Kurzlinks
1. und 2. Impfdosis - Kinder - Jugendliche - Erwachsene
Die Impfung gegen COVID-19 ist freiwillig und kostenlos und kann ab 5 Jahren durchgeführt werden. Sie erfordert grundsätzlich zwei Impfdosen (Pfizer oder Moderna, je nach Altersgruppe) im Abstand von mindestens 4 Wochen. Ab 12 Jahren ist eine Auffrischimpfung vier Monate nach der 2. Dosis notwendig. In gewissen Fällen ist nur eine Impfdosis notwendig (siehe FAQ). Beim Janssen-Impfstoff von Johnson & Johnson gilt man bereits nach einer Impfdosis als vollständig geimpft, das Zertifikat ist ab dem 22. Tag nach der Impfung gültig. Die Auffrischimpfung mit dem Janssen-Impfstoff wird ab 2 Monaten, mit den Impfstoffen von Pfizer und Moderna nach 4 Monaten durchgeführt.
Kinder von 5 bis 11 Jahren
- NUR AUF ANMELDUNG (siehe weiter unten)
- Nur im kantonalen Impfzentrum Granges-Paccot (Agy)
- Informationen für Kinder von 5 bis 11 Jahren
Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene: Für die 1. Impfdosis ist kein Termin nötig. Anmeldung für Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson zwingend (ab 18 Jahre). Der Termin für die 2. Dosis wird bei der ersten Impfung vergeben.
Infos für Jugendliche ab 12 Jahren
Kantonale Impfzentren
Granges-Paccot
- Jeweils Mittwoch und Samstag geöffnet: 9 bis 17 Uhr (ohne Termin bis 16 Uhr)
- Achtung: Zentrum geschlossen am Samstag, 28. Mai sowie 4. und 18. Juni
- Anmeldung zwingend für den Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson sowie für Kinder von 5 bis 11 Jahren.
Bulle
- Nächste Öffnungstage: Freitag 3. Juni und 17. Juni: 9 bis 17 Uhr (ohne Termin bis 16 Uhr)
Adressen der kantonalen Impfzentren
Bringen Sie zum Impftermin einen Ausweis (ID oder Pass, gültig oder abgelaufen, Führerausweis) und Ihre Krankenversicherungskarte mit. Ihr Impfausweis wird nicht benötigt.
Besondere Situationen
- Verschieben Sie Ihren Termin, wenn Sie Fieber oder COVID-19-Symptome haben, und lassen Sie sich testen.
- Personen aus dem Broyebezirk können sich auch an das Impfzentrum des HIB (Payerne) wenden. Da das Anmeldesystem dieses Impfzentrums vom Kanton Waadt verwaltet wird, ist eine Anmeldung allenfalls erst in mehreren Wochen möglich.
- Sie leben in Armut und haben keine Krankenversicherung? Melden Sie sich bei Fri-Santé, dort wird man eine Lösung für Sie finden und Ihnen ein Dokument geben, das Sie im Impfzentrum vorweisen können.
Anmeldung für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren ANMELDUNG FÜR IMPFSTOFF JANSSEN VON JOHNSON & JOHNSON
3. Dosis - Auffrischimpfung (Booster-Impfung)
Die Auffrischimpfung (Booster-Impfung oder 3. Dosis) richtet sich an alle Personen ab 12 Jahren, prioritär an Personen ab 65 Jahren und wird frühestens 4 Monate nach der letzten Dosis verabreicht.
Impfzentrum Agy:
- Jeweils Mittwoch und Samstag geöffnet: 9 bis 17 Uhr (ohne Termin bis 16 Uhr)
- Achtung: Zentrum geschlossen am Samstag, 28. Mai sowie 4. und 18. Juni
- Anmeldung zwingend für den Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson sowie für Kinder von 5 bis 11 Jahren.
Impfzentrum Bulle:
- Nächste Öffnungstage: Freitag 3. Juni und 17. Juni: 9 bis 17 Uhr (ohne Termin bis 16 Uhr)
Janssen-Impfstoff von Johnson & Johnson: Termin notwendig (wird nur im Impfzentrum Agy verimpft).
Die Anmeldung für die Impfung steht allen offen.
WICHTIG: Nehmen Sie die Bestätigung Ihrer letzten COVID-19-Impfung mit (Datum und Name des Impfstoffs).
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Ausland mit anderen als den in der Schweiz verwendeten Impfstoffen geimpft wurden, müssen für die Auffrischimpfung zunächst das Covid‑Zertifikat beantragen, indem sie das Formular zur Beantragung des Zertifikats ausfüllen.
Anmeldung 3. Impfdosis
Wie funktionniert die Anmeldung?
- Die Anmeldung erfolgt online. Sind keine Plätze mehr frei, kommen Sie auf eine Warteliste und erhalten Ihren Termin zu einem späteren Zeitpunkt per SMS oder E-Mail. Sie haben keinen Internetzugang? Lassen Sie sich von Angehörigen oder Bekannten helfen oder rufen Sie die Hotline unter 080 026 1700 an. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
- Wenn Sie Ihre Mobiltelefonnummer angegeben haben, werden Sie per SMS an Datum und Uhrzeit Ihres Termins erinnert.
- Es gibt auch Vereine, deren Hilfe Sie für den Transport in Anspruch nehmen können.
Adressen der Impfzentren in Granges-Paccot und Bulle
ℹ - Für die vollständigen Adressen bitte auf die Punkte der Karte klicken
Impfzentrum Granges-Paccot
Granges-Paccot Centre (GPC)
Route d’Agy 2
1763 Granges-Paccot
Häufig gestellte Fragen FAQ
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Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wird allen Personen ab 12 Jahren frühestens 4 Monate nach der letzten Dosis empfohlen.
Schwer immundefiziente Personen brauchen für die Grundimmunisierung 3 Impfdosen (Ausnahme: immundefiziente Personen mit bestätigter COVID-19-Infektion, für die 2 Dosen ausreichen). Schwer immundefizienten Personen ab 12 Jahren wird die Auffrischimpfung ab 4 Monaten nach der Grundimmunisierung empfohlen.
