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  • Gesundheitsförderung und Prävention an der Schule: für die Eltern

Schulärztliche Betreuung

Lead

Die schulärztliche Betreuung wird derzeit neu organisiert und befindet sich in einer Übergangsphase. Zunächst gibt es im ganzen Kanton – unmittelbar vor Schuleintritt – einen obligatorischen vorschulischen Gesundheitscheck; dieser wird bei der Kinderärztin/beim Kinderarzt oder bei der Hausärztin/beim Hausarzt durchgeführt. In der 7H oder 8H ist ein zweiter Gesundheitscheck vorgesehen, der in den meisten Gemeinden noch stattfindet, in einigen Gemeinden jedoch in der 9H durchgeführt wird (OS Stadt Freiburg, Marly, Gibloux und Sarine-Ouest). Der Gesundheitscheck der 7H oder 8H bzw. 9H wird von Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt, kann aber auch bei den jeweiligen behandelnden Ärztinnen und Ärzten stattfinden. Des Weiteren werden im Rahmen der schulärztlichen Betreuung kostenlose Impfungen angeboten.

Obligatorischer vorschulischer Gesundheitscheck

Vor dem Schuleintritt werden die Kinder einem obligatorischen vorschulischen Gesundheitscheck bei ihrer Kinderärztin/ihrem Kinderarzt oder bei ihrer Hausärztin/ihrem Hausarzt unterzogen. Untersucht werden u. a. Wachstum, Entwicklung, Sprache, Grob- und Feinmotorik, Sehvermögen, Gehör. Die Untersuchung bietet die Möglichkeit, allfällige Schwierigkeiten zu erkennen und die notwendigen Massnahmen für einen guten Schulstart einzuleiten. Des Weiteren werden die Impfungen überprüft und bei Bedarf aufgefrischt.

Zweiter obligatorischer Gesundheitscheck

Diese Untersuchung findet in der Regel in der 7H oder 8H statt, in einigen Gemeinden in der 9H.

Sie umfasst einen Leitfaden zum Gespräch über die Gesundheit (in der 9H «Psychosozialer Fragebogen» genannt), gefolgt von einem Gespräch mit einer Pflegefachperson Schulgesundheit oder mit einer Schulärztin/einem Schularzt, bei dem allfällige Fragen der Schülerin bzw. des Schülers beantwortet und mögliche Probleme festgestellt werden sollen. Des Weiteren werden Gewicht, Grösse und Rücken überprüft.

Diese zweite Untersuchung kann – unabhängig davon, ob sie in der 7H oder 8H oder in der 9H durchgeführt wird – auch bei der gewohnten Ärztin bzw. beim gewohnten Arzt erfolgen.

Impfungen

In der OS haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der 9H kostenlos gegen Hepatitis B und HPV impfen zu lassen und in der 10H die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten nachzuholen. 

Informationen für die Eltern

  • Liste der Kinderärztinnen und Kinderärzte
  • Verordnung vom 17. April 2018 über die schulärztliche Betreuung

Informationen zu den Impfungen

  • Alles zum Thema Impfen
  • infovac

Informationen zu Schulapotheken und Erste-Hilfe-Set in Schulen

  • Erste-Hilfe-Set in den Schulen inkl. Schullager - Empfehlungen
  • Weisungen für die Schulapotheke und erste Hilfe (inkl. Schullager und andere schulische Veranstaltungen)

Nützliche Links

  • Formulare und Dokumente für die schulärztliche Betreuung (für Fachleute)
  • Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten in Krippen und Schulen
  • Gesundheitsförderung und Prävention an der Schule
  • Obligatorischer vorschulischer Gesundheitscheck – Uebersetzungen in 8 weitere Sprachen
Hauptbild
Schulärztliche Betreuung
Schulärztliche Betreuung © Alle Rechte vorbehalten
  • Alkoholaktionsplan
  • Finanzierung und Subventionierung von Leistungen im Gesundheitsbereich
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Jahreskontrollen und Zahnbehandlungen
  • Kantonale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention
  • Kinder und Jugendliche: gesund in der Schule
  • Liste mit übertragbaren Krankheiten
  • Sexuell übertragbare Infektionen
Direktionen / zugehörige Ämter

Kantonsarztamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Kantonsarztamt

Letzte Änderung: 02.06.2023

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