Seit 1996 gilt in der Schweiz das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG), das Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben verbietet. Zunächst bezogen sich die Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz vor allem auf Lohndiskriminierung. Seit 2010 beschreiten vermehrt Betroffene von diskriminierenden Kündigungen – meistens in Verbindung mit Schwangerschaft, Mutterschaft oder sexueller Belästigung – den Rechtsweg, um ihre Rechte gemäss GlG einzufordern.
Dokumentierte Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs
Davon zeugen über 1400 Fälle im neuen Portal. Die Sammlung zeigt, dass die Anzahl Fälle pro Jahr tendenziell steigt. Wie viele es schweizweit tatsächlich sind, lässt sich kaum beziffern, denn bisher wurden nur in der Deutschschweiz neben Entscheiden von Gerichten auch Schlichtungsverfahren erfasst. In den meisten Fällen kommt es zu einer Einigung im Schlichtungsverfahren oder sie werden nicht weitergezogen: Fast 80 Prozent der bekannten Fälle aus der Deutschschweiz sind nie vor Gericht gekommen.
Fälle, die vor Schlichtungsbehörden oder Gerichten landen, sind nur die Spitze des Eisbergs. «Diskriminierung aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz ist leider nach wie vor verbreiteter als die Fälle vermuten lassen. Dies zeigt die Beratungspraxis der Gleichstellungsfachstellen», sagt Mirjam Gasser, Co-Präsidentin der SKG. «Tatsächlich verzichten heute viele Betroffene darauf, ihre Ansprüche bei einer Schlichtungsbehörde geltend zu machen.» Um das zu ändern und Fortschritte zu erzielen, lanciert die SKG am 15. Juni 2026 – 30 Jahre nach Inkrafttreten des GlG – das Portal «equality law – Alles zum Gleichstellungsgesetz».
Neues Portal soll Juristinnen und Juristen befähigen
Das neue Wissensportal richtet sich in erster Linie an Juristinnen und Juristen. Auch ihnen sind das Gleichstellungsgesetz und die gesamtschweizerische Rechtsprechung noch wenig bekannt. «Wie Analysen von kantonaler und bundesgerichtlicher Rechtsprechung zeigten, haben Gerichte das Gleichstellungsgesetz häufig nicht zur Urteilsbegründung herangezogen, weil allen voran bei den Rechtsvertretungen Wissenslücken bestehen», erklärt Mirjam Gasser. «Das muss sich dringend ändern. Die Vorzüge des Gleichstellungsgesetzes müssen noch besser bekannt gemacht werden, damit es in der Arbeitswelt stärken wirken kann.» Deshalb macht die SKG mit der dreisprachigen Plattform die Rechtsprechung rund um das Gleichstellungsgesetz noch einfacher zugänglich.
«Equality law – Alles zum Gleichstellungsgesetz» fusioniert drei bisher sprachregional getrennte Websites mit separaten Datenbanken aus der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin. So können Fälle aus allen Landesteilen nun noch systematischer gesammelt werden, und die Datenbank wird laufend um neue Entscheide ergänzt. Künftig finden juristische Fachpersonen und weitere Interessierte zentral an einem Ort das gebündelte Wissen zum Gleichstellungsgesetz: die aktuelle gesamtschweizerische Rechtsprechung, Verfahrensinformationen, Literatur, Weiterbildungsangebote, und mehr. Dies trägt dazu bei, dass das Gleichstellungsgesetz in Zukunft breiter bekannt und konsequent angewendet wird.
Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (equality.ch) ist der Zusammenschluss der Fachstellen und Büros für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Bundes, der Kantone und Städte.
Medienkontakt
- Mirjam Gasser, Co-Präsidentin Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG), Leiterin Fachstelle für Gleichstellung Stadt Zürich, Tel. +41 44 412 48 61, Mirjam.Gasser@zuerich.ch (deutsch)
- Maribel Rodriguez, Mitglied SKG, Gleichstellungsbeauftragte Kanton Waadt, Tel. 021 316 61 24, maribel.rodriguez@vd.ch (französisch)
- Rachele Santoro, Mitglied SKG, Gleichstellungsbeauftragte Kanton Tessin, Tel. 091 814 43 08, rachele.santoro@ti.ch(italienisch)