An·gehör·ige: Hotline für die betreuenden Angehörigen des Kantons Freiburg
T +41 58 806 26 26
Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 14 bis 18 Uhr
Die Angehörigen sind Teil der KAAP-Strategie.
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Anhand von einer Analyse des «Ist-Zustandes», bei der die Hauptbedürfnisse für den Kanton Freiburg identifiziert werden, schlägt der KAAP eine Vision, differenzierte Ziele, eine Strategie, um diese zu erreichen, sowie einen Massnahmenplan vor. Auch die Angehörigen sind Teil der KAAP-Strategie. Zu den mittelfristigen Zielen gehört namentlich, dass Verwandte und Angehörige die gesundheitlichen Auswirkungen des problematischen und des abhängigen Alkoholkonsums der Betroffenen kennen und bei der Bewältigung dieser Probleme unterstützt werden. Der KAAP gehört zu den Hauptzielen des Regierungsprogramms 2012-2016. Alkohol kommt zu den bereits existierenden Themen des Kantonalen Plans für Gesundheitsförderung und Prävention dazu. Als Folge der Vernehmlassung des KAAP, hat der Staatsrat den KAAP im November 2018 genehmigt und im Juni 2021 bis 2023 verlängert.
Ein Projekt, bei dem der problematische Alkoholkonsum oder die Alkoholsucht vom Gesichtspunkt einer angemessenen Betreuung aus beurteilt wird, ist dabei für die betreuenden Angehörigen von besonderem Interesse: die Indikation. Sie ist eine der wichtigsten Massnahmen, die der Staatsrat 2012 in Folge des Berichts «Projekt für die Koordination der Betreuung Suchtkranker illegale Drogen und Alkohol» verabschiedet hat.
Verwandte und Angehörige kennen die gesundheitlichen Auswirkungen des problematischen und des abhängigen Alkoholkonsums der Betroffenen und werden bei der Bewältigung dieser Probleme unterstützt.
Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales
Letzte Änderung: 25.11.2022