Personen, die mit einer einzigen Dosis des Janssen-Impfstoffs geimpft wurden, wird eine 2. Impfdosis ab 2 Monaten nach der 1. Dosis empfohlen. Angesichts der grösseren Wirksamkeit von mRNA-Impfstoffen kann alternativ auch eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes verimpft werden.
Momentan wird eine 2. Auffrischimpfung nur auf ärztliche Anordnung empfohlen.
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Sie können dies – vor dem 1. Termin – über die Bestätigung tun, die Sie erhalten haben. Sollte Ihnen das Datum der 2. Impfung nicht passen, können Sie es vor Ort, wenn Sie die 1. Dosis erhalten, ändern.
Für Personen ab 12 Jahren, die bereits an COVID-19 erkrankt waren, reicht eine Impfdosis für die Grundimmunisierung meist aus. Für diesen Fall beachten Sie bitte die Informationen unter Fragen 3 und 33.
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Für Personen ab 12 Jahren mit COVID-19-Erkrankung, die durch ein positives Testresultat nach Antigen-Schnelltest, PCR-Test (Selbsttests gelten nicht) oder Serologie (diese wird nicht empfohlen; auf jeden Fall gilt zwischen Serologie und Impfdosis ein Mindestabstand von 14 Tagen) bestätigt wurde,
- ist eine mRNA-Impfdosis (Moderna, Pfizer) für die vollständige Grundimmunisierung ausreichend, wenn zwischen der Infektion und der Einzeldosis ein Mindestabstand von 4 Wochen eingehalten wird.
- Ausnahme: Personen mit schwerer Immunschwäche müssen 2 Impfdosen erhalten.
- Die Impfung mit einer Dosis wird innert 3 Monaten nach einer bestätigten COVID-19-Erkrankung empfohlen. Die Impfung mit einer Impfdosis ist ab 4 Wochen nach einer bestätigten COVID-19-Erkrankung möglich. In solchen Fällen ist die COVID-19-Infektion vergleichbar mit einer 1. Impfdosis.
Personen, die eine mRNA-Impfdosis erhalten haben und deren frühere Infektion durch einen positiven Test von mindestens 4 Wochen vor der Impfung bestätigt wurde, können den 2. Impftermin über die Hotline Gesundheit unter 080 026 1700 annullieren (kostenlos) (Ausnahme: Für Personen mit schwerer Immunschwäche sind 2 Impfdosen notwendig.).
Personen, die 2 Impftermine haben, jedoch noch nicht geimpft wurden, können den 2. Impftermin vor Ort annullieren.
Wurde die COVID-19-Erkrankung nicht durch einen positiven Antigen-Schnelltest, einen PCR-Test (Selbsttests gelten nicht) oder Serologie (nicht empfohlen) bestätigt, sind 2 mRNA-Impfdosen notwendig. Achtung: Nach einer Serologie müssen sie 14 Tage warten, bevor Sie die Einzeldosis erhalten können. Es ist zu beachten, dass serologische Schnelltests nicht gültig sind.
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Die Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna, Pfizer) umfasst grundsätzlich 2 Injektionen (in den Oberarm), die in einem Abstand von 4 Wochen verabreicht werden. Ein partieller Schutz gegen COVID-19 beginnt rund 2 Wochen nach der 1. Dosis und ist nach der 2. Dosis vollständig aufgebaut.
Wenn Sie sich weniger als 4 Wochen nach der 1. Impfdosis mit COVID-19 anstecken (bestätigt durch PCR-Test), rufen Sie bitte die Hotline unter 080 026 1700 an (kostenlos), um den Termin für die 2. Impfdosis zu verschieben; die 2. Impfdosis wird innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach der Infektion empfohlen.
Wenn Sie sich mehr als 4 Wochen nach der 1. Impfdosis mit COVID-19 anstecken (bestätigt durch PCR-Test), können Sie auf die 2. Dosis verzichten, da die Infektion vergleichbar ist mit der 2. Dosis. Rufen Sie dazu bitte die Hotline an, um den Termin für die 2. Impfdosis zu annullieren und Ihr Covid-Zertifikat zu beantragen, das in der Schweiz 180 Tage lang gültig ist. Auf Wunsch können Sie Ihre 2. Dosis auch schon ab 4 Wochen nach der COVID-19-Infektion erhalten.
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Wenn Sie sich in den 4 Monaten nach der vollständigen Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff mit COVID-19 anstecken, wird eine Auffrischimpfung 4 Monate nach der Infektion empfohlen.
Wenn Sie sich mehr als 4 Monate nach der vollständigen Grundimmunisierung mit COVID-19 anstecken (bestätigt durch einen PCR-Test), können Sie auf die 3. Dosis (Auffrischimpfung) verzichten. In solchen Fällen ist die COVID-19-Infektion vergleichbar mit einer 3. Impfdosis, daher ist zu diesem Zeitpunkt keine Auffrischimpfung nötig. Sie können Ihr Covid-Zertifikat beantragen, das in der Schweiz 180 Tage lang gültig ist: www.fr.ch/covid-zertifikat.
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Dank dem Impfstoff kann der Körper eine speziell gegen das Virus gerichtete Immunabwehr aufbauen. Sobald der Körper dem Virus ausgesetzt ist, kann er es mit seiner Immunabwehr bekämpfen und die Krankheitssymptome mildern. Die Impfung wirkt in gleicher Weise auf das Immunsystem wie das Virus, ohne jedoch die Krankheit zu verursachen.
Die Immunabwehr über Ansteckung und Erkrankung aufzubauen ist nicht empfehlenswert, da es auch zu einem schweren Krankheitsverlauf und Langzeitfolgen kommen kann (Long Covid). Mit der Impfung erlangt man auf sichere Art einen besseren und längerfristigen Schutz vor COVID-19, ohne sich den Risiken in Verbindung mit einer Erkrankung auszusetzen.
Es gibt mehrere Impfstofftypen gegen das Coronavirus.
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Das Coronavirus ist sehr ansteckend. Auch wenn die Mehrheit der infizierten Personen nur milde oder gar keine Symptome entwickelt, kommt es bei einem Teil der Erkrankten zu schweren Verläufen, insbesondere bei besonders gefährdeten Personen.
Die Impfung schützt vor dem Coronavirus und gegen eine Übertragung, die dank der Impfung verringert wird. Sie ist – neben den Verhaltens- und Hygieneregeln – die beste Strategie, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle in der Schweiz zu reduzieren.
