Sich in diese neue Realität zu projizieren, hilft der jungen Frau, die beste Entscheidung in diesem Moment ihres Lebens zu treffen. Das Team des Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (FFSG) ist speziell in diesen Fragen geschult und befähigt, Familien bei ihrer Wahl zu begleiten, ohne zu urteilen oder voreingenommen zu sein.
Wenn die Wahl auf die Fortsetzung der Schwangerschaft fällt
Auf der FFSG können wir Menschen je nach Bedarf zur Schwangerschaftsvorsorge weiter überweisen und mit den Fachleuten im Netzwerk (Ärzte, Hebammen, Sozialdienste usw.) zusammenarbeiten. Die FFSG ist ein Ort der Unterstützung in diesem familiären Umbruch.
Vertrauliche Geburt
Es kann vorkommen, dass die Betroffene aus verschiedenen Gründen keinen Schwangerschaftsabbruch wünscht, das Kind aber trotzdem nicht behalten will oder kann. Bei einer vertraulichen Geburt kann die betroffene Frau unter einem Pseudonym im Spital entbinden und die medizinischen Leistungen erhalten, auf die sie und ihr Kind Anspruch haben. Dies bedeutet, dass die Frau und das Kind medizinisch behandelt und betreut werden und ihre Rechte gewahrt bleiben. Sie wird bei der Entbindung und in den Wochen nach der Geburt begleitet. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und sind nur den Verantwortlichen für den administrativen Prozess zugänglich. Sechs Wochen nach der Geburt wird sie entscheiden, ob sie das Kind adoptieren lassen möchte. Im Kanton Freiburg ist das Jugendamt (JA) die zuständige Stelle für das Adoptionsverfahren. Sie hat dann weitere sechs Wochen Zeit, ihre Entscheidung zu überdenken. Wenn das Kind wissen will, wer seine biologische Mutter ist, kann es ab dem 18. Lebensjahr seine persönlichen Daten erhalten.
Wenn die Wahl auf einen Schwangerschaftsabbruch fällt
Wir helfen bei der Organisation der Schritte mit dem Freiburger Kantonsspital, das den Eingriff durchführen wird.
Was sagt das Gesetz?
Nach Schweizer Recht die Frist für einen Schwangerschaftsabbruch 12 Wochen seit der letzten Regelblutung beträgt. Nach dieser Zeit ist die Unterbrechung nur mit Zustimmung des Arztes möglich (nicht strafbar, wenn ein ärztliches Gutachten ergibt, dass die Unterbrechung notwendig ist, um die Gefahr eines schweren Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit oder einen Zustand tiefer Not der jungen Schwangeren zu beseitigen).
Es gibt zwei Methoden des Schwangerschaftsabbruchs:
- Eine medikamentöse Methode, möglich in der Frühschwangerschaft
- Ein chirurgisches Verfahren, das einen Eingriff unter Narkose erfordert
Junge Frauen unter 16 Jahren, die einen Schwangerschaftsabbruch wünschen, müssen sich an ein spezialisiertes Zentrum für Minderjährige wenden. Im Kanton Freiburg ist es die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit, die diesen Auftrag erhalten hat.
Ähnlich wie bei einer vertraulichen Geburt kann eine Frau einen vertraulichen Schwangerschaftsabbruch beantragen.
Ein Beratungsgespräch kann hilfreich sein, um diese besondere Situation zu bewältigen und zu überlegen, wie es weitergehen soll, insbesondere im Hinblick auf die Verhütung.