Damit eine schulexterne Person/Einrichtung in einer Schule Interventionen für Gesundheitsförderung und Prävention durchführen kann, bedarf sie der Genehmigung durch alle betroffenen Direktionen: Direktion für Gesundheit und Soziales und Direktion für Erziehung, Kultur und Sport.
Verfahren:
Alle Vereine und/oder Personen, die eine Intervention in einer Schule durchführen möchten, haben das entsprechende Antragsformular auszufüllen. Sie finden dieses auf der Website der betroffenen Direktionen.
Artikel 8 des Reglements vom 14. Juni 2004 über Gesundheitsförderung und Prävention
Beratendes Organ - kantonale Fachstelle für Gesundheit in der Schule
Das Formular wird anschliessend an die kantonale Fachstelle für Gesundheit in der Schule weitergeleitet. Diese wiederum leitet die Anträge nach einer ersten Auswahl an das Entscheidungsorgan weiter (s. nachfolgend). Auswahlkriterien für ein Projekt sind Qualität, Relevanz in Bezug auf Gesundheitsförderung und Prävention, Übereinstimmung mit den Prioritäten des kantonalen Plans für Gesundheitsförderung und Prävention 2007-2011 sowie mit dem «Plan d'études romand».
Unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt!
Dossiers, die den Kriterien nicht genügen, schickt die kantonale Fachstelle wieder an die Projektträger zurück. Gründe für die Ablehnung werden auf Anfrage angegeben.
Entscheidungsorgan - Steuerungsausschuss für Gesundheit in der Schule
Der Steuerungsausschuss für Gesundheit in der Schule, bestehend aus dem Vorsteher des Amtes für französischsprachigen obligatorischen Unterricht, dem Vorsteher des Amtes für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht, dem Vorsteher des Amtes für Gesundheit und dem Kantonsarzt, erteilt Personen, die im schulischen Rahmen intervenieren möchten, die entsprechende Bewilligung.
Betrifft das Gesuch die Sekundarstufe II oder das Amt für Sonderpädagogik (SoA), so wird auch die betreffende Amtsvorsteherin bzw. der betreffende Amtsvorsteher am Auswahlverfahren beteiligt sein.
Fällt der Steuerungsausschuss einen negativen Entscheid, so schickt er diesen mit einer Stellungnahme an die Projektträger zurück.
Kantonale Fachstelle GSD/EKSD für Gesundheit in der Schule
Anschriften für die Antragsdossiers:
GSD | ODER | EKSD |
ssp@fr.ch | doa@fr.ch | |
oder per Post an: | oder per Post an: | |
Amt für Gesundheit | Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht DOA |
|
Kantonale Fachstelle für Gesundheit in der Schule |
Kantonale Fachstelle für Gesundheit |
|
Rte des Cliniques 17 | Mariahilfstrasse 2 | |
Postfach | 1712 Tafers | |
1700 Freiburg | ||
Tel.: 026 305 29 13 | Tel.: 026 305 40 86 |
Documents
Letzte Änderung : 09/06/2020