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Forstlicher Betriebsplan

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Der Betriebsplan hat zum Ziel, die Handlungsmöglichkeiten und den Handlungs-spielraum des Forstbetriebs zu definieren und dessen Führung zu gewährleisten.


Betriebsplan

Der Betriebsplan hat zum Ziel, die Handlungsmöglichkeiten und den Handlungs-spielraum des Forstbetriebs zu definieren und dessen Führung zu gewährleisten. Er bestimmt die Bewirtschaftungsziele, die Massnahmen und die erforderlichen Kontrollkriterien. Prinzipiell wird er ab einer Waldfläche von mehr als 800 ha. Das Amt für Wald, Wild und Fischerei unterstützt diesen aber durch die Vorbereitung von Grundlagen (Bestandeskartierung, statistische Daten, Beratung und zur Verfügungsstellung verschiedener Planungsinstrumente) und genehmigt den Betriebsplan, insbesondere in den Bereichen der waldbaulichen Planung und Eingriffen.

Ein Betriebsplan wird für alle öffentlichen Wälder erarbeitet (Ausnahmen für kleine Flächen sind möglich). Besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder auf Verlangen des Waldeigentümers kann ein Betriebsplan auch für Privatwälder erstellt werden.

Der Betriebsplan wird angepasst, sobald es die Umstände verlangen.

⇒ Waldbauliche Planung

⇒ Zurück zur Seite Waldplanung

⇒ Zurück zur Homepage vom Sektor Wald

Kontakt zum Thema

Ansprechperson: Anja Schneiter

Amt für Wald und Natur

Sektion Wald und Naturgefahren

Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez

Tel. 026 305 23 22
Email

Hauptbild
Fiktives Beispiel einer Karte eines Forstlichen Betriebsplan
Fiktives Beispiel einer Karte eines Forstlichen Betriebsplan © Alle Rechte vorbehalten
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  • Die Prävention und der Schutz gegen Naturgefahren
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Amt für Wald und Natur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 27.06.2023

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