, die für die Familien des Kantons finanziell tragbar sind. Der Staat sorgt dafür, dass die Gemeinden den Bedarf ermitteln, und er erfasst das Angebot. Je nach Bedarf und verfügbaren Mitteln kann der Staat einen Anreiz zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen geben.

Seit seinem Inkrafttreten hat das FBG die Schaffung von 98 Betreuungseinrichtungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht: 33 Kindertagesstätten und 65 Einrichtungen für die ausserschulische Betreuung mit 1361 Krippenplätzen und 2960 Plätzen für die ausserschulische Betreuung (2193 Vormittags-, 3757 Mittags- und 2929 Nachmittagsplätze).

Anhänge

Tabelle 1: Angebot, Bedarf und Angebotslücke in der vorschulischen Betreuung pro Region

Bezirk

angebotene Plätze

benötigte Plätze fehlende Plätze gedeckter Bedarf
Broye  

477

665

188

71,8 %

Glane

270

418

148

64,6 %

Greyerz

603

984

381

61,3 %

Saane

1554

1623

69

95,7 %

See

317

659

342

48,1 %

Sense

282

511

230

55,1 %

Vivisbach

256

426

170

601%

Kanton Freiburg

3759

5285

1526

71,1 %

Tabelle 2: Angebot, Bedarf und Angebotslücke in der ausserschulischen Betreuung pro Region

Bezirk

angebotene Plätze

benötigte Plätze fehlende Plätze gedeckter Bedarf
Broye  

764

1381

617

55,4 %

Glane

487

910

423

53,5 %

Greyerz

975

2003

1028

48,7 %

Saane

2259 

3322

1063

68 %

See

497 

1343

846

37 %

Sense

432 

998 

566

43.3

Vivisbach

771 

914 

143

84,3 %

Kanton Freiburg

6186

10871

4685

56,9 %

Bis 2030 muss die Angebotsplanung der Gemeinden aufgrund des steigenden Bedarfs zusätzlich 387 Plätze für die vorschulische und 996 Plätze für die ausserschulische Betreuung vorsehen (vgl. Tabelle 3).

Tabelle 3: Zusätzliche Plätze zur Deckung des steigenden Bedarfs an vor- und ausserschulischen Betreuungsplätzen von heute bis 2030

  benötigte vorschulische Betreuungsplätze benötigte ausserschulische Betreuungsplätze
Broyebezirk

+53

+154

Glanebezirk

+5

+27

Greyerzbezirk

+146

+252

Saanebezirk

+127

+154

Seebezirk

+11

+137

Sensebezirk

+38

+222

Vivisbachbezirk

+8

+49

Kanton Freiburg

+387

+996

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Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales

Letzte Änderung: 03.07.2024 - 13h51

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