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Tierische Nebenprodukte

Lead

Als tierische Nebenprodukte gelten Tierkörper (oder Teile davon) sowie nicht zur Verwendung als Lebensmittel bestimmte Erzeugnisse, tierischen Ursprungs, einschliesslich Eizellen, Embryonen und Sperma.

Die Lebensmittelkrisen der 90er Jahre haben die Rolle der nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukte bei der Verbreitung gewisser übertragbaren Krankheiten hervorgehoben. Seither, dank einer strikten Gesetzgebung, gelangen diese nicht mehr in die Lebensmittelkette und deren Entsorgung oder Verwertung ist klar geregelt und der Bewilligungspflicht unterworfen.

Tierische Nebenprodukte sind in drei Risikokategorien eingeteilt. Ihre Entsorgung oder Verwertung ist folglich risikobasiert und muss spezifischen Parametern gehorchen:

  • Material der Kategorie 1 sind Produkte in der höchsten Risikokategorie für die öffentliche Gesundheit (TSE-Risiko, spezifisches Risikomaterial, Risiko von verbotenen Substanzen …). Dieses Material muss gesammelt, unverzüglich identifiziert und transportiert, um schlussendlich verbrannt zu werden.
  • Material der Kategorie 2 beinhaltet hauptsächlich tierische Nebenprodukte, die für die öffentliche Gesundheit weniger gefährlich sind (z.B. Produkte mit Hemmstoffrückständen). Dieses Material wird entweder verbrannt oder nach Verarbeitung verscharrt oder technischen Zwecken (organisches Dünger, Biogas…) zugeführt, darf jedoch nicht als Heimtierfutter verwendet werden.
  • Material der Kategorie 3 weist kein besonderes, sanitäres Risiko auf und enthält vor allem Schlachtabfälle, die aus kommerziellen Gründen nicht als Lebensmittel geeignet sind. Die Verwertungsmöglichkeiten sind im Bereich Heimtierfutter, sowie in der Nutzung zu technischen Zwecken.

Die Verarbeitung von Küchen- und Speiseabfällen, sowie von Fischresten ist ebenfalls in der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) und den verschiedenen Merkblättern des Bundesamtes für Veterinärwesen geregelt. Das Download-Dokument ist eine Zusammenfassung der wichtigsten zu respektierenden Punkte.

Tierhalter, die ihre Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Zuchtwild, Pferde, Geflügel) bei der SANIMA versichert haben und den jährlichen Beitrag bezahlen, bringen ihre verendeten Tiere selbst zu einer der acht Sammelstellen. Die Tierkörper werden während den Öffnungszeiten entgegengenommen und die Entsorgung ist kostenlos.

Für den Transport der Tierkörper sind zwar die Tierhalter zuständig, falls sie dazu aber nicht in der Lage sind oder den Transport delegieren möchten, können sie sich nun an einen im Kanton Freiburg zugelassenen Dienstleister wenden.

Dokumente

Speisereste - wohin damit? (PDF, 321.76k)

Eidgenössische Gesetzesgrundlagen

Verordnung vom 25. Mai 2011 über tierische Nebenprodukte (VTNP)
Hauptbild
Das photo zeigt Leckerlis für Hunde
Tierische Nebenprodukte © Alle Rechte vorbehalten - Pixabay/CCO
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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 14.11.2023

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