Mit der COVID-19-Impfung können Sie…
- sich vor einer COVID-19-Erkrankung und einem allfälligen schweren Verlauf schützen;
- auf sichere Art immun werden;
- mithelfen, die Krankheitslast zu reduzieren;
- helfen, die Auswirkungen der Pandemie zu bekämpfen;
- die Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung vermeiden;
- dazu beitragen, das Gesundheitswesen zu entlasten;
- dazu beitragen, die Freiheiten des Alltags zurückzubringen.
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In der Schweiz sind aktuell vier Impfstoffe zugelassen (die mRNA-Impfstoffe von Moderna und von Pfizer, der Vektorimpfstoff Janssen® von Johnson & Johnson und der Proteinimpfstoff von Novavax). Der Impfstoff von Novavax ist in den Kantonen noch nicht verfügbar, sollte es aber bald sein.
Mittelfristig sind weitere Impfstoffe vorgesehen. Mehr Informationen
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Durch die Impfung bildet der Körper Antikörper und sogenannte Gedächtniszellen. Kommt es nun zu einer Infektion mit dem Virus, wird der Körper dieses bekämpfen und das Erkrankungsrisiko deutlich senken.
Bei einem mRNA-Impfstoff wird der optimale Schutz etwa 1 bis 2 Wochen nach der vorangehenden Impfung erreicht. Da der Impfschutz im Laufe der Zeit abnimmt, wird eine Auffrischimpfung ab 4 Monaten nach der vollständigen Impfung empfohlen.
Beim Vektorimpfstoff Janssen® ist man rund 3 Wochen nach der eimaligen Dosis optimal geschützt. Für einen verbesserten Schutz wird eine 2. Impfdosis 2 Monaten nach der 1. Impfdosis empfohlen.
Wichtig: Einen vollständigen Schutz gibt es nicht. Einige Personen erkranken trotz Impfung an COVID-19. Mit der Impfung sind Sie aber sehr gut vor einer schweren Erkrankung geschützt.
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In der Schweiz braucht jeder Impfstoff eine Zulassung. Dazu muss er hohe Standards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität erfüllen. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic hat die Impfstoffe gegen COVID-19 genau geprüft und zugelassen. Sie sind sicher und wirksam.
Mehrere Zehntausend Personen haben die mRNA-Impfstoffe in klinischen Studien erhalten. Sie sind auch sicher und wirksam bei Personen in höherem Alter, Personen mit chronischen Krankheiten sowie Schwangeren. Seit der Zulassung wurden Hunderte Millionen Personen mit diesen Impfstoffen geimpft.
Beim Vektorimpfstoff Janssen® wird ein harmloses Virus als Transportmittel (Vektor) verwendet, um wichtige Informationen über den Krankheitserreger an unsere Zellen zu übermitteln. Mehrere Tausend Personen haben den Janssen®-Vektorimpfstoff in Studien erhalten. Seit der Zulassung wurden viele Millionen Personen mit diesem Impfstoff geimpft.
Fachleute überwachen weiterhin die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe. Der Nutzen einer Impfung muss die Risiken deutlich überwiegen. Nur dann wird diese Impfung in der Schweiz empfohlen.
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Die Impfung wird in den Oberarm gespritzt.
Bei Moderna und Pfizer sind grundsätzlich 2 Impfungen mit dem gleichen Impfstoff notwendig sowie eine Booster-Impfung nach 4 Monaten. Die 2. Impfung erfolgt etwa 4 Wochen nach der 1. Impfung. Dieser Abstand kann auch verlängert werden. Gemäss den BAG-Empfehlungen wird die Auffrischimpfung (3. Dosis/Booster) Personen ab 12 Jahren empfohlen, vorrangig den über 65-Jährigen und besonders gefährdeten Personen von 12 bis 65 Jahren (Personen mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko) sowie Bewohnenden und Betreuten in Altersheimen, Pflegeheimen sowie Tagesbetreuungseinrichtungen für betagte Menschen, danach dem Rest der Bevölkerung. Grundsätzlich ist für die Auffrischimpfung der gleiche Impfstoff zu verwenden wie für die Grundimmunisierung. Schwer immundefiziente Personen brauchen 3 Impfdosen in einem Mindestabstand von 4 Wochen. Schwer immundefizienten Personen ab 12 Jahren, welche 3 Dosen zur Grundimmunisierung erhalten haben, wird frühestens 4 Monate nach der letzten Dosis eine Auffrischimpfung empfohlen.
Beim Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson gilt man bereits nach einer Dosis als vollständig geimpft, das Covid-Zertifikat ist ab dem 22. Tag nach der Impfung gültig. Personen, die vor mindestens 4 Monaten mit dem Janssen®-Impfstoff geimpft wurden, wird eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Pfizer oder Moderna) empfohlen, Sie können sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen oder möchten sich nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen? Dann empfehlen wir Ihnen die Auffrischimpfung mit dem Vektorimpfstoff von Janssen® ab 2 Monaten nach der Grundimmunisierung.
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Die mRNA-Impfung umfasst grundsätzlich 2 Injektionen (in den Oberarm), die in einem Abstand von 4 Wochen verabreicht werden. Ein partieller Schutz gegen COVID-19 beginnt rund 2 Wochen nach der 1. Dosis und ist nach der 2. Dosis vollständig aufgebaut. Der Schutz nimmt mit der Zeit ab, weshalb ab 4 Monaten nach der letzten Dosis eine Auffrischimpfung empfohlen wird. Schutzwirkung der COVID-19-Impfung
Hinweis: Für Personen ab 12 Jahren mit COVID-19-Erkrankung, die durch ein positives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests, PCR-Tests (Selbsttests gelten nicht) oder Serologie (diese wird nicht empfohlen; auf jeden Fall ist zwischen der Serologie und der Impfdosis ein Mindestabstand von 14 Tagen einzuhalten) bestätigt wurde,
- ist eine Impfdosis für die vollständige Grundimmunisierung ausreichend, wenn zwischen der Infektion und der Einzeldosis ein Mindestabstand von 4 Wochen eingehalten wird.
- Ausnahme: Personen mit schwerer Immunschwäche müssen 2 Impfdosen erhalten.
