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Schwangerschafsabbruchsmethoden

Lead

Schwangerschaftsabbrüche werden nach Abzug des Selbstbehalts (10 %) und der Franchise von der Grundversicherung übernommen.

 Es gibt zwei Methoden, um einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen.

Die medikamentöse Methode:

  • ist in der Regel bis zur 7. Schwangerschaftswoche möglich (später nach ärztlichem Ermessen)
  • erfolgt ambulant durch die Einnahme von zwei Medikamenten: Das erste Medikament wird in Anwesenheit einer Ärztin oder eines Arztes eingenommen und stoppt die Entwicklung der Schwangerschaft. Das zweite (zwei Tage später) bewirkt den Abbruch der Schwangerschaft.
  • Die Schmerzen sind von Frau zu Frau verschieden. Die meisten Frauen verspüren ähnliche Schmerzen wie während der Periode. Mitunter können die Schmerzen auch stärker sein. In diesem Fall wird ein Schmerzmittel verabreicht.
  • Im Anschluss erfolgt eine frauenärztliche Kontrolluntersuchung mit Ultraschall.

Mögliche Komplikationen:

  • starke Blutungen
  • Infektion
  • unvollständiger oder fehlgeschlagener Abbruch, der eine Ausschabung erfordert  



Die chirurgische Methode (Absaugung/Ausschabung):

  • ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich
  • erfolgt unter Vollnarkose
  • Schmerzen sind selten, nach dem Eingriff treten Blutungen von kurzer Dauer und vergleichbar mit der Periode auf.
  • Im Anschluss erfolgt eine frauenärztliche Kontrolluntersuchung mit Ultraschall.

Mögliche Komplikationen:

  • starke Blutungen
  • Infektion
  • Verletzungen des Muttermunds oder der Gebärmutterwand
  • verbliebenes Schwangerschaftsgewebe

Das Risiko von Komplikationen ist bei beiden Methoden gering. Schwere Komplikationen oder Spätfolgen sind äusserst selten. Ein fachgerecht durchgeführter Schwangerschaftsabbruch hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit und die Fortpflanzungsfähigkeit. Eine erneute Schwangerschaft kann sogar sehr schnell eintreten. Daher sollte unmittelbar nach einem Schwangerschaftsabbruch eine wirksame Verhütungsmethode angewendet werden. 

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Herausgegeben von Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit FFSG

Letzte Änderung: 23.06.2025

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