Grundimmunisierung (Erstimpfung)
Die Impfung gegen COVID-19 ist freiwillig und kostenlos.
Neu wird allen Personen zwischen 16 und 64 Jahren, die nicht an einer chronischen Krankheit leiden, eine einzelne Impfdosis empfohlen.
Obwohl die Impfung ab dem Alter von 5 Jahren möglich ist, wird die Impfung nur noch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren empfohlen, die eine chronische Erkrankung oder schwere Immundefizienz haben oder bisher keine Infektion hatten.
Auffrischimpfung
Die Impfkampagne vom Herbst 2022 empfiehlt besonders gefährdeten Personen** eine Auffrischimpfung, um schwere Krankheitsverläufe weitestmöglich zu vermeiden.
Die Auffrischimpfung kann frühestens vier Monate nach Verabreichung der letzten Impfdosis oder vier Monate nach einer Erkrankung erfolgen. Sie richtet sich in erster Linie an Personen ab 65 Jahren, an besonders gefährdete Personen* sowie an Pflegepersonal in Kontakt mit besonders gefährdeten Personen, ist aber auch für jede Person ab 16 Jahren offen.
* Personen im Alter von ≥ 16 Jahren mit hohem Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung aufgrund einer Vorerkrankung**, von Trisomie 21 oder einer Schwangerschaft (Impfung ab 2. Trimester)
** Kategorien besonders gefährdeter Personen
Anmeldung für die Auffrischimpfung
Anmeldung, Adressen und Öffnungszeiten
Verfügbare Impfstoffe
- mRNA-Impfstoffe von Pfizer und Moderna (Freiburg und Bulle)
- Proteinimpfstoff Nuvaxovid® von Novavax (Freiburg)
- Vektorimpfstoff Janssen® von Johnson & Johnson (ab 18 Jahren) (Freiburg)
- mRNA-Impfstoff von Pfizer für Kinder von 5 bis 11 Jahren (Freiburg)
Grundimmunisierung (Erstimpfung): ohne Termin an den Öffnungstagen
Auffrischimpfung: Anmeldung obligatorisch
Die Anmeldung erfolgt online. Sie haben keinen Internetzugang? Lassen Sie sich von Angehörigen oder Bekannten helfen oder rufen Sie die Gratis-Hotline unter 080 026 1700 an.
Adressen und Öffnungszeiten
Impfzentrum in Granges-Paccot (bis am 22. März 2023)
Granges-Paccot Centre (GPC), Route d’Agy 2, 1763 Granges-Paccot
Nächste Öffnungstage: Mittwoch, 1., 8., 15. und 22. März von 9.00 bis 17.00 Uhr
Achtung: Das Impfzentrum von Granges-Paccot schliesst Ende März 2023. Am 31. März 2023 wird im Gebäude Quadrant der Gesundheitsligen in Freiburg ein neuer Impfstandort eröffnet.
Impf-Zweigstelle Freiburg (ab dem 31. März 2023)
Gesundheitsligen, Gebäude «Le Quadrant», Route Saint-Nicolas-de-Flüe 2, 1700 Freiburg. Bus Nr. 7, Haltestelle Fonderie.
Parkmöglichkeiten gibt es auf der Route des Cliniques sowie auf der verlängerten Route Saint-Nicolas-de-Flüe.
Nächste Öffnungstage: jeden Freitag von 8.30 bis 13.30 Uhr, ab dem 31. März 2023
Impf-Zweigstelle Bulle
Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit (FFSG), Rue de la Condémine 60, 1630 Bulle. Bus Nr. 202, Haltestelle Pierre Alex.
Nächste Öffnungstage: Freitag, 10. und 24. März, Mittwoch, 5. und 18. April von 8.30 bis 12.00 Uhr
In Bulle sind nur die bivalenten mRNA-Impfstoffe von Pfizer und Moderna verfügbar.
ICH WURDE GEGEN COVID-19 / SARS-CoV-2 GEIMPFT. UND JETZT? FRAGEN - ANTWORTEN (STAND AM 28.10.22)
Wie melde ich mich an?
