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  • Covid-19: Entlastung der Kantonalen Steuerverwaltung und zügigere Bearbeitung mit Online-Einreichung der Steuererklärung

Covid-19: Entlastung der Kantonalen Steuerverwaltung und zügigere Bearbeitung mit Online-Einreichung der Steuererklärung

  • Medienmitteilung

Der Betrieb der Kantonalen Steuerverwaltung (KSTV) läuft dank Homeoffice weiter. Um einen optimalen Arbeitsablauf und eine zügige Bearbeitung der Steuererklärungen gewährleisten zu können, werden die Steuerpflichtigen gebeten, ihre Steuererklärungen online auszufüllen und einzureichen.

Veröffentlicht am 15. April 2020 - 09h47

Fast alle der gut 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Steuerverwaltung sind zurzeit im Homeoffice, um nach den Empfehlungen des BAG und des Staatsrats sicher von zuhause aus zu arbeiten.

Auskünfte erhalten die Steuerpflichtigen immer noch telefonisch über ein Call Center, per E-Mail oder über die Website der KSTV unter der Adresse www.fr.ch/kstv.

Die per Post bei der KSTV eingehenden Steuererklärungen müssen von den Einschätzerinnen und Einschätzern manuell eingescannt werden, bevor sie bearbeitet werden können. Aufgrund der aktuellen Gesundheitsmassnahmen arbeiten nur noch wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in der Scanning-Zentrale. Eine grosse Menge eingehender Steuererklärungen in Papierform würde die Bearbeitungskapazität unter den gegebenen Umständen an ihre Grenzen bringen und zu Verzögerungen bei der Zustellung der Veranlagungsanzeigen führen. Deshalb bittet die KSTV die Steuerpflichtigen, ihre Steuererklärungen über die Software FriTax in gesicherter elektronischer Form einzureichen, damit diese zügiger bearbeitet werden können.

Die elektronische Einreichung der Steuererklärung ist ganz einfach. Nach dem Ausfüllen online über FriTax (Download über www.fr.ch/fritax) am Ende der Steuererklärung nur noch auf «elektronisch einreichen» klicken .

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Herausgegeben von Finanzdirektion

Letzte Änderung: 08.06.2020 - 23h42

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