WohnungsbauBau, Umbau, Renovierung oder Kauf einer Wohnung können durch zinslose Darlehen (Investitionskredite) unterstützt werden.
Ländlich für Vieh Der Bau, Umbau oder Kauf von Gebäuden für die Tierproduktion (Rinder-, Schweine-, Hühnerstall usw.) wird durch zinslose Darlehen (Investitionskredite) und/oder nicht rückzahlbare Zuschüsse (kantonale und eidgenössische Subventionen) unterstützt.
Die Höhe der Beihilfen und die Aufteilung zwischen Darlehen und Zuschüssen hängen vom Produktionsgebiet ab. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage von Pauschalen, z. B. pro Großvieheinheit (GVE) im Falle eines Rinderstalls.
Gebäude für die pflanzliche Produktion (Farmen, Lagerräume, Sortierhallen usw.)Der Bau, Umbau oder Kauf von Gebäuden für den Pflanzenbau (Gewächshäuser, Lagerhallen, Verpackungsräume) wird durch zinslose Darlehen (Investitionskredite) unterstützt. Auch ortsfeste technische Anlagen können diese Darlehen in Anspruch nehmen.
Sonstige Gebäude (Hallen, Schuppen)Der Bau, Umbau oder Kauf von Hallen oder Schuppen kann durch zinslose Darlehen (Investitionskredite) und/oder nicht rückzahlbare Zuschüsse unterstützt werden.Die Höhe der Beihilfen und die Aufteilung zwischen Darlehen und Zuschüssen hängen vom Produktionsgebiet ab. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage von Pauschalen, in der Regel entsprechend der Fläche des geplanten Gebäudes.
Diversifizierungsmassnahmen (Biogas, Photovoltaik etc.)Diversifizierungsmaßnahmen (Bauten oder Anlagen zur Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Sektor) können durch zinslose Darlehen (Investitionskredite) unterstützt werden.Als Diversifizierungsmaßnahme kann beispielsweise die Erzeugung erneuerbarer Energien (Photovoltaik oder Biogas), die Einrichtung von Gästezimmern, die Einrichtung eines Ladengeschäfts usw. gelten.Für geförderte Diversifizierungsmaßnahmen ist eine Veröffentlichung im Amtsblatt obligatorisch.
Chalets
Je nach Größe des Alpgebäudes und der auszuführenden Arbeiten können die Finanzhilfen kantonal und eidgenössisch oder kantonal sein. Sie werden als Pauschalbetrag gewährt, sofern die Arbeiten in direktem Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit stehen.