- Die Impfung mit einer Dosis wird innerhalb von 3 Monaten nach einer bestätigten COVID-19-Erkrankung empfohlen. Die Impfung mit einer Impfdosis ist ab 4 Wochen nach einer bestätigten COVID-19-Erkrankung möglich. In solchen Fällen ist die COVID-19-Infektion vergleichbar mit einer 1. Impfdosis (s. Frage 33).
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Dies hängt von den verschiedenen COVID-19-Varianten ab und ist noch nicht genau bekannt. Der Schutz hält mit mRNA-Impfstoffen bei jüngeren Menschen mehrere Monate an; der Schutz nimmt mit der Zeit ab. Schutzwirkung der COVID-19-Impfung
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Folgenden Personen wird die COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna, Pfizer) nicht empfohlen:
- Personen mit einer schweren bestätigten Allergie auf einen Bestandteil der Impfstoffe, vor allem auf Polyethylenglykol (PEG); Personen, die in der Vergangenheit eine schwere allergische Reaktion (anaphylaktischer Schock oder Angioödem/Quincke-Ödem) auf eine Impfung gezeigt haben, müssen ihre Ärztin oder ihren Arzt kontaktieren und die Impfung abklären.
- Kindern unter 5 Jahren. Bis jetzt gibt es nicht genug Daten zur Impfung in diesem Alter.
- Schwangere im ersten Trimester müssen sich an ihre Frauenärztin oder ihren Frauenarzt wenden.
Folgenden Personen wird die COVID-19-Impfung mit dem Vektorimpfstoff Janssen® nicht empfohlen:
- Personen mit einer schweren bestätigten Allergie auf einen Bestandteil des Impfstoffes.
- Personen, die ein Kapillarlecksyndrom (Capillary-Leak-Syndroms, CLS) hatten.
- Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren sowie schwangeren und stillenden Frauen. Bis jetzt gibt es nicht genug Daten zur Anwendung des Impfstoffs in diesen Gruppen.
- Personen mit geschwächtem Immunsystem (aufgrund einer Krankheit oder einer Therapie).
Bei hohem Fieber, Krankheit oder Unwohlsein müssen Sie die Impfung verschieben. Dasselbe gilt für Personen, die auf ein COVID-19-Testergebnis warten.
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Schwangere Frauen haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe bei einer COVID-19-Infektion, das Virus kann nämlich die Plazenta infizieren, wodurch ein Risiko für die Entwicklung des Fötus entstehen kann. Die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna, Pfizer) wird Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Frauen, die eine Schwangerschaft planen, sollten sich möglichst bald gegen COVID-19 impfen lassen. Eine Impfung ist grundsätzlich auch im ersten Schwangerschaftsdrittel möglich und kann auf Wunsch der Frau erfolgen. Eine COVID-19 Impfung mit den mRNA-Impfstoffen ist auch in der Stillzeit empfohlen. Gemäss zunehmender Evidenz überwiegt der Nutzen einer COVID-19 Impfung in der Schwangerschaft deutlich mögliche Risiken. Eine schriftliche Einwilligung oder ein ärztliches Attest sind nicht notwendig. Schwangere und stillende Frauen können mit dem Janssen®-Impfstoff geimpft werden.
Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wird auch schwangeren Frauen ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und stillenden Frauen empfohlen.
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Generell kann davon ausgegangen werden, dass eine junge Person im Alter von 16 Jahren in der Lage ist, die Folgen einer COVID-19-Impfung einzuschätzen. Die Einwilligung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten ist somit für die Impfung der 16- bis 18-Jährigen nicht erforderlich.
Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren wird empfohlen, mit einer Bezugsperson über die Impfung zu sprechen. Auch ein Gespräch mit einer Pflegefachperson oder einer Kinderärztin bzw. einem Kinderarzt ist empfehlenswert, damit die junge Person über die notwendigen Informationen verfügt.
Für Jugendliche ab 12 Jahren sind die Impfstoffe von Pfizer und Moderna zugelassen. Da jedoch beim Impfstoff von Moderna ein geringfügig höheres Risiko für Herzmuskelentzündungen besteht, wird jungen Menschen unter 30 Jahren nur der Impfstoff von Pfizer verabreicht. Der Janssen®-Impfstoff wird Jugendlichen unter 18 Jahren nicht empfohlen.
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Entsprechend den neuesten Empfehlungen werden Sie den Impfstoff von Pfizer erhalten.
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Die COVID-19-Impfung wird empfohlen für Kinder von 5 bis 11 Jahren, deren Eltern/Erziehungsberechtigte diese auf der Grundlage einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung für ihr Kind wünschen. Die Empfehlung gilt insbesondere für:
- Kinder mit einer chronischen Krankheit
- Kinder mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Personen (z. B. Haushaltsmitglieder), insbesondere Menschen mit geschwächtem Immunsystem.
Kindern, die bereits eine COVID-19-Erkrankung hatten, die durch einen Test nachgewiesen wurde, und die zu den zuvor genannten Gruppen gehören, wird nur eine Dosis empfohlen. Allen anderen genesenen Kindern wird aktuell keine Impfung empfohlen.
Kinder werden mit einem eigens hergestellten Kinder-Impfstoff von Pfizer geimpft. Die Dosierung ist niedriger als beim Impfstoff für Personen ab 12 Jahren.
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Kindern, die bereits mit dem Coronavirus infiziert waren, wird eine Impfung nur empfohlen, wenn sie
- wegen einer chronischen Krankheit bereits stark gesundheitlich beeinträchtigt sind, um möglichst jede zusätzliche Infektion/Krankheit zu verhindern;
- enge Kontakte (z. B. Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen sind, welche sich selbst mit der Impfung nicht ausreichend schützen können (z. B. Personen mit geschwächtem Immunsystem).
Allen anderen genesenen Kindern wird aktuell keine Impfung empfohlen. Es ist aber medizinisch unbedenklich, wenn ein Kind geimpft wird, das bereits eine (unentdeckte) Infektion hatte. Eine Antikörperbestimmung zur Überprüfung, ob das Kind bereits mit dem Virus in Kontakt gewesen ist, wird daher nicht empfohlen. Wenn bei Kindern in der Vergangenheit der Verdacht auf COVID-19 bestand und sie nicht getestet wurden, können Eltern oder Erziehungsberechtigte vor der Impfung einen Antikörpertest machen, wenn sie das wünschen. Die Kosten für Antikörpertests werden nicht übernommen.