ACHTUNG: Die Anmeldung für die Auffrischimpfung ist obligatorisch.
- Die Anmeldung erfolgt online. Sind keine Plätze mehr frei, kommen Sie auf eine Warteliste und erhalten Ihren Termin zu einem späteren Zeitpunkt per SMS oder E-Mail.
Sie haben keinen Internetzugang? Lassen Sie sich von Angehörigen oder Bekannten helfen oder rufen Sie die Hotline unter 080 026 1700 an. - Wenn Sie Ihre Mobiltelefonnummer angegeben haben, werden Sie per SMS an Datum und Uhrzeit Ihres Termins erinnert.
- Es gibt auch Vereine, deren Hilfe Sie für den Transport in Anspruch nehmen können.
ℹ - Für die vollständigen Adressen bitte auf die Punkte der Karte klicken
Impfzentrum Granges-Paccot
Granges-Paccot Centre (GPC)
Route d’Agy 2
1763 Granges-Paccot
Häufig gestellte Fragen FAQ
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1° Die Auffrischimpfung wird in erster Linie besonders gefährdeten Personen dringend empfohlen:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen ab 16 Jahren mit bestimmten chronischen Krankheiten*
- Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21
- Schwangeren, ab dem zweiten Trimester
2° In zweiter Linie wird die Auffrischimpfung Personen ab 16 Jahren empfohlen, die in der Akut- und Langzeitpflege tätig sind oder beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen.
3° Für alle weiteren Personen ab 16 Jahren ist die Empfehlungsstärke am niedrigsten, eine Auffrischimpfung ist auf Wunsch möglich.
Die Auffrischimpfung ist frühestens vier Monate nach der letzten COVID-19-Impfung oder nach bekannter COVID-19-Infektion möglich. Dies gilt auch für besonders gefährdete Personen, die bereits eine zweite Auffrischdosis erhalten haben.
Die Auffrischimpfung erfolgt vorrangig mit den neuen bivalenten Impfstoffen von Moderna und Pfizer.
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An diesem Punkt der Pandemie haben sich fast alle ungeimpften Personen in der Schweiz mindestens einmal mit dem Coronavirus infiziert. Ihr Immunsystem hat sich somit bereits mit dem Virus auseinandergesetzt. Aus diesem Grund wird Personen ab 16 Jahren, die nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören, nur noch eine Impfdosis empfohlen. So wird der Schutz vor einer schweren Erkrankung verbessert. Alternativ sind auch zwei Impfdosen im Abstand von 4 Wochen möglich, insbesondere wenn davon ausgegangen wird, dass Sie nie am Virus erkrankt sind oder wenn Sie eine Reise ins Ausland planen.
Allen besonders gefährdeten Personen*, die noch ungeimpft sind, wird die Covid-19-Impfung mit zwei Impfdosen im Abstand von 4 Wochen empfohlen.
* Personen im Alter von über 65 Jahren, Personen über 16 Jahren mit hohem Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung aufgrund einer Vorerkrankung**, Personen mit Trisomie 21 oder Schwangere (Impfung ab 2. Trimester)
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Sie können den Termin über die erhaltene Bestätigung oder mit einem Anruf an unsere Hotline 080 026 1700 (kostenlos) verschieben.
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Dank dem Impfstoff kann der Körper eine speziell gegen das Virus gerichtete Immunabwehr aufbauen. Sobald der Körper dem Virus ausgesetzt ist, kann er es mit seiner Immunabwehr bekämpfen und die Krankheitssymptome mildern. Die Impfung wirkt in gleicher Weise auf das Immunsystem wie das Virus, ohne jedoch die Krankheit zu verursachen.
Die Immunabwehr über Ansteckung und Erkrankung aufzubauen ist nicht empfehlenswert, da es auch zu einem schweren Krankheitsverlauf und Langzeitfolgen kommen kann (Long Covid). Mit der Impfung erlangt man auf sichere Art einen besseren und längerfristigen Schutz vor COVID-19, ohne sich den Risiken in Verbindung mit einer Erkrankung auszusetzen.
