Das 1996 in Kraft getretene GlG konkretisiert den verfassungsrechtlichen Grundsatz, wonach Frauen und Männer Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit haben. Dreissig Jahre später bestehen jedoch weiterhin Lohnungleichheiten. Den neuesten Daten zufolge verdienen Frauen im Kanton Freiburg im Durchschnitt immer noch 11 % weniger als Männer, was einer Differenz von 716 Franken pro Monat entspricht; ein Teil davon lässt sich dabei nicht durch strukturelle Unterschiede wie Profil, Position oder Tätigkeitsbereich erklären.
Die Lohngleichheit ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Verantwortung im öffentlichen Beschaffungswesen. Das Pilotprojekt des Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB) und des Kompetenzzentrums für das öffentliche Beschaffungswesen bei der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) sieht zwischen 2026 und 2028 vier Kontrollen bei Unternehmen vor, die einen öffentlichen Auftrag des Staates Freiburg erhalten haben. Ziel ist es, anhand von Stichproben zu überprüfen, ob die für das öffentliche Beschaffungswesen geltenden gesetzlichen Anforderungen tatsächlich eingehalten werden.
Für die betroffenen Unternehmen bleibt der Aufwand begrenzt; er beschränkt sich im Wesentlichen auf die Übermittlung von Gehaltsinformationen, die der Personalabteilung in der Regel bereits vorliegen. Eine anschliessende Evaluation soll Aufschluss geben, ob diese Kontrollen fortgeführt und auf den Bereich Subventionen ausgeweitet werden sollten.
Der Kanton Freiburg schliesst sich mit diesem Projekt dem Bund sowie mehreren anderen Schweizer Kantonen und Städten an, die bereits Kontrollmassnahmen umsetzen. Er handelt dabei innerhalb des geltenden Gesetzesrahmens. Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) sieht vor, dass öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die insbesondere die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleisten.
Mit diesen Kontrollen sollen die sozialen Errungenschaften geschützt, der Arbeitsfrieden gewahrt und Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der Arbeitgeber verhindert werden, die den Grundsatz der Lohngleichheit einhalten. Sie stellen zudem sicher, dass öffentliche Mittel keine rechtswidrigen und potenziell diskriminierenden Praktiken unterstützen.
Gleichzeitig hat sich der Staatsrat im Rahmen seiner Antwort auf die Motion 2018-GC-45 «Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Grundsatzes der Lohngleichheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und in Einrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden» dazu verpflichtet, seine Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen zu ändern. Künftig müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten die Einhaltung der Lohngleichheit durch die Vorlage der Ergebnisse einer Analyse nach dem LOGIB-Verfahren oder einem gleichwertigen Verfahren nachweisen. Eine eidesstattliche Erklärung gilt nicht mehr als ausreichender Nachweis.
Der Kanton Freiburg wird vom Westschweizer Kompetenzzentrum für die Kontrolle der Lohngleichheit unterstützt, das 2025 von fünf Westschweizer Kantonen gegründet wurde und von der HES-SO Valais-Wallis getragen wird. Diese Struktur ermöglicht einheitliche und unabhängige Kontrollen nach einer anerkannten Methodik, die auf dem «Vier-Augen-Prinzip» basiert.
Der Kanton Freiburg setzt damit die Verpflichtungen um, die er in der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor sowie in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung eingegangen ist. Dreissig Jahre nach Inkrafttreten des GlG stellt dieses Pilotprojekt eine konkrete Massnahme dar, um die Umsetzung des Grundsatzes der Lohngleichheit zu stärken und sicherzustellen, dass das öffentliche Beschaffungswesen dazu beiträgt, gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen zu fördern.