An seiner Sitzung vom 15. April 2025 hat der Staatsrat die Liste der Massnahmen fertiggestellt, die er im Rahmen des Programms zur Sanierung der Kantonsfinanzen (PSKF) in die Vernehmlassung schickt. Er stützte sich bei seinen Entscheiden auf die Vorschläge, welche die zu diesem Zweck gebildeten verwaltungsinternen Arbeitsgruppen vorgelegt hatten. Gemessen an den Zahlen des aktualisierten Finanzplans sollen die Staatsfinanzen im Jahr 2026 um rund 142 Millionen Franken, im Jahr 2027 um rund 184 Millionen Franken und im Jahr 2028 um 166 Millionen Franken entlastet werden, also um jährlich durchschnittlich rund 164 Millionen Franken – mit entsprechenden Auswirkungen auch auf die darauffolgenden Jahre. Dabei werden die Entlastungsmassnahmen zu 70 % auf Ausgabensenkungen und zu 30 % auf Einnahmenerhöhungen entfallen.
Der Staatsrat hofft, die notwendige Unterstützung zu erhalten, um die Staatsfinanzen nachhaltig sanieren und künftigen Herausforderungen besser begegnen zu können. Er ist sich bewusst, dass grosse Opfer verlangt werden, und hat mit Blick auf Ausgewogenheit und gerechte Verteilung der Anstrengungen auf die Aufgabengebiete schwierige politische und wirtschaftliche Abwägungen getroffen. So ist auch kein Themenbereich ausgelassen worden, und alle Direktionen des Staates leisten ihren Beitrag. Die finanziellen Auswirkungen der in die Vernehmlassung geschickten Massnahmen für die Gemeinden belaufen sich auf 22 Millionen Franken im Jahr 2026, 13 Millionen Franken im Jahr 2027 und 16 Millionen Franken im Jahr 2028, also im Jahresdurchschnitt auf 17 Millionen Franken. Darin eingerechnet ist auch die vorgesehene Beendigung der Übergangsregelung für die AHV/IV-Ergänzungsleistungen.
Von den insgesamt 262 von den Arbeitsgruppen geprüften Massnahmenvorschlägen wurden 121 fallengelassen oder mit anderen Massnahmen zusammengefasst, 44 wurden für eine allfällige spätere Umsetzung zurückgestellt und 97 Vorschläge wurden vom Staatsrat berücksichtigt. Die in die Vernehmlassung geschickten Massnahmen wurden in vier Kategorien unterteilt: Einnahmen, Staatspersonal, Subventionen, Projekte und Reformen. Des Weiteren fallen gewisse Massnahmen in die Zuständigkeit des Staatsrats, während andere vom Grossen Rat beschlossen werden müssen.
Die wichtigsten vom Staatsrat berücksichtigten Massnahmen:
Einnahmen
In der Kategorie der Einnahmen fallen folgende Sanierungsmassnahmen besonders ins Gewicht: temporär kein Ausgleich der kalten Progression (mit Mehreinnahmen auch für die Gemeinden), Senkung der Obergrenze für den steuerlichen Fahrkostenabzug auf 8000 Franken, Reduktion des Gemeindeanteils an der Motorfahrzeugsteuer um 10 %, Schaffung einer Steueruntersuchungsabteilung mit 4 VZÄ pro Jahr, Erhöhung der Beiträge der Freiburger Kantonalbank sowie Einführung einer Abgabe auf die in Kiesgruben abgebauten Materialien ab 2027.
Personal
Der Staatsrat ist sich der Qualität der Arbeit der Staatsangestellten und der zunehmenden Arbeitsbelastung bewusst und hat darauf geachtet, dass die Arbeitsbedingungen möglichst wenig tangiert werden. In der Kategorie Personal fallen besonders in Gewicht: Festsetzung eines Referenzsatzes für die Lohnindexierung, Hinausschieben der Lohnerhöhung (Lohnstufe) um sechs Monate, Verzicht auf die Anerkennungsprämien, temporärer Verzicht auf die Massnahmen in Bezug auf die Beschwerlichkeit der Arbeit, Auszahlung des gesamten 13. Monatslohns am Jahresende, Moratorium für die Neubewertung von Funktionen sowie Einführung eines Solidaritätsbeitrags auf dem über 39 000 Franken liegenden Teil des Jahreslohns ab 2027.
Subventionierung
In der Kategorie Subventionierung fallen besonders ins Gewicht: Stabilisierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) und weiterer Leistungen beim HFR und Begrenzung der GWL beim FNPG, Kürzung der waldbaulichen Subventionen, bessere Berücksichtigung des Vermögens bei der Kostenbeteiligung von im Pflegeheim untergebrachten Personen sowie Kürzung der Subventionen für Mobilitätsinfrastrukturen in den Agglomerationen.
Projekte und Reformen
Die in der Kategorie Projekte und Reformen am meisten ins Gewicht fallenden Sanierungsmassnahmen sind: Verschiebung des Abschreibungsbeginns für neue Investitionen auf den Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme (spätestens 4 Jahre nach dem Investitionsbeschluss), Beendigung der Übergangsregelung für die AHV/IV-Ergänzungsleistungen, Anpassung der Gemeindebeteiligung an der Abgeltung des lokalen Personenverkehrs auf 50 %, Verkleinerung des kantonalen Strassennetzes sowie Kürzung des Mehrjahres-Globalbudgets der Universität.
Weiteres Vorgehen
Das Vernehmlassungsverfahren für das PSKF dauert bis Mitte Juni. Anschliessend wird der Staatsrat die Vernehmlassungsantworten analysieren und die Botschaft verfassen, die er dem Grossen Rat zur Genehmigung im Herbst unterbreiten wird.