Wenn Ihr Kind ein geschwächtes Immunsystem hat (aufgrund einer Krankheit oder einer Therapie), besprechen Sie das Vorgehen bitte mit Ihrer Kinderärztin bzw. Ihrem Kinderarzt.
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Nutzen der Impfung für Kinder
- Sehr guter individueller Schutz vor COVID-19: Eine Infektion mit dem Coronavirus verläuft bei Kindern fast immer mild und komplikationslos. Aber in seltenen Fällen kann es auch bei Kindern in diesem Alter zu schweren Komplikationen mit Spitalaufenthalten kommen. Zudem kann eine Infektion selten auch bei Kindern langanhaltende gesundheitliche Einschränkungen (Langzeitfolgen von COVID-19) zur Folge haben wie z. B. Müdigkeit, Kurzatmigkeit. Bei Kindern, welche wegen einer chronischen Krankheit bereits stark gesundheitlich beeinträchtigt sind, sollen möglichst zusätzliche Infektionen/Krankheiten verhindert werden. Kinder gehören aber nicht zu den durch das Coronavirus besonders gefährdeten Personen, auch wenn sie eine chronische Krankheit haben. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich von Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt beraten lassen.
- Einfluss auf soziale und psychische Aspekte: Eine Impfung kann dazu beitragen, negative Auswirkungen von Massnahmen (z. B. Isolation, Quarantäne) zu verringern sowie die Folgen von häufigen Kontakten zu möglicherweise infizierten Personen (z. B. in Schule, Freizeit) zu vermeiden. Das ist gerade für Kinder von grösster Bedeutung.
- Temporärer Schutz vor Übertragung des Virus: Aktuelle Daten weisen darauf hin, dass die Übertragung des Virus durch eine vollständige Impfung für einen gewissen Zeitraum von wenigen Monaten reduziert werden kann. Deshalb kann die Impfung für Kinder sinnvoll sein, die enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen sind, die sich z. B. wegen einem geschwächten Immunsystem selbst mit der Impfung nicht ausreichend schützen können. Die Impfung von Kindern kann auch generell etwas dazu beitragen, die Übertragung des Virus in ihrer engen Umgebung zu verringern.
Risiken der Impfung für Kinder
Für die COVID-19-Impfung bei Kindern gibt es noch nicht die gleich grosse Erfahrung wie bei den Erwachsenen. In den Studien und bei den bisher über 6 Millionen geimpften Kindern wurden keine Auffälligkeiten bezüglich schwerer Nebenwirkungen beobachtet. Mit den verfügbaren Daten können allfällige seltene Nebenwirkungen aber noch nicht sicher ausgeschlossen werden.
Man würde solche Nebenwirkungen innert weniger Wochen bis Monate nach der Impfung erwarten. Es kommen jetzt laufend neue Daten dazu, Fachleute überwachen die Situation genau und passen die Empfehlungen bei Bedarf an.
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Eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung soll helfen, eine Entscheidung für oder gegen die empfohlene COVID-19-Impfung zu treffen. Wenn der Nutzen die Risiken überwiegt, spricht das für eine COVID-19-Impfung. Wenn der Nutzen die Risiken nicht überwiegt, spricht das eher gegen eine COVID-19-Impfung. Dazu sollten Sie sich überlegen, ob die Impfung spezifisch für Ihr Kind Sinn macht. Dazu helfen folgende Fragestellungen:
- Wie ist die persönliche Situation?
- Wie steht es um die Gesundheit des Kindes?
- Wie geht es den Personen im nahen Umfeld?
- Wie sieht es im (schulischen) Alltag aus?
- Welche Wünsche und Ängste hat mein Kind in Bezug auf COVID-19 und die Impfung?
Zur individuellen Abwägung gehört auch der Entscheid, das Kind jetzt oder erst später impfen zu lassen. Die Impfung von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren wird nur einen begrenzten Effekt auf die Viruszirkulation in der Bevölkerung haben.
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Bei jeder Impfung kann es Nebenwirkungen geben, meistens sind sie jedoch schwach bis moderat und rasch vorbei. Sehr selten gibt es schwere Nebenwirkungen (z. B. eine schwere allergische Reaktion direkt nach der Impfung).
Folgende Nebenwirkungen können auftreten:
- allgemeine Symptome wie Schüttelfrost, Fiebergefühl oder leichtes Fieber;
- gerötete, schmerzende oder geschwollen Einstichstelle;
- Kopfschmerzen;
- Müdigkeit;
- Muskel- und Gelenkschmerzen;
- Übelkeit.
Diese Nebenwirkungen treten nach Impfungen häufig auf. Sie zeigen, dass der Körper den Impfschutz gegen die Krankheit aufbaut. Sie sind also in milder Form auch ein gutes Zeichen. Die Nebenwirkungen sind in der Regel nach 1 bis 3 Tagen vorbei. Zur Linderung kann bei Bedarf Paracetamol eingenommen werden.
In sehr seltenen Fällen wurden bei Personen ab 12 Jahren zeitnah nach der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) Entzündungen des Herzmuskels (Myokarditis) oder des Herzbeutels (Perikarditis) beobachtet, die meist mild waren und gut behandelt werden konnten. Typische Symptome einer Herzmuskelentzündung sind Brustschmerzen, Atemnot, Erschöpfungsgefühle und starkes Herzklopfen. Wenden Sie sich bei solchen Symptomen sofort an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Solche Entzündungen treten nach einer Infektion mit dem Coronavirus viel häufiger auf als nach der Impfung.
Vereinzelt wurde nach Impfung mit dem Vektorimpfstoff Janssen® innerhalb der ersten 3 Wochen nach der Impfung seltene Formen von Thrombosen (v. a. Hirnvenen- oder Bauchvenenthrombosen aber auch arterielle Thrombosen) in Verbindung mit einer Reduktion an Blutplättchen beobachtet. Diese Ereignisse waren schwerwiegend, traten jedoch nur sehr selten (bei 1 bis 8 von 1 Million Personen) nach einer Impfung mit dem Vektorimpfstoff Janssen® auf.
