Grundimmunisierung (Erstimpfung) und Auffrischimpfung
Grundsätzlich formuliert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Frühling/Sommer 2023 aufgrund der erwarteten tiefen Viruszirkulation und der hohen Immunität in der Bevölkerung keine Empfehlung für eine Impfung gegen COVID-19.
Die Impfung wird von nun an nur noch besonders gefährdeten Personen* auf ärztliche Verschreibung empfohlen.
Impfungen für Reisen ins Ausland sind in unseren Impf-Zweigstellen gegen Zahlung von 60 Franken jedoch weiterhin möglich. Die Bezahlung erfolgt vor Ort (ausschliesslich per Karte oder TWINT).
Sollte jedoch im Frühling oder Sommer 2023 eine neue SARS-CoV-2-Welle auftreten, würden diese Empfehlungen entsprechend aktualisiert werden.
* Personen im Alter von ≥ 16 Jahren mit hohem Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung aufgrund einer Vorerkrankung**, von Trisomie 21 oder einer Schwangerschaft
** Kategorien besonders gefährdeter Personen
Anmeldung für die AuffrischimpfungAnmeldung, Adressen und Öffnungszeiten
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Grundimmunisierung (Erstimpfung): ohne Termin an den Öffnungstagen (kostenpflichtig ohne ärztliches Rezept)
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Auffrischimpfung: Anmeldung obligatorisch
Die Anmeldung erfolgt online. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, lassen Sie sich von Angehörigen oder Bekannten helfen oder rufen Sie als letzte Möglichkeit das Kantonsarztamt unter 026 305 79 80 an.
Achtung: Haben Sie ein ärztliches Rezept für eine Auffrischimpfung?
Sie werden es bei der Impfung vorweisen müssen, ansonsten müssen Sie die Impfung selbst bezahlen.
Adressen und Öffnungszeiten
Impf-Zweigstelle Freiburg
Gesundheitsligen, Gebäude «Le Quadrant», Route Saint-Nicolas-de-Flüe 2, 1700 Freiburg. Bus Nr. 7, Haltestelle Fonderie.
Begrenzte Parkmöglichkeiten gibt es auf der Route des Cliniques sowie im Verlauf der Route Saint-Nicolas-de-Flüe.
Nächste Öffnungstage:
- Freitag, 13. Oktober von 8:30 bis 13:30 Uhr
- Freitag, 17. November von 8:30 bis 13:30 Uhr
Verfügbare Impfstoffe (Fribourg):
- mRNA-Impfstoffe von Pfizer und Moderna
- Proteinimpfstoff Nuvaxovid® von Novavax
- mRNA-Impfstoff von Pfizer für Kinder von 5 bis 11 Jahren
Impf-Zweigstelle Bulle
Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (FFSG), Rue de la Condémine 60, 1630 Bulle. Bus Nr. 202, Haltestelle Pierre Alex.
Nächste Öffnungstage:
- Mittwoch, 27. September von 8:30 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch, 25. Oktober von 8:30 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch, 29. November von 8:30 bis 12:00 Uhr
Verfügbare Impfstoffe (Bulle):
- mRNA-Impfstoffe von Pfizer und Moderna
ℹ - Für die vollständigen Adressen bitte auf die Punkte der Karte klicken
Impf-Zweigstelle Freiburg
Gesundheitsligen, Gebäude «Le Quadrant»
Route Saint-Nicolas-de-Flüe 2
1700 Fribourg
Häufig gestellte Fragen FAQ
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Im Frühling und Sommer 2023 wird die Auffrischimpfung nur besonders gefährdeten Personen auf ärztliche Verschreibung empfohlen.
Gefährdeten Personen:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen ab 16 Jahren mit bestimmten chronischen Krankheiten*
- Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21
- Schwangeren
Die Auffrischimpfung erfolgt vorrangig mit den neuen bivalenten Impfstoffen von Moderna und Pfizer.
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An diesem Punkt der Pandemie formulieren (Bundesamt für Gesundheit) BAG und (Eidgenössische Kommission für Impffragen) EKIF im Frühling/Sommer 2023 aufgrund der erwarteten tiefen Viruszirkulation und der hohen Immunität in der Bevölkerung keine Empfehlung für eine Impfung gegen COVID-19.
