Der Justizrat hat heute seinen Jahresbericht über seine Tätigkeit und diejenige der kantonalen Gerichtsbehörden für das Jahr 2025 vorgestellt. Der Bericht zeigt, dass die Belastung der Freiburger Justizbehörden weiter zunimmt und sich die bereits seit mehreren Jahren besorgniserregende Entwicklung verschärft.
Anhaltende und allgemeine Zunahme der Arbeitsbelastung
Im Jahr 2025 verzeichneten die Justizbehörden insgesamt einen Anstieg der Fälle. Die Zahl der Neueingänge nahm über alle Behörden hinweg gegenüber 2021 um rund 16% zu.
Diese Entwicklung reiht sich in einen bereits länger andauernden Trend ein und geht mit einer zunehmenden Komplexität der Fälle einher, die bereits in den vergangenen Jahren festgestellt wurde. Dies zeigt sich insbesondere in der Zunahme der hängigen Verfahren sowie in längeren Bearbeitungsfristen, was die Richterinnen und Richter sowie die Justizmitarbeitenden immer stärker in Anspruch nimmt.
Wirksame, aber ungenügende Massnahmen
Angesichts dieser Situation wurden im Jahr 2025 verschiedene Massnahmen umgesetzt und im Jahr 2026 fortgeführt. Dies erfolgte in einem Umfeld, das durch das Fehlen eines per 1. Januar 2026 genehmigten Budgets geprägt war. Zu den Massnahmen gehören insbesondere:
- vorübergehende Unterstützung und Ad-hoc-Einsätze,
- eine teilweise Personalaufstockung,
- die Fortsetzung bereits angelaufener Modernisierungsprojekte, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Umstrukturierung.
Auch wenn diese Massnahmen die Situation etwas abfedern konnten, reichen sie nicht aus, um die festgestellte Überlastung zu bewältigen.
Strukturelle Überlastung und stark belastete Teams
Der Justizrat stellt fest, dass die Überlastung des Justizsystems nicht mehr konjunktureller, sondern struktureller Natur ist.
Sie zeigt sich insbesondere durch:
- einen deutlichen Anstieg der Überstunden,
- eine Zunahme krankheitsbedingter Abwesenheiten,
- eine wachsende Belastung der Gerichtsmitarbeitenden.
Diese Faktoren weisen auf eine anhaltende Belastung hin, die sowohl die Funktionsweise der Behörden als auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden beeinträchtigt.
Notwendige Reformen mit verzögerter Wirkung
Die Justiz befindet sich in einem wichtigen Veränderungsprozess, insbesondere mit der Revision des Justizgesetzes und der Umsetzung der Digitalisierungsprojekte (e-Justice).
Der Rat betont, dass diese Reformen notwendig sind, um die Effizienz des Justizsystems mittel- und langfristig zu verbessern. Dies soll insbesondere durch die Optimierung der Arbeitsabläufe, die Stärkung der Organisation der Behörden sowie durch die Bereitstellung leistungsfähiger IT-Tools erreicht werden, die den technologischen Entwicklungen – insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz – Rechnung tragen.
Diese Entwicklungen werden ihre Wirkung nur schrittweise entfalten und haben keinen direkten Einfluss auf die Anzahl der Fälle bei den Gerichten. Die Gesamtbelastung bleibt deshalb kurzfristig hoch.
Für die Umsetzung braucht es in der Übergangszeit zusätzliche, gezielte und befristete Ressourcen, damit die Justiz sowohl die aktuelle Arbeitslast als auch die laufenden Reformen bewältigen kann.
Der Rat betont, dass diese befristeten Verstärkungen notwendig sind, um die Justizreform und das digitale Gerichtsdossier zu begleiten. Sie sollen der Justiz helfen, die Umsetzung dieser Projekte sicherzustellen. Durch die Befristung wird das Staatsbudget nicht dauerhaft belastet und es wird ermöglicht, den künftigen Personalbedarf in einem Zeitpunkt zu bestimmen, in welchem die Auswirkungen der Umstrukturierungen bekannt sein werden.
Konkrete Risiken für die Funktionsfähigkeit der Justiz
Die andauernde Überlastung birgt folgende Risiken:
- längere Bearbeitungsfristen,
- eine anhaltende Überbeanspruchung der Richterinnen und Richter sowie der Mitarbeitenden,
- drohender Qualitätsverlust bei der Bearbeitung der Fälle,
- eine Gefährdung der laufenden Reformprojekte.
Diese Entwicklungen gefährden die Fähigkeit der Justiz, ihre Aufgaben weiterhin in der erforderlichen Qualität und innerhalb angemessener Fristen zu erfüllen.
Notwendigkeit einer kurz- und langfristigen Lösung
Der Justizrat hält es für unerlässlich:
- die Personalressourcen vorübergehend und gezielt aufzustocken, insbesondere durch befristete Stellen, um die Umsetzung der laufenden Reformen sicherzustellen,
- und gleichzeitig strukturelle und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Er betont insbesondere die Bedeutung
- eines systemischen Ansatzes, der alle betroffenen öffentlichen Akteure einbezieht,
- der Entwicklung alternativer Formen der Konfliktlösung, um die Zahl der Gerichtsverfahren zu verringern,
- sowie einer stärkeren Koordination zwischen den verschiedenen Institutionen.
Funktionsfähigkeit der Justiz nachhaltig sichern
Der Rat erinnert daran, dass die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Rechtspflege eine verfassungsrechtliche Pflicht darstellt.
Er ruft daher dazu auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die langfristig Folgendes gewährleisten:
- die Qualität gerichtlicher Entscheidungen,
- die zügige Bearbeitung von Verfahren,
- sowie den Schutz der Gesundheit der Gerichtsmitarbeitenden.
Angesichts der anhaltenden Überlastung und künftiger Veränderungen weist der Rat darauf hin, dass das Justizsystem ohne ausreichende Übergangsmassnahmen an Leistungsfähigkeit verlieren könnte – mit negativen Folgen für die Rechtssuchenden und den Rechtsstaat.