Abgesehen davon gibt es bisher keine Auffälligkeiten bezüglich schwerer Nebenwirkungen. Fachleute beobachten mögliche Hinweise genau.
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Leichte Nebenwirkungen sind in der Regel nach wenigen Tagen vorbei. Haben Sie nach einer Woche immer noch Nebenwirkungen oder werden die Nebenwirkungen schlimmer? Fühlen Sie sich nach der Impfung über längere Zeit unwohl? Oder bemerken Sie ein paar Wochen nach der Impfung etwas Ungewöhnliches? Dann wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Sie oder er wird nach einer ersten Untersuchung diagnostizieren können, ob es sich um eine Nebenwirkung handelt oder ob die Symptome eine andere Ursache haben, und welche Massnahme getroffen werden muss.
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Die COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung und Auffrischimpfung) ist für in der Schweiz wohnende Personen kostenlos. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, dem Bund und den Kantonen übernommen.
Die Impfung in der Schweiz ist zudem für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und deren engen, im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörige kostenlos. Bei Personen, die keine obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz abgeschlossen haben, werden die Kosten vom Bund übernommen.
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Grundsätzlich nicht. Die Leistungen sind von Franchise und Selbstbehalt befreit, d. h., der geimpften Person können keine Kosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung in Rechnung gestellt werden.
Zusätzliche Leistungen können durch die Ärztin/den Arzt nach TARMED abgerechnet werden, wenn gefährdete Personen zusätzlich den Rat ihrer behandelnden Ärztin/ihres behandelnden Arztes einholen. Diese Leistungen werden von der OKP übernommen und unterliegen der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt).
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Ja. Impfungen in der Schweiz sind freiwillig. Eine Impfpflicht ist nicht vorgesehen.
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Nein. Sie bekommen durch die Impfung kein COVID-19. Im Impfstoff gibt es keine Coronaviren.
Die Impfung kann kein positives PCR- oder Antigenschnelltest-Resultat ergeben. Denn die mRNA bzw. DNA, welche durch die Impfung in den Körper gelangt und das in der Folge produzierte Protein werden durch die PCR- oder Antigen-Schnelltests nicht nachgewiesen. Die Tests weisen andere Komponenten des Virus nach.
Falls Sie nach der Impfung positiv getestet werden, haben Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt, bevor der Impfschutz aufgebaut war. Oder Sie haben sich trotz der Impfung angesteckt. Denn keine Impfung gibt einen 100-prozentigen Schutz. In seltenen Fällen kann ein Test auch fälschlicherweise positiv ausfallen.
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Durch die Impfung bildet der Körper Antikörper und sogenannte Gedächtniszellen. Kommt es nun zu einer Infektion mit dem Virus, wird der Körper dieses bekämpfen und das Erkrankungsrisiko deutlich senken. Wichtig: Es gibt keinen 100-prozentigen Schutz. Bei der Omikron-Variante ist festzustellen, dass einige Personen trotz Impfung erkranken. Dennoch steigert die Impfung die Chancen für einen milden Krankheitsverlauf massiv.
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- Die Impfung schützt Sie vor einer COVID-19-Erkrankung. Obwohl manche Personen keine Symptome entwickeln oder einen milden Krankheitsverlauf haben, kann auch ein schwerer Verlauf möglich sein.
- Nach einer Infektion mit dem Coronavirus können andauernde gesundheitliche Einschränkungen (beispielsweise Atemschwierigkeiten bei anstrengenden Tätigkeiten oder Müdigkeit) auftreten, die Long Covid genannt werden. Dies kann auch bei jüngeren, gesunden Personen der Fall sein. Durch die Impfung besteht ein kleineres Risiko, dass Sie sich überhaupt anstecken.
Sieben gute Gründe, sich impfen zu lassen, finden Sie im Merkblatt «Gute Gründe, sich gegen Covid-19 zu impfen».
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Bei der Entwicklung des Corona-Impfstoffs wurden die verschiedenen Phasen der Impfstoffentwicklung parallel durchgeführt. Dadurch konnte Zeit gewonnen werden. Üblicherweise werden die Phasen der Impfstoffentwicklung nacheinander durchgeführt.
Zusätzliche Punkte, die geholfen haben, rasch einen Impfstoff zu entwickeln:
- Die Eigenschaften des neuen Coronavirus wurden rasch erforscht und allgemein zugänglich gemacht.
- Verschiedene vorhandene Ressourcen in der Forschung und Entwicklung wurden ausschliesslich für die Herstellung eines Impfstoffes gegen das Coronavirus genutzt.
- Grosse und erfahrene Impfstoffhersteller hatten die Möglichkeit, in kurzer Zeit effizient Studien durchzuführen.
- In den letzten Jahren wurde intensiv an der Impfstoff-Technik mit mRNA geforscht. Dabei wurden die technologischen Voraussetzungen für die rasche Entwicklung und Herstellung solcher Impfstoffe geschaffen.
Weiter wurde auch das Zulassungsverfahren von Swissmedic beschleunigt. Im Normalfall werden die Ergebnisse der klinischen Phasen I – III gesammelt geprüft. Für die Zulassung des Impfstoffes gegen das Coronavirus wurden einzelne Studien an Swissmedic gesendet und laufend geprüft. Die Anforderungen bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe bleiben bei diesem Verfahren jedoch gleich wie beim üblichen Zulassungsverfahren. Nur wenn Swissmedic die Wirksamkeit, die Sicherheit und die Qualität des Impfstoffes bestätigen kann, erteilt Swissmedic die Marktzulassung für die Schweiz.
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Im Zentrum durchlaufen Sie drei oder vier Schritte: Formalitäten, Impfung und Überwachung nach der Impfung sowie – nach Wunsch – Ausstellung des Covid-Zertifikats nach der letzten Dosis. Grundsätzlich sollte eine Stunde eingeplant werden.
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Mit der Covid-19-Impfung sind Sie sehr gut vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt. In den folgenden Fällen ist es sinnvoll, dass Sie sich beispielsweise in einer Praxis testen lassen, auch wenn Sie vollständig geimpft sind:
- Wenn Sie Symptome haben und zu den besonders gefährdeten Personen gehören bzw. engen und regelmässigen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen pflegen, sollten Sie sich testen lassen. Sofern Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören, lassen Sie sich vorzugsweise mit einem PCR-Test testen. Für besonders gefährdete Personen kann eine frühzeitige Feststellung einer Infektion für eine adäquate Therapie wichtig sein.
