Masern sind hoch ansteckend. Sie übertragen sich durch Tröpfchen oder durch den direkten Kontakt mit Nasen- oder Rachensekret von erkrankten Personen. Die Zeit zwischen der Infektion und dem auftreten erster Krankheitssymptome (Inkubationszeit) varriert zwischen 7 bis 18 Tagen. Masern werden in der Periode von 3 bis 5 Tagen vor und bis vier Tagen nach dem Ausbruch des Masernausschlags (mehr oder weniger regelmässige rote Flecken über den ganzen Körper verteilt) übertragen. Masern können zahlreiche Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündungen verursachen. Selten aber gefürchtet ist die Masernenzephalitis (Hirnentzündung), die zu schweren Behinderungen oder gar zum Tod führen kann. Eine äusserst seltene, aber immer tödlich verlaufende, spät eintretende Komplikation ist die sogenannte "subakute sklerosierende Panenzephalitis. Eine Therapie gegen das Masernvirus existiert nicht. Die Impfung ist somit die einzige Möglichkeit, sich gegen die Krankheit und deren möglichen Folgen zu schützen. Es wird somit allen Personen empfohlen, ihren Impfstatus zu überprüfen.
Der Beginn der Krankheit ist durch Fieber, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung gefolgt von einem Hautausschlag gekennzeichnet. Wenn mehrere dieser Symptome kombiniert mit einem Hautausschlag auftreten, sollte rasch der Haus- oder Kinderarzt aufgesucht werden.
Unser Amt ist für die Überwachung der Infektionskrankheiten und die Kontrolle von Epidemien verantwortlich. Mit dem Ziel die Verbreitung der Masernkrankheit in der freiburger Bevölkerung einzudämmen, behalten wir uns vor, erkrankte Kinder und deren ungeimpfte, im gleichen Haushalt lebenden Geschwister vom Schulbesuch sowie vom Besuch des Kindergartens oder einer Krippe auszuschliessen. Diese Massnahme betrifft ebenfalls im gleichen Haushalt lebende ungeimpfte Erwachsene, falls diese in einer Schule, einem Kindergarten, einer Krippe oder in anderen Institutionen des Gesundheitswesens arbeiten. Sowie die nicht geimpften Lehrer und Mitarbeiter der Kindergärten, die einem Masernfall ausgesetzt worden sind und die nicht innerhalb von 72 Stunden nach der Exposition geimpft wurden. Der Schul- bzw. Arbeitsausschluss ungeimpfter gesunder Geschwister und erwachsener Kontaktpersonen beträgt 21 Tage nach Ausbruch des Ausschlags beim kranken Kind. Um diese Unannehmlichkeit zu ersparen empfehlen wir ihnen dringend, Ihre Kinder und allenfalls sich selbst zu impfen.
Wie kann man seinen Schutz vor Masernerkrankung feststellen?
Geburtsdatum
- Vor 1963: Schutz wird als praktisch sicher betrachtet, weil das Masernvirus bis in die sechziger Jahre überall präsent war. Es sind keine speziellen Massnahmen zu treffen.
- Ab 1963: Schutz vermutlich nicht mehr vorhanden. Immunität sollte überprüft werden.
Impfausweis konsultieren
- Sollte der Impfausweis unauffindbar sein, muss vorausgesetzt werden, dass keine Impfung stattgefunden hat und es sollten 2 Impfdosen vorgesehen werden: sobald als möglich (1. Dosis) und nach einem Monat (2. Dosis).
Entschlüsselung des Impfausweises
Folgende Impfstoffe schützen vor Masern:
- Attenuvax® (Masern)
- Biviraten® (Masern – Mumps)
- Eolarix® (Masern – Röteln)
- MMR-II® (Masern
- Mumps - Röteln)
- MMVax® (Masern – Mumps)
- Moraten® (Masern)
- MoRuviraten® (Masern – Röteln)
- Pluserix® (Masern – Mumps – Röteln)
- Priorix® (Masern – Mumps - Röteln)
- Rimevax® (Masern)
- Rimparix® (Masern – Mumps)
- Triviraten® (Masern – Röteln)
Zählen Sie die erhaltenen Impfdosen: für einen sicheren Schutz sind 2 Dosen nötig! Sollten Sie nicht oder ungenügend geimpft sein, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arzt auf und lassen sich impfen oder nachimpfen.