Es gibt mehrere Impfstofftypen gegen das Coronavirus.
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Das Coronavirus ist sehr ansteckend. Auch wenn die Mehrheit der infizierten Personen nur milde oder gar keine Symptome entwickelt, kommt es bei einem Teil der Erkrankten zu schweren Verläufen, insbesondere bei besonders gefährdeten Personen.
Die Impfung senkt das Risiko, schwer am Coronavirus zu erkranken. Sie ist – neben den Verhaltens- und Hygieneempfehlungen – derzeit die beste Strategie, um das Coronavirus einzudämmen.
Mit der COVID-19-Impfung können Sie…
- sich vor einem allfälligen schweren Verlauf von COVID-19 schützen;
- auf sichere Art immun werden;
- helfen, die Auswirkungen der Pandemie einzudämmen;
- mögliche anhaltende gesundheitliche Einschränkungen einer COVID-19-Erkrankung vermeiden (Langzeitfolgen von COVID-19);
- mithelfen, die Gesundheitsfachpersonen zu entlasten;
- dazu beitragen, dass wir soziale Kontakte entspannter erleben und dadurch die psychische Gesundheit gestärkt wird.
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In der Schweiz sind aktuell vier Impfstoffe zugelassen und werden verwendet (die mRNA-Impfstoffe von Moderna und von Pfizer, der Proteinimpfstoff Nuvaxovid® von Novavax und der Vektorimpfstoff Janssen® von Johnson & Johnson).
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In der Schweiz braucht jeder Impfstoff eine Zulassung. Dazu muss er hohe Standards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität erfüllen. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic hat die Impfstoffe gegen COVID-19 genau geprüft und zugelassen. Sie sind sicher und wirksam.
Mehrere Zehntausend Personen haben die mRNA-Impfstoffe (Moderna und Pfizer) in klinischen Studien erhalten. Sie sind auch sicher und wirksam bei Personen in höherem Alter, Personen mit chronischen Krankheiten sowie Schwangeren. Seit der Zulassung wurden Hunderte Millionen Personen mit diesen Impfstoffen geimpft.
Der Proteinimpstoff Nuvaxovid® von Novavax enthält ungefährliche (Protein-)Fragmente des Virus, die eine Immunantwort auslösen. Mehrere Tausend Personen haben den Proteinimpfstoff Nuvaxovid® in Studien erhalten.
Beim Vektorimpfstoff Janssen® von Johnson & Johnson wird ein harmloses Virus als Transportmittel (Vektor) verwendet, um wichtige Informationen über den Krankheitserreger an unsere Zellen zu übermitteln. Mehrere Tausend Personen haben den Janssen®-Vektorimpfstoff in Studien erhalten. Seit der Zulassung wurden viele Millionen Personen mit diesem Impfstoff geimpft.
Fachleute überwachen weiterhin die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe. Der Nutzen einer Impfung muss die Risiken deutlich überwiegen. Nur dann wird diese Impfung in der Schweiz empfohlen.
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Durch die Impfung bildet der Körper Antikörper und sogenannte Gedächtniszellen. Kommt es nun zu einer Infektion mit dem Virus, wird der Körper dieses bekämpfen und das Erkrankungsrisiko deutlich senken.
Der Schutz gegen COVID-19 beginnt ungefähr zwei Wochen nach der Imfpung. Wie lange der Schutz anhält, ist nicht genau bekannt.
Der Schutz nimmt mit der Zeit ab, insbesondere bei gefährdeten Personen. Deshalb wird ab vier Monaten nach der letzten Dosis (oder Coronainfektion) eine Auffrischimpfung empfohlen. Die Empfehlung richtet sich in erster Linie an Personen über 65 Jahren, an besonders gefährdete Personen* sowie an das Pflegepersonal mit Kontakt zu besonders gefährdeten Personen.
Wichtig: Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht. Manche Menschen erkranken trotz Impfung; Mit der Impfung sind Sie aber sehr gut vor einer schweren Erkrankung geschützt.
