Das Team der Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (FFSG) ist speziell geschult und befähigt, die Personen bei ihrer Entscheidung vorurteilslos und unvoreingenommen zu begleiten. Die Beraterinnen und Berater bieten kostenlose und vertrauliche Gespräche an. Sie bieten Frauen, Männern und Paaren in Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen (Ärztinnen und Ärzten, Hebammen, Sozialdienste) ein offenes Ohr, Begleitung und Informationen.
Entscheid für die Schwangerschaft
Die FFSG ist eine Anlaufstelle, die Menschen je nach Bedarf zur Betreuung der Schwangerschaft weiter überweist und den Kontakt zu Fachleuten des Netzwerks (Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Sozialdienste usw.) herstellt.
Vertrauliche Geburt und Adoption
Es kann vorkommen, dass sich die betroffene Person aus verschiedenen Gründen gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet oder ein Schwangerschaftsabbruch nicht mehr möglich ist. Wenn sie das Kind dennoch nicht behalten möchte oder kann, kann eine vertrauliche Geburt mit anschliessender Adoption des Kindes in Betracht gezogen werden. Die betroffene Person wird während der Geburt und in den Wochen nach der Entbindung begleitet. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und sind nur für die Personen zugänglich, die für den administrativen Prozess zuständig sind. Im Kanton Freiburg ist das Jugendamt (JA) für das Adoptionsverfahren zuständig. Wenn das Kind wissen möchte, wer seine leiblichen Eltern sind, kann es seine persönlichen Daten ab dem 18. Lebensjahr erhalten.
Entscheid gegen eine Schwangerschaft
Fristen
In den ersten 12 Wochen liegt der Entscheid, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen, bei der betroffenen Person (Art. 119 und 120 StGB). Die Frauenärztin oder der Frauenarzt muss ein eingehendes Gespräch mit ihr führen und ihr ein Verzeichnis der Beratungsstellen abgeben. Nach Ablauf dieser Frist von 12 Wochen ist ein Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann.
Minderjährige
Personen unter 16 Jahren müssen sich an eine Fachstelle für Minderjährige wenden. Im Kanton Freiburg ist dies die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit.
Recht auf Vertraulichkeit
Unabhängig vom Alter hat jede Person das Recht auf einen vertraulichen Schwangerschaftsabbruch. Sämtliche Mitarbeitende unterliegen der Schweigepflicht.
Urteilsfähige Minderjährige sind gesetzlich nicht verpflichtet, ihre Eltern oder ihre gesetzliche Vertreterin oder ihren gesetzlichen Vertreter über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Es wird jedoch dringend empfohlen, eine vertraute und erwachsene Bezugsperson einzuweihen, damit diese Unterstützung leisten kann.
Wie viel kostet ein Schwangerschaftsabbruch?
Ein Schwangerschaftsabbruch kostet in der Regel zwischen 1000 und 2500 Franken. Die Kosten variieren je nach Methode, Ort des Eingriffs, dem Stadium der Schwangerschaft und eventuellen zusätzlichen Untersuchungen.
Der Schwangerschaftsabbruch wird von der Grundversicherung nach Abzug des Selbstbehalts (10 %) und der Franchise übernommen. Aus Gründen der Vertraulichkeit möchten oder können einige Personen diese Kostenübernahme nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall informiert die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit oder der Sozialdienst des Spitals, in dem der Eingriff stattfindet, über die Zahlungsmodalitäten. In bestimmten Situationen ist auch eine finanzielle Unterstützung möglich.
Personen ohne Krankenversicherung können sich an Fri-Santé wenden.
Nach dem Schwangerschaftsabbruch
Es kann sinnvoll sein, ein nachträgliches Beratungsgespräch bei der FFSG zu vereinbaren, insbesondere im Hinblick auf die Verhütung.
Liens internes
- Podcast "Contraception / grossesse… cela vous concerne ? " - 2024 MP3, 13.17MB
- FFSG > Schwangerschaftsabbruch
- FFSG > Schwangerschafsabbruchsmethoden
- JA > Adoption, Pflegefamilien und sozialpädagogische Einrichtungen
- Verordnung über das Verfahren bei straflosem Schwangerschaftsabbruch
- Antrag zur Registrierung Passwort
- Mifegyne Protokoll
- Gesuchformular für Schwangerschaftsabbruch
- Schweizer Statistik der Schwangerschaftsabbrüche - Meldeformular
Liens externes
Documents liés
- Interruption volontaire de grossesse - Informations et conseils PDF, 853.91k
- Freiwilliger Schwangerschaftsabbruch - Informationen und Beratung PDF, 845.5k
- Voluntary termination of pregnancy - Information and advice PDF, 853.24k
- Interrupção voluntária de gravidez - Informações e conselhos PDF, 843.17k