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  • Der Staatsrat präzisiert seine Position zu den neuen Massnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie, die der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat

Der Staatsrat präzisiert seine Position zu den neuen Massnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie, die der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat

09 Dezember 2020 - 18H56 Medienmitteilung

Gleichzeitig mit einer gemeinsamen Medienmitteilung mit den anderen Westschweizer Kantonen hat der Staatsrat in seiner Antwort auf die Vernehmlassung zu den neuen Massnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie, die gestern vom Bundesrat angekündigt wurden, Stellung genommen.

Der Freiburger Staatsrat hat heute Nachmittag eine ausserordentliche Sitzung abgehalten, um zu den neuen Massnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie Stellung zu nehmen, die der Bundesrat am 8. Dezember 2020 in die Vernehmlassung gegeben hat.

Die Regierung verweist auf die gemeinsame Mitteilung der Kantone Waadt, Wallis, Bern, Neuenburg, Jura und Freiburg. Diese bedauern auf institutioneller Ebene, dass diese undifferenzierten Massnahmen so rasch in die Vernehmlassung gegeben wurden, ohne die bereits unternommenen Anstrengungen zu berücksichtigen. Er fordert die Einrichtung von Gesprächen zwischen Bund und Kantonen, damit die Ansichten der Kantone frühzeitig berücksichtigt werden und die geplanten Massnahmen besser vorhersehbar sind. Wie seine Westschweizer Amtskollegen besteht auch der Freiburger Staatsrat darauf, dass der Bund, sollte er Einschränkungen beschliessen, diese durch eine substanzielle Finanzhilfe an die betroffenen Sektoren kompensieren muss. Dabei müssen auch die schwierigen Anstrengungen, die in der Westschweiz vor den vorliegenden Entscheiden des Bundes unternommen wurden, berücksichtigt werden.

Es war und ist nicht einfach, der Freiburger Bevölkerung, den Verbänden, Vereinen und Unternehmen zu erklären, warum der Kanton die vor über einem Monat eingeführten Massnahmen ergreifen musste. Die betroffenen Kreise unterstützten das Vorgehen des Kantons und setzten insbesondere auf sein Engagement, die Einschränkungen zu lockern, sobald die Situation für unser Gesundheitssystem wieder verkraftbar wird. Auf der Grundlage der kantonalen Zahlen und der angekündigten Entscheide will der Staatsrat mit der Umsetzung der angekündigten Lockerungen die Kohärenz beim Vorgehen und die Glaubwürdigkeit des Staates gegenüber den zahlreichen betroffenen Akteuren sicherstellen, natürlich unter der Voraussetzung, dass die Schutzkonzepte und -massnahmen strikt eingehalten werden. Aus diesem Grund bittet der Staatsrat des Kantons Freiburg den Bundesrat, die Tragweite der neuen, für unsere Bevölkerung ungerechten Massnahmen zu überprüfen.

Natürlich muss die Bevölkerung die Vorsichtsmassnahmen weiterhin strikt einhalten, aber es ist auch wichtig, dass sie unter strengen Voraussetzungen Zugang zu anderen als den im Wesentlichen mit Arbeit und Einkauf verbundenen Aktivitäten hat.

Aus diesem Grund ersucht der Staatsrat den Bundesrat, seinen Verordnungsentwurf insbesondere in folgenden Punkten zu ändern:

  • Im Allgemeinen und für alle von dieser Verordnungsänderung betroffenen Bereiche spricht sich der Staatsrat gegen eine generelle Schliessung am Sonntag aus.
  • Bezüglich der Cafés und Restaurants beantragt der Freiburger Staatsrat, die Schliessung auf 23.00 Uhr festzulegen, wie es in unserem Kanton vorgesehen ist.
  • Generell sollte die Festlegung der Ladenschlusszeiten so geplant werden, dass es nicht zu einer kontraproduktiven Wirkung durch ein grosses Kundenaufkommen kurz vor Schliessung kommt. Dies kann durch längere Öffnungszeiten vermieden werden, da es hier verkehrsarme Zeiten gibt, die besonders empfindlichen Personen zugutekommen.
  • In Bezug auf private Veranstaltungen fordert der Staatsrat die Beibehaltung der 10-Personen-Regel. Darüber hinaus sollte präzisiert werden, ob die Zwei-Haushalte-Regel auch für Feste mit der Familie und Freunden zwischen dem 24. und 26. Dezember und am 31. Dezember gilt.
  • Im Bereich Kultur wird gefordert, dass die in der Westschweiz bestehende Planung eingehalten werden kann, d. h., dass Theater, Kinos und Konzertsäle unter strikter Einhaltung der Gesundheitsschutzkonzepte maximal 50 Personen empfangen dürfen.
  • Für sportliche Aktivitäten beantragt der Staatsrat, die Gruppengrösse von bis zu 10 Personen beizubehalten und nicht, wie im Bundesentwurf vorgesehen, auf 5 Personen zu reduzieren.

Die in Freiburg angekündigten Massnahmen treten morgen früh in Kraft und sind mit den betroffenen Kreisen sorgfältig vorbereitet worden. Es ist für den Staatsrat nicht zulässig, diese so kurzfristig infrage zu stellen. Es versteht sich jedoch von selbst, dass die Freiburger Regierung die Situation weiterhin aufmerksam verfolgt und unverzüglich neue, restriktivere Massnahmen ergreifen würde, wenn die Entwicklung der Situation im Gesundheitsbereich dies erfordert. Um dies zu vermeiden, appelliert er noch einmal an die Verantwortung und das Engagement aller Freiburgerinnen und Freiburger, die eingeführten Regeln einzuhalten, angefangen bei der täglichen Umsetzung der Abstands- und Hygieneregeln.

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Herausgegeben von Coronavirus COVID-19

Letzte Änderung: 09.12.2020 - 19h31

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