* Personen im Alter von ≥ 16 Jahren mit hohem Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung aufgrund einer Vorerkrankung**, mit Trisomie 21 oder Schwangere (Impfung ab 2. Trimester)
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Folgenden Personen wird die COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna, Pfizer) nicht empfohlen:
- Personen mit einer schweren bestätigten Allergie auf einen Bestandteil der Impfstoffe, vor allem auf Polyethylenglykol (PEG); Personen, die in der Vergangenheit eine schwere allergische Reaktion (anaphylaktischer Schock oder Angioödem/Quincke-Ödem) auf eine Impfung gezeigt haben, müssen ihre Ärztin oder ihren Arzt kontaktieren und die Impfung abklären.
- Kindern unter 5 Jahren. Bis jetzt gibt es nicht genug Daten zur Impfung in diesem Alter.
- Schwangere im ersten Trimester müssen sich an ihre Frauenärztin oder ihren Frauenarzt wenden.
Folgenden Personen wird die COVID-19-Impfung mit dem Proteinimpfstoff Nuvaxovid® nicht empfohlen:
- Personen mit einer schweren bestätigten Allergie auf einen Bestandteil des Impfstoffs, vor allem auf Polysorbat 80, Saponine oder das Adjuvans Matrix-M. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich von einer Allergologin bzw. von einem Allergologen beraten zu lassen.
- Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren sowie schwangeren und stillenden Frauen. Bis jetzt gibt es nicht genug Daten zur Anwendung des Impfstoffs in diesen Gruppen.
- Personen mit geschwächtem Immunsystem (aufgrund einer Krankheit oder einer Therapie).
Folgenden Personen wird die COVID-19-Impfung mit dem Vektorimpfstoff Janssen® nicht empfohlen:
- Personen mit einer schweren bestätigten Allergie auf einen Bestandteil des Impfstoffes.
- Personen, die ein Kapillarlecksyndrom (Capillary-Leak-Syndroms, CLS) hatten.
- Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren sowie schwangeren und stillenden Frauen. Bis jetzt gibt es nicht genug Daten zur Anwendung des Impfstoffs in diesen Gruppen.
- Personen mit geschwächtem Immunsystem (aufgrund einer Krankheit oder einer Therapie).
Bei hohem Fieber, Krankheit oder Unwohlsein müssen Sie die Impfung verschieben. Dasselbe gilt für Personen, die auf ein COVID-19-Testergebnis warten.
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Schwangere Frauen haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe bei einer COVID-19-Infektion, das Virus kann nämlich die Plazenta infizieren, wodurch ein Risiko für die Entwicklung des Fötus entstehen kann. Die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna, Pfizer) wird Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Eine Impfung ist grundsätzlich auch im ersten Schwangerschaftsdrittel möglich und kann auf Wunsch der Frau erfolgen. Frauen, die eine Schwangerschaft planen, sollten sich möglichst bald gegen COVID-19 impfen lassen. Nach der COVID-19-Impfung muss nicht abgewartet werden, um schwanger zu werden. Eine COVID-19 Impfung mit den mRNA-Impfstoffen ist auch in der Stillzeit empfohlen.
Gemäss zunehmender Evidenz überwiegt der Nutzen einer COVID-19 Impfung in der Schwangerschaft deutlich mögliche Risiken. Eine schriftliche Einwilligung oder ein ärztliches Attest sind nicht notwendig. Schwangere und stillende Frauen können nicht mit dem Janssen®-Impfstoff oder mit dem Nuvaxovid®-Impfstoff geimpft werden.
Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wird auch schwangeren Frauen ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und stillenden Frauen empfohlen.
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Generell kann davon ausgegangen werden, dass eine junge Person im Alter von 16 Jahren in der Lage ist, die Folgen einer COVID-19-Impfung einzuschätzen. Die Einwilligung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten ist somit für die Impfung der 16- bis 18-Jährigen nicht erforderlich.
Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren wird empfohlen, mit einer Bezugsperson über die Impfung zu sprechen. Auch ein Gespräch mit einer Pflegefachperson oder einer Kinderärztin bzw. einem Kinderarzt ist empfehlenswert, damit die junge Person über die notwendigen Informationen verfügt.
