Seit dem 1. Januar 2019 sind die Richtlinien bezüglich der Kontrolle der Wasserqualität in öffentlichen Schwimm- und Strandbädern in das Reglement über die Lebensmittelsicherheit (LMSR) integriert.
Öffentliche Schwimmbäder
Gestützt auf obgenanntes Reglement, kontrolliert das Amt regelmässig die mikrobiologische Qualität des Wassers, das Funktionieren der Installationen für die Wasseraufbereitung (Chlorierung), die Sauberkeit der Schwimmbecken und Nebenanlagen sowie das Betriebsführungsheft des verantwortlichen Wärters.
Der Betreiber oder die Betreiberin muss den Unterhalt des Schwimmbads gemäss der SIA-Norm 385/9 gewährleisten. Die Ergebnisse der Kontrollen sowie Unterhaltsarbeiten und besondere Ereignisse müssen schriftlich festgehalten werden.
Öffentliche Standbäder
In den öffentlichen Strandbäder kontrolliert das Amt regelmässig die mikrobiologische Qualität des Wassers. Die Gesundheitsverträglichkeit der öffentlichen Standbäder des Kantons wird regelmässig im Sommer in Form einer Übersichtskarte veröffentlicht. Die Beurteilung im Hinblick auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung soll mit den Hinweisen aus der folgenden Tabelle ergänzt werden:
Qualitätsklasse |
Beurteilung |
---|---|
A / B |
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Badewasser ist nicht zu erwarten. |
C |
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Badewasser ist nicht auszuschliessen. |
D |
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Badewasser ist nicht auszuschliessen. |
Documents
- Wegleitung: Gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Badeeinrichtungen im Kanton Freiburg
- Fachbewilligung Desinfektion von Badewasser / Merkblatt A10
- Mitteilung der Chemikalien-Ansprechperson / Merkblatt F01
- Desinfektion von Badewasser in Schwimmbädern mittels Stosschlorung
- BLV - Informationsschreiben 2019/5 : Chlorat in Badewasser und Massnahmen für eine Minimierung
- Wasserqualität der offiziellen Strandbäder im Kanton Freiburg 2022