- Wenn Sie Symptome haben und nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören bzw. engen und regelmässigen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen pflegen, können Sie sich weiterhin testen lassen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie sich in der Öffentlichkeit aufhalten.
- Wenn Sie Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten und zu den besonders gefährdeten Personen gehören bzw. engen und regelmässigen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen pflegen, sollten Sie sich testen lassen. Sofern Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören, lassen Sie sich vorzugsweise mit einem PCR-Test testen. Für besonders gefährdete Personen kann eine frühzeitige Feststellung einer Infektion für eine adäquate Therapie wichtig sein.
- Wenn Sie Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten und nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören bzw. engen und regelmässigen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen pflegen, können Sie sich weiterhin testen lassen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie sich in der Öffentlichkeit aufhalten.
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Ja. Die Impfung ist auch empfohlen, wenn Sie bereits mit dem neuen Coronavirus infiziert waren. Durch die Impfung wird die Immunabwehr zusätzlich gestärkt und Sie sind optimal geschützt.
mRNA-Impfstoffe: Für Personen ab 12 Jahren mit COVID-19-Erkrankung, die durch ein positives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests, PCR-Tests (Selbsttests gelten nicht) oder Serologie (diese wird nicht empfohlen; auf jeden Fall ist zwischen der Serologie und der Impfdosis ein Mindestabstand von 14 Tagen einzuhalten) bestätigt wurde,
- ist eine Impfdosis für die vollständige Grundimmunisierung ausreichend, wenn zwischen der Infektion und der Einzeldosis ein Mindestabstand von 4 Wochen eingehalten wird.
- Ausnahme: Personen mit schwerer Immunschwäche müssen 2 Impfdosen erhalten.
- Die Impfung mit einer Dosis wird 3 Monate nach einer bestätigten COVID-19-Erkrankung empfohlen. Die Impfung mit einer Impfdosis ist ab 4 Wochen nach einer bestätigten COVID-19-Erkrankung möglich. In solchen Fällen ist die COVID-19-Infektion vergleichbar mit einer 1. Impfdosis.
Wenn eine COVID-19-Infektion innerhalb von 4 Monaten nach einer vollständigen Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff bestätigt wird, wird 4 Monate nach dieser Infektion eine Auffrischungsdosis empfohlen. Wenn die Infektion mehr als 4 Monate nach der vollständigen Grundimmunisierung bestätigt wird, ist keine weitere Dosis erforderlich.
Impfstoff Janssen®: Wie bei den mRNA-Impfstoffen wird die Impfung auch empfohlen, wenn Sie schon eine bestätigte Infektion mit dem Coronavirus hatten, möglichst innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach der Infektion.
Ein Antikörpertest soll nicht erfolgen und wird ausdrücklich nicht empfohlen. Denn ein Antikörpertest gibt keinen Aufschluss darüber, wie lange jemand nach einer bestätigten Infektion immun ist, da die sogenannten Gedächtniszellen hierbei nicht ermittelt werden. Für die Analysekosten kommt die Person auf.
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Wenn Sie ein positives Serologieergebnis haben, beweist dies, dass Sie eine Infektion durchgemacht haben (oder geimpft wurden). Dieser Nachweis erfordert nur eine Impfdosis, damit Sie als vollständig geimpft gelten. Diese Einzeldosis darf frühestens 14 Tage nach dem Serologieergebnis verabreicht werden, einen maximalen Abstand gibt es nicht. Es ist zu beachten, dass die Serologie (Bluttest mit Antikörperbestimmung) vom BAG nicht empfohlen wird und serologische Schnelltests nicht gültig sind.
Personen, bei denen mittels Serologie Antikörper gegen das Nukleokapsid-Protein (N-Protein) nachgewiesen werden, können auf die 2. Dosis verzichten.
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Zum heutigen Zeitpunkt können Sie bei den mRNA-Impfstoffen normalerweise nicht zwischen den Impfstoffen von Pfizer oder Moderna auswählen. Beide zugelassenen mRNA-Impfstoffe sind hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit gleichwertig. Sie werden deshalb den gleichen Zielgruppen angeboten. Nach Rücksprache mit den Mitarbeitenden des Impfzentrums besteht die Möglichkeit, den Impfstoff zu wechseln, aber der Termin muss dann auf einen späteren Tag verschoben werden. Entscheidend dafür, wer welchen mRNA-Impfstoff erhält, ist momentan vor allem die Verfügbarkeit der einzelnen Impfstoffe in der Schweiz.
Für Jugendliche ab 12 Jahren sind die Impfstoffe von Pfizer und Moderna zugelassen. Da jedoch beim Impfstoff von Moderna ein geringfügig höheres Risiko für Herzmuskelentzündungen besteht, wird jungen Menschen unter 30 Jahren nur der Impfstoff von Pfizer verabreicht.
Für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren ist ausschliesslich der mRNA-Impfstoff für Kinder von Pfizer zugelassen.
Wenn Sie sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können (z. B. wegen einer schweren Allergie auf einen Inhaltsstoff) oder sich nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen möchten, dann können Sie den Vektorimpfstoff Janssen® erhalten, wenn Sie über 18 Jahre alt und nicht schwanger oder am Stillen sind.
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Die in der Schweiz zugelassenen COVID-19-Impfstoffe wurden gegen das ursprüngliche Virus entwickelt. Es steht fest, dass die derzeit verfügbaren Impfstoffe zwar weniger gut vor der Omikron-Variante schützen, die Auffrischimpfung aber gut wirksam ist.
Da die Variante Omikron noch neu ist, gibt es laufend neue Erkenntnisse. Gemäss aktuellen Kenntnissen zu Omikron sind Sie in den ersten Wochen nach einer vollständigen Impfung (Grundimmunisierung) gut vor einer Infektion und schwerer Erkrankung mit Spitaleinweisung geschützt. Der Schutz vor einer Infektion nimmt bei allen Personen rasch und stark ab. Der Schutz vor einer schweren Erkrankung mit Spitaleinweisung nimmt ebenfalls ab, aber langsamer, weniger stark und abhängig vom Alter der geimpften Person. Der grössere Anteil dieses Schutzes bleibt aber erhalten, insbesondere bei Personen unter 65 Jahren.