Allen noch ungeimpften besonders gefährdeten Personen* wird empfohlen, sich an ihre behandelnde Ärztin/ihren behandelnden Arzt zu wenden.
* Personen im Alter von über 65 Jahren, Personen über 16 Jahren mit hohem Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung aufgrund einer Vorerkrankung**, Personen mit Trisomie 21 oder Schwangere
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Sie können dies über die SMS-Bestätigung tun, die Sie erhalten haben, oder indem Sie das Kantonsarztamt unter 026 305 79 80 anrufen.
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Dank dem Impfstoff kann der Körper eine speziell gegen das Virus gerichtete Immunabwehr aufbauen. Sobald der Körper dem Virus ausgesetzt ist, kann er es mit seiner Immunabwehr bekämpfen und die Krankheitssymptome mildern. Die Impfung wirkt in gleicher Weise auf das Immunsystem wie das Virus, ohne jedoch die Krankheit zu verursachen.
Es gibt mehrere Impfstofftypen gegen das Coronavirus.
Mehr dazu:
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Die Impfung war unerlässlich, um eine gute Herdenimmunität zu erreichen. Bei besonders gefährdeten Personen ab 16 Jahren ist eine Impfung immer noch möglich, wenn die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt diese als medizinisch indiziert erachtet. Für diese Personen bietet eine Auffrischimpfung einen vorübergehend erhöhten Schutz vor schwerer Erkrankung, wenn die letzte Impfdosis über 6 Monate her ist.
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Derzeit sind in der Schweiz acht Impfstofftypen erhältlich, die von vier verschiedenen Firmen hergestellt werden: die mRNA-Impfstoffe von Moderna und von Pfizer, der Proteinimpfstoff Nuvaxovid® von Novavax und der Vektorimpfstoff Janssen® von Johnson & Johnson (letzterer steht im Kanton Freiburg seit dem 31. Mai nicht mehr zur Verfügung).
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In der Schweiz braucht jeder Impfstoff eine Zulassung. Dazu muss er hohe Standards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität erfüllen. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic hat die Impfstoffe gegen COVID-19 genau geprüft und zugelassen. Sie sind sicher und wirksam.
Mehrere Zehntausend Personen haben die mRNA-Impfstoffe (Moderna und Pfizer) in klinischen Studien erhalten. Sie sind auch sicher und wirksam bei Personen in höherem Alter, Personen mit chronischen Krankheiten sowie Schwangeren. Seit der Zulassung wurden Hunderte Millionen Personen mit diesen Impfstoffen geimpft.
Der Proteinimpstoff Nuvaxovid® von Novavax enthält ungefährliche (Protein-)Fragmente des Virus, die eine Immunantwort auslösen. Mehrere Tausend Personen haben den Proteinimpfstoff Nuvaxovid® in Studien erhalten.
Beim Vektorimpfstoff Janssen® von Johnson & Johnson wird ein harmloses Virus als Transportmittel (Vektor) verwendet, um wichtige Informationen über den Krankheitserreger an unsere Zellen zu übermitteln. Mehrere Tausend Personen haben den Janssen®-Vektorimpfstoff in Studien erhalten. Seit der Zulassung wurden viele Millionen Personen mit diesem Impfstoff geimpft.
Fachleute überwachen weiterhin die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe. Der Nutzen einer Impfung muss die Risiken deutlich überwiegen. Nur dann wird diese Impfung in der Schweiz empfohlen.
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Durch die Impfung bildet der Körper Antikörper und sogenannte Gedächtniszellen. Kommt es nun zu einer Infektion mit dem Virus, wird der Körper dieses bekämpfen und das Erkrankungsrisiko deutlich senken.
Der Schutz gegen COVID-19 beginnt ungefähr zwei Wochen nach der Imfpung. Wie lange der Schutz anhält, ist nicht genau bekannt.
Deshalb kann auf ärztliche Anordnung eine Auffrischimpfung 6 Monate nach der letzten Dosis (oder COVID-Infektion) empfohlen werden. Die Empfehlung richtet sich in erster Linie an Personen über 65 Jahren, an besonders gefährdete Personen* sowie an das Pflegepersonal mit Kontakt zu besonders gefährdeten Personen, gemäss Einschätzung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes.
Wichtig: Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht. Manche Menschen erkranken trotz Impfung; Mit der Impfung sind Sie aber sehr gut vor einer schweren Erkrankung geschützt.
