Entsorgung tierischer Abfälle - Auftrag der Sanima
Auftrag der Sanima im Bereich der Entsorgung tierischer Abfälle
Gemäss dem Ausführungsgesetz vom 22. Mai 1997 zur Bundesgesetzgebung über die Entsorgung tierischer Abfälle hat die Sanima folgende Befugnisse:
- sie errichtet oder mietet die regionalen Sammelstellen für tierische Abfälle und betreibt sie;
- sie gewährleistet die Entsorgung der gesammelten Abfälle und schliesst zu diesem Zweck alle erforderlichen Vereinbarungen mit den Entsorgungsbetrieben ab.