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Für Jugendliche ab 12 Jahren sind die Impfstoffe von Pfizer und Moderna zugelassen. Da jedoch beim Impfstoff von Moderna ein geringfügig höheres Risiko für Herzmuskelentzündungen besteht, wird jungen Menschen unter 30 Jahren bevorzugt der Impfstoff von Pfizer verabreicht.
Der Janssen® -Impfstoff ist für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren nicht empfohlen.
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Die Herbstimpfung 2022 ist für Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht empfohlen. Das Risiko, eine schwere Form von COVID-19 zu durchlaufen, ist bei Kindern und Jugendlichen sehr klein. Die meisten von ihnen verfügen bereits über Antikörper gegen das Coronavirus, weil sie bereits infiziert oder geimpft wurden.
*Ausnahmen: Chronisch kranken, ungeimpften Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren wird eine Impfdosis empfohlen. Ungeimpften Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren mit schwerer Immundeffizienz werden zwei oder drei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen empfohlen.
Wird davon ausgegangen, dass ungeimpfte Kinder oder Jugendliche (mit oder ohne chronischer Erkrankung) zwischen 5 und 11 Jahren noch nicht infiziert waren, ist es möglich, sie in einem Abstand von vier Wochen mit zwei Impfdosen zu impfen, wenn es die Eltern oder die Erziehungsberechtigten wünschen.
Kinder unter 12 Jahren werden mit einem eigens hergestellten Kinderimpfstoff von Pfizer geimpft. Die Dosierung ist niedriger als beim Impfstoff für Personen ab 12 Jahren.
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Bei jeder Impfung kann es Nebenwirkungen geben, meistens sind sie jedoch schwach bis moderat und rasch vorbei. Sehr selten gibt es schwere Nebenwirkungen (z. B. eine schwere allergische Reaktion direkt nach der Impfung).
Folgende Nebenwirkungen können auftreten:
- allgemeine Symptome wie Schüttelfrost, Fiebergefühl oder leichtes Fieber;
- gerötete, schmerzende oder geschwollen Einstichstelle;
- Kopfschmerzen;
- Müdigkeit;
- Muskel- und Gelenkschmerzen;
- Übelkeit.
Diese Nebenwirkungen treten nach Impfungen häufig auf. Sie zeigen, dass der Körper den Impfschutz gegen die Krankheit aufbaut. Sie sind also in milder Form auch ein gutes Zeichen. Die Nebenwirkungen sind in der Regel nach 1 bis 3 Tagen vorbei. Zur Linderung kann bei Bedarf Paracetamol eingenommen werden. Bei einer allergischen Reaktion kommt es direkt nach der Impfung zum Beispiel zu einer starken Schwellung, Rötung, zu Juckreiz oder Atemnot. Wenden Sie sich bei solchen Symptomen sofort an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
In sehr seltenen Fällen wurden bei Personen ab 12 Jahren zeitnah nach der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) Entzündungen des Herzmuskels (Myokarditis) oder des Herzbeutels (Perikarditis) beobachtet, die meist mild waren und gut behandelt werden konnten. Typische Symptome einer Herzmuskelentzündung sind Brustschmerzen, Atemnot, Erschöpfungsgefühle und starkes Herzklopfen. Wenden Sie sich bei solchen Symptomen sofort an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Solche Entzündungen treten nach einer Infektion mit dem Coronavirus viel häufiger auf als nach der Impfung.
Vereinzelt wurde nach Impfung mit dem Vektorimpfstoff Janssen® innerhalb der ersten 3 Wochen nach der Impfung seltene Formen von Thrombosen (v. a. Hirnvenen- oder Bauchvenenthrombosen aber auch arterielle Thrombosen) in Verbindung mit einer Reduktion an Blutplättchen beobachtet. Diese Ereignisse waren schwerwiegend, traten jedoch nur sehr selten (bei 1 bis 8 von 1 Million Personen) nach einer Impfung mit dem Vektorimpfstoff Janssen® auf.