Mit der Auffrischimpfung können Sie den Schutz wieder erhöhen: Das Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung mit Spitaleinweisung kann stark reduziert werden. Nach der Auffrischimpfung haben Sie zudem vorübergehend auch wieder einen guten Schutz vor einer Infektion und milder Erkrankung. Eine Auffrischimpfung ist deshalb ab 4 Monaten nach der Grundimmunisierung dringend empfohlen.
Bisher kann die Dauer der Wirksamkeit der Impfstoffe gegen schwere Erkrankungen mit Spitaleinweisung durch Omikron noch nicht abgeschätzt werden. Sie dürfte wesentlich länger dauern als die Wirksamkeit gegen eine Infektion mit mildem Verlauf. Bei früheren Varianten (z. B. Delta) war die Wirksamkeit gegen schwere Erkrankungen mit Spitaleinweisung deutlich höher und länger anhaltend als die Wirksamkeit gegen milde Erkrankungen.
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Ja. Es muss kein Abstand zwischen den Impfungen liegen.
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Wenn Sie hohes Fieber haben und sich krank oder unwohl fühlen, müssen Sie die Impfung verschieben. Sie sollten den Impftermin aber nachholen, sobald Sie keine Symptome mehr haben.
Bei Symptomen, die zu COVID-19 passen, können Sie sich – nach Wunsch – testen lassen. Wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören oder regelmässigen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen pflegen, sollten Sie sich testen lassen. Fällt der PCR-Test positiv aus, sollten Sie auf die Impfung verzichten und Sie können ein Covid-Zertifikat für Genesene beantragen, das in der Schweiz 180 Tage lang gültig ist.
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Die Gültigkeitsregeln im Ausland, insbesondere die Anerkennung von Impfstoffen und Tests sowie deren Gültigkeitsdauer, sind Sache der einzelnen Staaten. Beachten Sie, dass bei der Einreise ins Zielland sowie bei der Verwendung des Covid-Zertifikats im Zielland nicht die Schweizer Gültigkeitsregeln relevant sind, sondern die Gültigkeitsregeln Ihres Ziellandes. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die entsprechenden Regeln bei den Behörden Ihres Ziellandes. S. Covid-Zertifikat.
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Jede Person, die sich vor dem 19. Juni 2021 hat impfen lassen, hat nach der Impfung einen Impfnachweis in Papierform erhalten. Diese Bestätigung enthält Informationen zum verabreichten Impfstoff (beispielsweise Handelsname, Hersteller, Lot-Nr.). Seit dem 19. Juni 2021 wird das Covid-Zertifikat direkt nach der letzten Dosis am Impfort ausgestellt.
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Ein Eintrag ist nur sinnvoll in Ländern, die den Eintrag verlangen und in denen das offizielle Covid-Zertifikat des Bundes nicht gilt. Wenn Sie von COVID-19 genesen und mit einer einzigen Dosis eines mRNA-Impfstoffes als vollständig geimpft gelten, erlaubt es der gelbe Impfausweis nicht, die Erkrankung einer 1. Impfdosis gleichzustellen. Das anerkannte offizielle Dokument ist das Covid-Zertifikat, das nach vollständiger Impfung ausgestellt wird.
Wenn Sie einen Eintrag zu Ihrer COVID-19-Impfung im gelben Impfausweis möchten, senden Sie einen entsprechenden Antrag mit folgenden Angaben bzw. Beilagen: (1) Zielland/Zielländer; (2) gelbes Impfbüchlein mit Kontaktdaten und Passnummer; (3) Impfnachweise mit Lot-Nr. der verabreichten Impfungen (nicht Ihr COVID-Zertifikat!); (4) frankierter und adressierter Rückumschlag; an folgende Adresse:
Kantonsarztamt (KAA)
Gelber Impfausweis
Rte de Villars 101
1752 Villars-sur-GlâneDie Bearbeitung der Anträge dauert eine Woche. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und die Unterlagen zurückgeschickt.
Wenn Sie in einer Arztpraxis oder Apotheke geimpft wurden, müssen Sie sich für den Eintrag an die Stelle wenden, die Sie geimpft hat.
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Der Impfausweis wird nicht aktualisiert, weder auf dem Handy noch auf Papier. Aber Sie können ein Genesungszertifikat beantragen, das ab dem Testergebnis 180 Tage lang gültig ist.
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Grenzgängerinnen und Grenzgänger können sich gemäss Impfempfehlungen kostenlos impfen lassen.
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Schweizer Staatsangehörige im Ausland − mit und ohne obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) in der Schweiz − und deren enge, im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige ohne Schweizer Bürgerrecht (Lebenspartner/innen, Kinder, Eltern, Schwiegereltern) können sich gemäss Impfempfehlungen bei Aufenthalt in der Schweiz kostenlos impfen lassen.
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Nein. Touristinnen und Touristen sollen sich an ihrem Wohnort impfen lassen.
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Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, auch für eine befristete Zeit, können sich kostenlos in der Schweiz impfen lassen. Sie weisen bei der Anmeldung zur Impfung eine entsprechende Aufenthaltsbescheinigung vor.
Nützliche Links
Dokumente
- INFOVAC: Informationen zur COVID-19 Impfung
- BAG: Factsheet: Covid-19 Impfung mit mRNA-Impfstoff
- BAG: Allgemeine Informationen zur Covid-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Pfizer/BioNTech, Moderna)
- BAG: Allgemeine Informationen zur Covid-19-Impfung mit dem Vektorimpfstoff von Janssen
- BAG: Informationen für Personen ab 16 Jahren mit einer chronischen Krankheit, Personen ab 65 Jahren und schwangere Frauen
- BAG: Informationen für enge Kontaktpersonen von besonders gefährdeten Menschen
- BAG: Impfung für Jugendliche ab 12 Jahren
- BAG: Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Pfizer/BioNTech, Moderna)
- BAG: Covid-19-Impfung für Kinder von 5-11 Jahren
- BAG: Gute Gründe, sich gegen Covid-19 zu impfen
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