Mit Schreiben an den Staatsrat und die Delegation des Staatsrats für das Personalwesen beanstanden der Verband des Personals öffentlicher Dienste – Sektion Freiburg (VPOD) und die Föderation der Personalverbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg (FEDE) die Zusammensetzung der KBF: Diese sei entgegen der Vorschrift nach Artikel 18 des Gesetzes vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal (StPG; SGF 122.70.1) nicht paritätisch zusammengesetzt. Aufgrund dieser Schreiben hat der Staatsrat das POA beauftragt, eine Richtlinie über die Organisation und die Arbeitsweise der KBF auszuarbeiten.
Infolgedessen werden alle Entscheide über Anträge auf formellen Entscheid ausgesetzt. Die Arbeiten in Zusammenhang mit diesen Anträgen können von der KBF erst abgeschlossen werden, wenn ihre Zusammensetzung der neuen Richtlinie entspricht. Damit kann über die elf Anträge auf formellen Entscheid im Bereich der Pflege entgegen den Ankündigungen nicht bis Ende Sommer entschieden werden.