Was den Proteinimpfstoff Nuvaxovid® betrifft wurde bis heute keine Auffälligkeit bezüglich schwerer Nebenwirkungen festgestellt.
Abgesehen davon gibt es bisher keine Auffälligkeiten bezüglich schwerer Nebenwirkungen. Fachleute beobachten mögliche Hinweise genau.
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Leichte Nebenwirkungen sind in der Regel nach wenigen Tagen vorbei. Haben Sie nach einer Woche immer noch Nebenwirkungen oder werden die Nebenwirkungen schlimmer? Fühlen Sie sich nach der Impfung über längere Zeit unwohl? Oder bemerken Sie ein paar Wochen nach der Impfung etwas Ungewöhnliches? Dann wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Sie oder er wird nach einer ersten Untersuchung diagnostizieren können, ob es sich um eine Nebenwirkung handelt oder ob die Symptome eine andere Ursache haben, und welche Massnahme getroffen werden muss.
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Eine empfohlene Covid-19-Impfung ist für in der Schweiz wohnende Personen kostenlos. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, dem Bund und den Kantonen übernommen.
Die Impfung in der Schweiz ist zudem für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und deren engen, im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörige kostenlos. Bei Personen, die keine obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz abgeschlossen haben, werden die Kosten vom Bund übernommen.
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Grundsätzlich nicht. Die Leistungen sind von Franchise und Selbstbehalt befreit, d. h., der geimpften Person können keine Kosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung in Rechnung gestellt werden.
Zusätzliche Leistungen können durch die Ärztin/den Arzt nach TARMED abgerechnet werden, wenn gefährdete Personen zusätzlich den Rat ihrer behandelnden Ärztin/ihres behandelnden Arztes einholen. Diese Leistungen werden von der OKP übernommen und unterliegen der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt).
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Ja. Impfungen in der Schweiz sind freiwillig.
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Nein. Sie bekommen durch die Impfung kein COVID-19. Im Impfstoff gibt es keine Coronaviren.
Die mRNA bzw. DNA der mRNA- bzw. Vektorimpfstoffe, welche durch die Impfung in den Körper gelangt, und das in der Folge produzierte Protein werden durch die PCR- oder Antigen-Schnelltests nicht nachgewiesen. Das gilt auch für die Protein-Bestandteile in Proteinimpfstoffen. Die Tests weisen andere Komponenten des Virus nach.
Falls Sie nach der Impfung positiv getestet werden, haben Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt, bevor der Impfschutz aufgebaut war. Oder Sie haben sich trotz der Impfung angesteckt. Denn keine Impfung gibt einen 100-prozentigen Schutz. In seltenen Fällen kann ein Test auch fälschlicherweise positiv ausfallen.
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Durch die Impfung bildet der Körper Antikörper und sogenannte Gedächtniszellen. Kommt es nun zu einer Infektion mit dem Virus, wird Ihr Körper dieses bekämpfen und das Risiko eines schweren Verlaufs deutlich senken. Wichtig: Es gibt keinen 100-prozentigen Schutz. Bei der Omikron-Variante ist festzustellen, dass einige Personen trotz Impfung erkranken. Dennoch steigert die Impfung die Chancen für einen milden Krankheitsverlauf massiv.
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Im Zentrum durchlaufen Sie drei oder vier Schritte: Formalitäten, Impfung und Überwachung nach der Impfung sowie – nach Wunsch – Ausstellung des Covid-Zertifikats nach der letzten Dosis. Grundsätzlich sollte eine Stunde eingeplant werden.
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Mit der Covid-19-Impfung sind Sie sehr gut vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt. In den folgenden Fällen ist es sinnvoll, dass Sie testen lassen, auch wenn Sie geimpft sind:
- Wenn Sie Symptome haben und zu den besonders gefährdeten Personen gehören bzw. engen und regelmässigen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen pflegen, sollten Sie sich testen lassen. Sofern Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören, lassen Sie sich vorzugsweise mit einem PCR-Test testen. Für besonders gefährdete Personen kann eine frühzeitige Feststellung einer Infektion für eine adäquate Therapie wichtig sein.
