Allgemein
Diese Impfkampagne gegen COVID-19 richtet sich ausschließlich an gefährdete Personen und läuft von Mitte Oktober bis Ende Dezember 2023. Es gibt keine Impfempfehlung für das Gesundheitspersonal.
In unserem Kanton ist es die Firma Galliker, die für die Bestellung, die Verpackung und die Lieferung der Impfstoffe an die Praxen und Apotheken zuständig ist.
Bestellungen (mindestens 30 Dosen) erfolgen über die Webshop-Plattform von Stöckli Medical AG.
Dokumente, die vorab ausgefüllt werden müssen :
Dokumente, die vorab ausgefüllt werden müssen :
Alle Praxen und Apotheken müssen diese beiden Dokumente ausfüllen und an pharmaciecovid@fr.ch zurückschicken:
- Die Vereinbarung mit der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD)
- Das Anmeldeformular für die Webshop-Plattform Stöckli Medical AG
Nach Erhalt der Dokumente dauert es zwei Wochen, bis der Webshop aktiviert wird.
Nur Praxen und Apotheken, die noch nie an der Covid-Impfung teilgenommen haben, sollten folgende beiden Dokumente ausfüllen und an pandemie@kvg.org senden:
Um eine Rechnung stellen zu können, müssen diese beiden Dokumente vor der ersten Injektion zurückgeschickt werden.
Wie soll ich Impfungen erfassen?
- Es besteht keine Verpflichtung mehr, OneDoc zu verwenden. Die Anzahl der durchgeführten Dosen (empfohlene und bezahlte) muss dem Kanton Ende Dezember an die Adresse pharmaciecovid@fr.ch übermittelt werden.
- Das BAG könnte weitere Details anfordern; eine interne Aufzeichnung der verabreichten Impfstoffe muss (außer bei denjenigen, die OneDoc verwenden) durch Ausfüllen der Excel-Tabelle erfolgen.
FAQ-Fragen
Dies sind alles monovalente Impfstoffe und angepasst an die Untervariante von Omicron XBB.1.5:
- Moderna in Fertigspritze, Aufbewahrung 1 Monat bei 2-8°C
- Pfizer in Einzeldosis- und 6-Dosis-Flasche, 10 Wochen bei 2-8°C aufbewahren
- Novavax in einer Flasche mit 5 Dosen, Aufbewahrung 12 Monate bei 2-8°C (im Laufe des Novembers 2023)
Impfstoffe, die nicht verabreicht wurden, werden nicht zurückgenommen. Sie können bis zum Verfallsdatum verwendet werden, wenn sie entsprechend den Empfehlungen gelagert wurden.
- Die Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis frühestens sechs Monaten nach der letzten Covid-19-Impfdosis oder einer bekannten SARS-CoV-2-Infektion.
- Die Grippeimpfung kann gleichzeitig mit der Impfung gegen COVID-19 verabreicht werden.
Autres documents et liens utiles :
- Impfempfehlungen (gültig ab 02.10.2023)
- Allgemeine Informationen zur Handlung der Impfung und zu Haftungsfragen vom 26.11.2021
- Website des Staates Freiburg: COVID-19-Impfung
- BAG-Website Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe
- Bei Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an pharmaciecovid@fr.ch, wir werden Ihnen umgehend antworten