* Personen im Alter von ≥ 16 Jahren mit hohem Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung aufgrund einer Vorerkrankung**, mit Trisomie 21 oder Schwangere (Impfung ab 2. Trimester)
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Folgenden Personen wird die COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna, Pfizer) nicht empfohlen:
- Personen mit einer schweren bestätigten Allergie auf einen Bestandteil der Impfstoffe, vor allem auf Polyethylenglykol (PEG); Personen, die in der Vergangenheit eine schwere allergische Reaktion (anaphylaktischer Schock oder Angioödem/Quincke-Ödem) auf eine Impfung gezeigt haben, müssen ihre Ärztin oder ihren Arzt kontaktieren und die Impfung abklären.
- Kindern unter 5 Jahren. Bis jetzt gibt es nicht genug Daten zur Impfung in diesem Alter.
- Schwangere im ersten Trimester müssen sich an ihre Frauenärztin oder ihren Frauenarzt wenden.
Folgenden Personen wird die COVID-19-Impfung mit dem Proteinimpfstoff Nuvaxovid® nicht empfohlen:
- Personen mit einer schweren bestätigten Allergie auf einen Bestandteil des Impfstoffs, vor allem auf Polysorbat 80, Saponine oder das Adjuvans Matrix-M. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich von einer Allergologin bzw. von einem Allergologen beraten zu lassen.
- Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren sowie schwangeren und stillenden Frauen. Bis jetzt gibt es nicht genug Daten zur Anwendung des Impfstoffs in diesen Gruppen.
- Personen mit geschwächtem Immunsystem (aufgrund einer Krankheit oder einer Therapie).
Folgenden Personen wird die COVID-19-Impfung mit dem Vektorimpfstoff Janssen® nicht empfohlen:
- Personen mit einer schweren bestätigten Allergie auf einen Bestandteil des Impfstoffes.
- Personen, die ein Kapillarlecksyndrom (Capillary-Leak-Syndroms, CLS) hatten.
- Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren sowie schwangeren und stillenden Frauen. Bis jetzt gibt es nicht genug Daten zur Anwendung des Impfstoffs in diesen Gruppen.
- Personen mit geschwächtem Immunsystem (aufgrund einer Krankheit oder einer Therapie).
Bei hohem Fieber, Krankheit oder Unwohlsein müssen Sie die Impfung verschieben.
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Angesichts der Entwicklung der Pandemie wird Ihnen nun empfohlen, die Situation mit Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen zu besprechen.
Achtung: Schwangere gelten als besonders gefährdete Personen, da sie ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe bei einer COVID-19-Infektion haben. Die Impfung erfolgt grundsätzlich ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel.
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Angesichts der Entwicklung der Pandemie gibt es nun keine Impfempfehlung mehr; Sie können jedoch die Situation jederzeit mit Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt besprechen.
Generell kann davon ausgegangen werden, dass eine junge Person im Alter von 16 Jahren in der Lage ist, die Folgen einer COVID-19-Impfung einzuschätzen. Die Einwilligung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten ist somit für die Impfung der 16- bis 18-Jährigen nicht erforderlich.
Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren wird empfohlen, mit einer Bezugsperson über die Impfung zu sprechen. Auch ein Gespräch mit einer Pflegefachperson oder einer Kinderärztin bzw. einem Kinderarzt ist empfehlenswert, damit die junge Person über die notwendigen Informationen verfügt.
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Angesichts der Entwicklung der Pandemie gibt es nun keine Impfempfehlung mehr; Sie können jedoch die Situation jederzeit mit Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt besprechen.
Für Jugendliche ab 12 Jahren sind die Impfstoffe von Pfizer und Moderna zugelassen. Da jedoch beim Impfstoff von Moderna ein geringfügig höheres Risiko für Herzmuskelentzündungen besteht, wird jungen Menschen unter 30 Jahren bevorzugt der Impfstoff von Pfizer verabreicht.
Der Janssen® -Impfstoff ist für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren nicht empfohlen.
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Seit Herbst 2022 gibt es keine Impfempfehlung mehr für unter 16-Jährige, auch wenn es Impfstoffe für Kinder gibt. Sie können jedoch die Situation jederzeit mit Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt besprechen.