- Wenn Sie Symptome haben oder Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten und nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören oder keinen regelmässigen engen Kontakt mit besonders gefährdeten Personen pflegen, können Sie sich trotzdem testen lassen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie sich in der Öffentlichkeit aufhalten.
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Ja. Die Impfung ist auch empfohlen, wenn Sie bereits mit dem neuen Coronavirus infiziert waren. Durch die Impfung wird die Immunabwehr zusätzlich gestärkt und Sie sind optimal geschützt.
Sie können sich ab vier Monaten nach einer Conoravirus-Infektion impfen lassen.
Nicht gefährdeten Personen ab 16 Jahren, die noch nicht gegen COVID-19 geimpft sind, wird eine einzige Impfdosis empfohlen. Damit können sie den Schutz gegen einen schweren Krankheitsverlauf verbessern. Sie können auch zwei Impfdosen im Abstand von vier Wochen erhalten, insbesondere wenn sie sich noch nie mit dem Virus infiziert haben oder eine Reise ins Ausland planen.
Allen noch ungeimpften besonders gefährdeten Personen* wird empfohlen, sich im Abstand von vier Wochen zweimal impfen zu lassen.
* Personen über 65 Jahren, Personen im Alter von ≥ 16 Jahren mit hohem Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung aufgrund einer Vorerkrankung**, mit Trisomie 21 oder Schwangere (Impfung ab 2. Trimester)
**Kategorien besonders gefährdeter Personen
Die Infektion durch die Omikron-Variante führt zu einer schwächeren Immunität als die Impfung (die Zahl der Antikörper bei gegen das ursprüngliche SARS-CoV-2 geimpften Personen ist ungefähr zehnmal höher als bei Personen mit einer Immunität aufgrund einer Infektion).
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Es ist nicht immer möglich, zwischen den mRNA-Impfstoffen (Pfizer oder Moderna) und dem Proteinimpfstoff (Nuvaxovid®) zu wählen. All diese Impfstoffe schützen gut gegen einen schweren COVID-19-Verlauf. Sie werden deshalb den gleichen Zielgruppen angeboten. Nach Rücksprache mit den Mitarbeitenden des Impfzentrums besteht die Möglichkeit, den Impfstoff zu wechseln, aber der Termin muss dann auf einen späteren Tag verschoben werden. Entscheidend dafür, wer welchen Impfstoff erhält, ist momentan vor allem die Verfügbarkeit der einzelnen Impfstoffe in der Schweiz.
Ausnahmen: Schwangere und stillende Frauen sollten sich mit einem mRNA-Impfstof impfen lassen, und nicht mit dem Proteinimpfstoff von Novavax.
Für Jugendliche ab 12 Jahren sind die Impfstoffe von Pfizer und Moderna zugelassen. Da jedoch beim Impfstoff von Moderna ein geringfügig höheres Risiko für Herzmuskelentzündungen besteht, wird jungen Menschen unter 30 Jahren bevorzugt der Impfstoff von Pfizer verabreicht.
Für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren ist ausschliesslich der mRNA-Impfstoff für Kinder von Pfizer zugelassen.
Wenn Sie sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können (z. B. wegen einer schweren Allergie auf einen Inhaltsstoff) oder sich nicht mit einem der beiden Impfstoffe impfen lassen möchten, dann können Sie den Vektorimpfstoff Janssen® erhalten, wenn Sie über 18 Jahre alt und nicht schwanger oder am Stillen sind.
Die Auffrischimpfung wird vorrangig mit den neuen bivalenten mRNA-Impfstoffen von Moderna und Pfizer vorgenommen. Die Änderung des Impfstoffes vor Ort ist nicht immer möglich und hängt von der Verfügbarkeit am Impfort ab.
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Ja. Andere inaktivierte Impfstoffe (wie die Grippeimpfung) können gleichzeitg, vor oder nach einer COVID-19-Impfung verabreicht werden.
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Wenn Sie hohes Fieber haben und sich krank oder unwohl fühlen, müssen Sie die Impfung verschieben. Sie sollten den Impftermin aber nachholen, sobald Sie keine Symptome mehr haben.
