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  • COVID-19: Kanton passt Leistungen im Testbereich an

COVID-19: Kanton passt Leistungen im Testbereich an

  • Medienmitteilung

Der Kanton Freiburg setzt die Zahl der Schnelltestzentren an den HFR-Standorten auf drei herab; dasjenige am Standort Meyriez-Murten wird geschlossen. Ab dem kommenden 7. Juni können sich Personen mit schwachen Symptomen somit an den HFR-Standorten Freiburg, Tafers und Riaz sowie am HIB Payerne testen lassen.

Veröffentlicht am 05. Juni 2020 - 11h08

Weil die epidemiologische Lage relativ ruhig ist, können die Zahl der HFR-Schnelltestzentren wie auch deren Öffnungszeiten nach einem Monat angepasst werden. Ab dem 7. Juni 2020 wird es somit noch drei statt vier HFR-Schnelltestzentren geben: HFR Freiburg – Kantonsspital, HFR Tafers und HFR Riaz. Testen lassen kann man sich an sieben Tagen die Woche, jeweils von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr.

Seit dem 7. Mai 2020 wurden in den HFR-Schnelltestzentren 911 Personen getestet.

Die Schnelltests, die keine ärztliche Untersuchung beinhalten, richten sich an Personen zwischen 16 und 65 Jahren, die nur geringe Symptome aufweisen und nicht zur Risikogruppe gehören. Vor dem Test muss ein Online-Fragebogen (Coronacheck Abilis) ausgefüllt werden, danach gibt es ein Ticket, mit dem man sich ins angegebene Schnelltestzentrum begeben kann.

Risikopersonen und/oder solche mit schweren Symptome müssen sich auch weiterhin an ihre Ärztin bzw. ihren Arzt oder an die Notfallärztin bzw. den Notfallarzt wenden.

Das systematische Testen der Personen mit Symptomen und das Contact Tracing der positiven Fälle (Umgebungsuntersuchungen) gehören zu den wichtigsten Massnahmen zur Eindämmung des Virus. Dank des Contact Tracings, das im Kanton Freiburg seit dem 11. Mai 2020 zum Einsatz kommt, konnten 31 Personen isoliert und 47 Personen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, unter Quarantäne gestellt werden. Derzeit befinden sich sechs Personen in Quarantäne. Seit Beginn der Pandemie wurden im Kanton 1164* bestätigte Fälle gezählt (Link Statistik).

Zur Erinnerung: Personen mit positivem Testergebnis müssen sich während mindestens 10 Tagen und bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome in Isolation begeben. Ihre engen Kontaktpersonen müssen ihrerseits während mindestens 10 Tagen in strenge Quarantäne.

*Stand 4. Juni 2020

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Letzte Änderung: 08.06.2020 - 23h42

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