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Bei jeder Impfung kann es Nebenwirkungen geben, meistens sind sie jedoch schwach bis moderat und rasch vorbei. Sehr selten gibt es schwere Nebenwirkungen (z. B. eine schwere allergische Reaktion direkt nach der Impfung).
Folgende Nebenwirkungen können auftreten:
- allgemeine Symptome wie Schüttelfrost, Fiebergefühl oder leichtes Fieber;
- gerötete, schmerzende oder geschwollen Einstichstelle;
- Kopfschmerzen;
- Müdigkeit;
- Muskel- und Gelenkschmerzen;
- Übelkeit.
Diese Nebenwirkungen treten nach Impfungen häufig auf. Sie zeigen, dass der Körper den Impfschutz gegen die Krankheit aufbaut. Sie sind also in milder Form auch ein gutes Zeichen. Die Nebenwirkungen sind in der Regel nach 1 bis 3 Tagen vorbei. Zur Linderung kann bei Bedarf Paracetamol eingenommen werden. Bei einer allergischen Reaktion kommt es direkt nach der Impfung zum Beispiel zu einer starken Schwellung, Rötung, zu Juckreiz oder Atemnot. Wenden Sie sich bei solchen Symptomen sofort an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
In sehr seltenen Fällen wurden bei Personen ab 12 Jahren zeitnah nach der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) Entzündungen des Herzmuskels (Myokarditis) oder des Herzbeutels (Perikarditis) beobachtet, die meist mild waren und gut behandelt werden konnten. Typische Symptome einer Herzmuskelentzündung sind Brustschmerzen, Atemnot, Erschöpfungsgefühle und starkes Herzklopfen. Wenden Sie sich bei solchen Symptomen sofort an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Solche Entzündungen treten nach einer Infektion mit dem Coronavirus viel häufiger auf als nach der Impfung.
Vereinzelt wurde nach Impfung mit dem Vektorimpfstoff Janssen® innerhalb der ersten 3 Wochen nach der Impfung seltene Formen von Thrombosen (v. a. Hirnvenen- oder Bauchvenenthrombosen aber auch arterielle Thrombosen) in Verbindung mit einer Reduktion an Blutplättchen beobachtet. Diese Ereignisse waren schwerwiegend, traten jedoch nur sehr selten (bei 1 bis 8 von 1 Million Personen) nach einer Impfung mit dem Vektorimpfstoff Janssen® auf.
Was den Proteinimpfstoff Nuvaxovid® betrifft wurde bis heute keine Auffälligkeit bezüglich schwerer Nebenwirkungen festgestellt.
Abgesehen davon gibt es bisher keine Auffälligkeiten bezüglich schwerer Nebenwirkungen. Fachleute beobachten mögliche Hinweise genau.
Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz – 29. Update
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Leichte Nebenwirkungen sind in der Regel nach wenigen Tagen vorbei. Haben Sie nach einer Woche immer noch Nebenwirkungen oder werden die Nebenwirkungen schlimmer? Fühlen Sie sich nach der Impfung über längere Zeit unwohl? Oder bemerken Sie ein paar Wochen nach der Impfung etwas Ungewöhnliches? Dann wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Sie oder er wird nach einer ersten Untersuchung diagnostizieren können, ob es sich um eine Nebenwirkung handelt oder ob die Symptome eine andere Ursache haben, und welche Massnahme getroffen werden muss.
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An diesem Punkt der Pandemie kann die Impfung nur mit einem ärztlichen Rezept kostenlos durchgeführt werden. In diesem Fall übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten für die Impfung.
Impfungen für Reisen ins Ausland sind in unseren Impf-Zweigstellen gegen Zahlung von 60 Franken jedoch weiterhin möglich. Die Bezahlung erfolgt vor Ort (ausschliesslich per Karte oder TWINT).
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Zusätzliche Leistungen können durch die Ärztin/den Arzt nach TARMED abgerechnet werden, wenn gefährdete Personen zusätzlich den Rat ihrer behandelnden Ärztin/ihres behandelnden Arztes einholen. Diese Leistungen werden von der OKP übernommen und unterliegen der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt).
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Ja, sie ist freiwillig, aber an diesem Punkt der Pandemie darf die Impfung nur auf ärztliche Anordnung erfolgen, ansonsten ist sie ohne medizinische Indikation kostenpflichtig.