Bei Symptomen, die zu COVID-19 passen, können Sie sich – nach Wunsch – testen lassen. Wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören oder regelmässigen engen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen pflegen, sollten Sie sich testen lassen (bevorzugt mit einem PCR-Test). Fällt der PCR- oder Antigentest positiv aus, sollten Sie auf die Impfung verzichten und Sie können ein Covid-Zertifikat für Genesene beantragen, das in der Schweiz 180 Tage lang gültig ist.
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Die Gültigkeitsregeln im Ausland, insbesondere die Anerkennung von Impfstoffen und Tests sowie deren Gültigkeitsdauer, sind Sache der einzelnen Staaten. Beachten Sie, dass bei der Einreise ins Zielland sowie bei der Verwendung des Covid-Zertifikats im Zielland nicht die Schweizer Gültigkeitsregeln relevant sind, sondern die Gültigkeitsregeln Ihres Ziellandes. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die entsprechenden Regeln bei den Behörden Ihres Ziellandes. S. Covid-Zertifikat.
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Jede Person, die sich vor dem 19. Juni 2021 hat impfen lassen, hat nach der Impfung einen Impfnachweis in Papierform erhalten. Diese Bestätigung enthält Informationen zum verabreichten Impfstoff (beispielsweise Handelsname, Hersteller, Lot-Nr.). Seit dem 19. Juni 2021 wird das Covid-Zertifikat direkt nach der letzten Dosis am Impfort ausgestellt.
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Ein Eintrag ist nur sinnvoll in Ländern, die den Eintrag verlangen und in denen das offizielle Covid-Zertifikat des Bundes nicht gilt. Wenn Sie von COVID-19 genesen und mit einer einzigen Dosis eines mRNA-Impfstoffes als vollständig geimpft gelten, erlaubt es der gelbe Impfausweis nicht, die Erkrankung einer 1. Impfdosis gleichzustellen. Das anerkannte offizielle Dokument ist das Covid-Zertifikat, das nach vollständiger Impfung ausgestellt wird.
Wenn Sie einen Eintrag zu Ihrer COVID-19-Impfung im gelben Impfausweis möchten, senden Sie einen entsprechenden Antrag mit folgenden Angaben bzw. Beilagen: (1) Zielland/Zielländer; (2) gelbes Impfbüchlein mit Kontaktdaten und Passnummer; (3) Impfnachweise mit Lot-Nr. der verabreichten Impfungen (nicht Ihr COVID-Zertifikat!); (4) frankierter und adressierter Rückumschlag; an folgende Adresse:
Kantonsarztamt (KAA)
Gelber Impfausweis
Rte de Villars 101
1752 Villars-sur-GlâneDie Bearbeitung der Anträge dauert eine Woche. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und die Unterlagen zurückgeschickt.
Wenn Sie in einer Arztpraxis oder Apotheke geimpft wurden, müssen Sie sich für den Eintrag an die Stelle wenden, die Sie geimpft hat.
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Der Impfausweis wird nicht aktualisiert, weder auf dem Handy noch auf Papier. Aber Sie können ein Genesungszertifikat beantragen, das ab dem Testergebnis in der Schweiz 180 Tage lang gültig ist.
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Grenzgängerinnen und Grenzgänger können sich gemäss Impfempfehlungen kostenlos impfen lassen.
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Schweizer Staatsangehörige im Ausland − mit und ohne obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) in der Schweiz − und deren enge, im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige ohne Schweizer Bürgerrecht (Lebenspartner/innen, Kinder, Eltern, Schwiegereltern) können sich gemäss Impfempfehlungen bei Aufenthalt in der Schweiz kostenlos impfen lassen.
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Nein. Touristinnen und Touristen sollen sich an ihrem Wohnort impfen lassen.
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Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, auch für eine befristete Zeit, können sich kostenlos in der Schweiz impfen lassen. Sie müssen bei der Anmeldung zur Impfung eine entsprechende Aufenthaltsbescheinigung vorweisen.
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