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  • COVID-19: Zusätzlich zu den PCR-Tests im Forum Freiburg haben die Freiburgerinnen und Freiburger ab dieser Woche Zugang zu Antigen-Schnelltests

COVID-19: Zusätzlich zu den PCR-Tests im Forum Freiburg haben die Freiburgerinnen und Freiburger ab dieser Woche Zugang zu Antigen-Schnelltests

  • Medienmitteilung

Der Kanton passt seine Strategie an und bietet ab dem 10. November 2020 in zugelassenen Apotheken Antigen-Schnelltests an. Dieser Test kann auch in vielen Arztpraxen durchgeführt werden lassen. Das Angebot ergänzt das PCR-Test-Angebot des Schnelltestzentrums des HFR, das sich seit dem 2. November im Forum Freiburg befindet.

Veröffentlicht am 09. November 2020 - 13h36

Grossflächig testen

Die Nachfrage nach COVID-19-Tests nimmt weiterhin stark zu. Um dieser Entwicklung zu begegnen und um dem Wunsch des Bundes, breit zu testen, zu entsprechen, wurde am 2. November im Forum Freiburg ein neues COVID-19-Schnelltestzentrum in Betrieb genommen. Ausserdem werden im Kanton Freiburg die Antigen-Schnelltests eingeführt (diese liefern ein Testergebnis innerhalb von 15 bis 20 Minuten). Dadurch soll die Zahl der täglich durchgeführten Tests deutlich erhöht werden.

PCR-Tests im Forum Freiburg

Das HFR führte bis Ende Oktober täglich rund 450 Tests an den Standorten Freiburg, Riaz und Tafers durch. Mit der Eröffnung des Schnelltestzentrums im Forum Freiburg anstelle der bisherigen Standorte kann die Gesamtkapazität bis zu 600 Tests pro Tag betragen, davon 520 im Forum und 80 für den Eigenbedarf des Spitals.

Konkret sind rund 15 Mitarbeitende sieben Tage in der Woche anwesend, um Personen mit Symptomen zu empfangen und zu testen, sowie für die administrative Verwaltung und die Aufbereitung der Proben, die vom HFR-Labor in Zusammenarbeit mit dem Swiss Integrative Center for Human Health (SICHH), dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) und dem Blutspendezentrum in Bern bearbeitet werden. Zur Erinnerung: Getestet werden nur Personen ab 12 Jahren, die Symptome aufweisen. Das Ergebnis liegt normalerweise innerhalb von 48 Stunden vor. Die Anmeldung über die CoronaCheck-Plattform (www.fr.ch/coronacheck) ist obligatorisch. Bei Nichterscheinen werden 50 Franken in Rechnung gestellt.

Das HFR hat das kantonale Schnelltestzentrum im Auftrag der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) und der Gesundheits-Taskforce eingerichtet. Es wird regelmässig unter Berücksichtigung von Faktoren wie Personal oder Material (z. B. verfügbare Menge an Reagenzien) angepasst, um eine optimale Effizienz zu gewährleisten.

Antigen-Schnelltests

Der Bund hat entschieden, dass Antigen-Schnelltests neu auch in Spitälern, Testzentren, Arztpraxen und Apotheken durchgeführt werden können. Antigen-Schnelltests liefern ein Testergebnis innerhalb von 15 bis 20 Minuten. Durch ihre Einführung können mehr Menschen getestet werden und der Zugang zur Testung wird erleichtert. Somit können mehr positive Fälle nachgewiesen werden und die betroffenen Personen können sich schneller in Isolation begeben.

Antigen-Schnelltests werden wie PCR-Tests durch medizinisches Fachpersonal über einen Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt. Der Kanton Freiburg verfügt zum jetzigen Zeitpunkt über 6000 Schnelltests, die 138 Arztpraxen und 4 von 18 zugelassenen Apotheken ab dieser Woche zur Verfügung gestellt werden. Laut BAG geben die Antigen-Schnelltests ein weniger verlässliches Resultat an als PCR-Tests. Aufgrund der aktuell begrenzten PCR-Testkapazitäten erachtet das BAG den Einsatz von Antigen-Schnelltests gleichwohl als sinnvoll. Dies, weil so bedeutend mehr Personen getestet werden und sich bei positivem Resultat in Isolation begeben können.

Der Bund übernimmt die Kosten für Antigen-Schnelltests; ein solcher kommt in Frage, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

> Die Symptome der Person haben vor weniger als 4 Tagen begonnen.

> Sie gehört nicht zu den besonders gefährdeten Personen.

> Sie arbeitet nicht im Gesundheitswesen mit direktem Kontakt zum Patienten.

> Sie wird für ihre Symptome ambulant behandelt.

Ohne Symptome kann ein Antigen-Schnelltest nur auf ärztliche Anordnung oder infolge einer Meldung der SwissCovid App vorgenommen werden.

Für alle Testarten gilt: Getestet wird nur nach Vereinbarung. Hausärztinnen und Hausärzte führen den Antigen-Schnelltest bei ihren Patientinnen und Patienten nur durch, wenn eine Untersuchung erforderlich ist.

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Herausgegeben von Coronavirus COVID-19

Letzte Änderung: 09.11.2020 - 15h18

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