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Nein. Sie bekommen durch die Impfung kein COVID-19. Im Impfstoff gibt es keine Coronaviren.
Die mRNA bzw. DNA der mRNA- bzw. Vektorimpfstoffe, welche durch die Impfung in den Körper gelangt, und das in der Folge produzierte Protein werden durch die PCR- oder Antigen-Schnelltests nicht nachgewiesen. Das gilt auch für die Protein-Bestandteile in Proteinimpfstoffen. Die Tests weisen andere Komponenten des Virus nach.
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Durch die Impfung bildet der Körper Antikörper und sogenannte Gedächtniszellen. Kommt es nun zu einer Infektion mit dem Virus, wird Ihr Körper dieses bekämpfen und das Risiko eines schweren Verlaufs deutlich senken. Wichtig: Es gibt keinen 100-prozentigen Schutz. Bei der Omikron-Variante ist festzustellen, dass einige Personen trotz Impfung erkranken. Dennoch steigert die Impfung die Chancen für einen milden Krankheitsverlauf massiv.
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Im Zentrum durchlaufen Sie drei oder vier Schritte: Formalitäten, Impfung und Überwachung nach der Impfung sowie – nach Wunsch – Ausstellung des Covid-Zertifikats nach der letzten Dosis. Grundsätzlich sollte 30 Minuten eingeplant werden.
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Ja. Andere inaktivierte Impfstoffe (wie die Grippeimpfung) können gleichzeitg, vor oder nach einer COVID-19-Impfung verabreicht werden.
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Die Gültigkeitsregeln im Ausland, insbesondere die Anerkennung von Impfstoffen und Tests sowie deren Gültigkeitsdauer, sind Sache der einzelnen Staaten. Beachten Sie, dass bei der Einreise ins Zielland sowie bei der Verwendung des Covid-Zertifikats im Zielland nicht die Schweizer Gültigkeitsregeln relevant sind, sondern die Gültigkeitsregeln Ihres Ziellandes. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die entsprechenden Regeln bei den Behörden Ihres Ziellandes. Covid-Zertifikat.
Mehr dazu: HealthyTravel.ch – Healthy Travel
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Jede Person, die sich vor dem 19. Juni 2021 hat impfen lassen, hat nach der Impfung einen Impfnachweis in Papierform erhalten. Diese Bestätigung enthält Informationen zum verabreichten Impfstoff (beispielsweise Handelsname, Hersteller, Lot-Nr.). Seit dem 19. Juni 2021 wird das Covid-Zertifikat direkt nach der letzten Dosis am Impfort ausgestellt.
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Ein Eintrag ist nur sinnvoll in Ländern, die den Eintrag verlangen und in denen das offizielle Covid-Zertifikat des Bundes nicht gilt. Wenn Sie von COVID-19 genesen und mit einer einzigen Dosis eines mRNA-Impfstoffes als vollständig geimpft gelten, erlaubt es der gelbe Impfausweis nicht, die Erkrankung einer 1. Impfdosis gleichzustellen. Das anerkannte offizielle Dokument ist das Covid-Zertifikat, das nach vollständiger Impfung ausgestellt wird.
Wenn Sie einen Eintrag zu Ihrer COVID-19-Impfung im gelben Impfausweis möchten, senden Sie einen entsprechenden Antrag mit folgenden Angaben bzw. Beilagen: (1) Zielland/Zielländer; (2) gelbes Impfbüchlein mit Kontaktdaten und Passnummer; (3) Impfnachweise mit Lot-Nr. der verabreichten Impfungen (nicht Ihr COVID-Zertifikat!); (4) frankierter und adressierter Rückumschlag; an folgende Adresse:
Kantonsarztamt (KAA)
Gelber Impfausweis
Rte de Villars 101
1752 Villars-sur-GlâneDie Bearbeitung der Anträge dauert eine Woche. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und die Unterlagen zurückgeschickt.
Wenn Sie in einer Arztpraxis oder Apotheke geimpft wurden, müssen Sie sich für den Eintrag an die Stelle wenden, die Sie geimpft hat.
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Wenn Sie hohes Fieber haben und sich krank oder unwohl fühlen, müssen Sie die Impfung verschieben. Sie sollten den Impftermin aber nachholen, sobald Sie keine Symptome mehr haben.
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