• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten
  • News
  • Verbot des Präsenzunterrichts: Die Schulen organisieren sich

Verbot des Präsenzunterrichts: Die Schulen organisieren sich

Seit Montag ist der Präsenzunterricht an den Freiburger Schulen verboten. Die Schuldirektionen haben sich organisiert, um die Kinder von Personen, deren Tätigkeit für die Bewältigung der Gesundheitskrise unerlässlich ist, zu betreuen. Zudem haben sie gemeinsam mit den Lehrpersonen ein Unterrichtsangebot auf die Beine gestellt, um das Lernen bis zu den Osterferien weiterzuführen. Nur wenige Kinder haben bisher die von der Schule angebotene Betreuung benötigt. Auch wenn sicher Anpassungen nötig sein werden, bleibt das Ziel der Erziehungsdirektion unverändert und lässt sich wie folgt zusammenfassen: Kein verpasstes Schuljahr für die Freiburger Schülerinnen und Schüler.

Veröffentlicht am 20. März 2020 - 11h03

Auf Beschluss des Staatsrats dürfen die öffentliche und privaten Schulen im Kanton Freiburg seit dem 16. März keinen Präsenzunterricht mehr anbieten. Dies soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 einzudämmen, damit das Gesundheitssystem des Kantons nicht überlastet wird.

Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Führungsorgan (KFO)

Im Anschluss an diesen Entscheid setzte das KFO eine Arbeitsgruppe ein, in der die Gemeindebehörden, die Ämter des Staates und verschiedene Organisationen mitwirken, um die Aufnahme und Betreuung von Kindern sowie Schülerinnen und Schülern, deren Eltern an der Bewältigung der Krise beteiligt sind, vorauszuplanen, zu koordinieren und zu gewährleisten. Die EKSD ist in dieser Arbeitsgruppe mit drei Schulinspektorinnen und Schulinspektoren, einem der Vorsteher der Ämter für obligatorischen Unterricht und dem Vorsteher des Amts für Sonderpädagogik vertreten, die dafür sorgen, den Betreuungsdienst zu überwachen, die Koordination mit den Gemeindebehörden sicherzustellen und die Entscheide an die Schuldirektionen weiterzuleiten.

Letztere haben sich am Montag mobilisiert, um die Kinder von Personen aufzunehmen, deren Tätigkeit für die Bewältigung der Krise unerlässlich ist. Damit ein Kind aufgenommen wird, muss mindestens einer seiner Elternteile eine unentbehrliche Tätigkeit ausüben und es konnte keine andere Betreuungslösung gefunden werden. Die Verordnung über die vorübergehende Einstellung des Präsenzunterrichts an den Bildungseinrichtungen der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD), der Volkswirtschaftsdirektion (VWD) und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) im Zusammenhang der Verringerung des Übertragungsrisikos und zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) listet die an der Krisenbewältigung beteiligten Berufssektoren auf. Das KFO ist für die Präzisierung der betreffenden Berufe zuständig.

Anzahl Kinder, die in dieser ersten Woche betreut wurden:

Montag: 151 französischsprachige und 28 deutschsprachige Kinder sowie 14 Kinder aus Einrichtungen, also insgesamt 193 Kinder

Dienstag: 156, 25 und 15 = 196 Kinder

Mittwoch: 69, 17 und 8 = 94 Kinder

Donnerstag: 125, 11 und 12 = 148 Kinder

Die Schulen werden die Kinder von Personen, deren Dienste zur Bewältigung der Krise benötigt werden, so lange wie erforderlich betreuen, also auch während der Osterferien.

Bisherige Vorkehrungen für die obligatorische Schule:

  • Jede Schule hat die Kommunikationsmodalitäten (Ansprechpersonen, Kommunikationskanal, Häufigkeit) festgelegt, um eine regelmässige Verbindung zu den Familien aufrechtzuerhalten und die Betreuung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Die Lehrpersonen haben sich mit ihren Schülerinnen und Schülern im Verlauf der Woche in Kontakt gesetzt.
  • Die Schülerinnen und Schüler haben Lernaufgaben erhalten, um die bereits im Unterricht erarbeiteten Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und erweitern. Die Anforderungen hinsichtlich Umfang und Art der Lernaufgaben hängen vom Alter der Schülerinnen und Schüler und der jeweiligen Schulstufe ab.
  • Jede Schule erfasst die in den Familien verfügbare Ausrüstung (Computer, Drucker, Smartphone, Tablet, Internetverbindung, Wifi) sowie die den Eltern und Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle (Telefon, WhatsApp, E-Mail-Adressen...). Die Kommunikationsmittel zwischen der Schule und den Familien werden an die Möglichkeiten jeder Familie angepasst.
  • Das Lernmaterial wird vorrangig in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Es ist auch möglich, das Material in Papierform über lokal definierte Verteilungswege (Briefkasten vor der Schule, Hinterlegen durch die Lehrperson in den Briefkasten der Schülerin oder des Schülers usw.) zu übermitteln.
  • Wo digitale Technologien eingesetzt werden, werden sie wie folgt genutzt: Zuerst die den Schülerinnen und Schüler bekannten Technologien (fribox, Frischool, E-Mail...), dann die den Eltern bekannten Technologien.
  • Die Fachstelle fritic hat ihre Informationen bezüglich den Online Lehrmitteln und den Empfehlungen zur Benutzung dieser Online Lehrmitteln auf Ihre Webseite: https://fritic.ch/de/dienstleistungen/fernunterricht/fernunterricht-tools

Während dieser Zeit gibt es keine von den Lehrpersonen organisierten Leitungsnachweise (Prüfungen) und somit auch keine Noten. Im Prinzip ist vorläufig nicht vorgesehen, dass die Schülerinnen und Schüler sich zu Hause in neue Themen einarbeiten: Die Priorität liegt auf der Konsolidierung dessen, was im Unterricht bereits behandelt worden ist. Die Schuldirektionen fördern den internen Austausch zwischen Lehrpersonen. Diesen wird empfohlen, gute, sinnvolle Praktiken auszutauschen und den Schulinspektoraten und Unterrichtsämtern regelmässig nützliche Informationen zu übermitteln, damit die Koordination und Unterstützung durch die Unterrichtsämter gewährleistet werden kann.

Bisherige Vorkehrungen für die Schulen der S2 (Mittelschulen):

Der Fernunterricht wurde vom ersten Tag der Schulschliessung an in allen Mittelschulen eingeführt. Das Lernen geht weiter und die Lehrpersonen arbeiten mit den ihnen vertrauten digitalen Technologien. Der Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern erfolgt hauptsächlich per E-Mail. Unterrichtsmaterial, wie z.B. Präsentationen mit Video, wird über verfügbare Plattformen wie Fribox oder Moodle übertragen. Einige Lehrpersonen haben Internetseiten mit Material, Links und Diskussionsbereichen eingerichtet. Der intensive Austausch von Erfahrungen, Ideen, Ressourcen und Hilfestellungen zwischen den Lehrpersonen wird in den verschiedenen Schulen der Sekundarstufe II durch die Ansprechpersonen für Informatik und das Kompetenzzentrum Fritic gefördert und unterstützt. Die Schuldirektion kommuniziert regelmässig mit den Lehrpersonen, den Schülerinnen und Schülern sowie dem Amt, was es erlaubt, den Rahmen für den Fernunterricht fortlaufend klarer abzustecken.

Für die Klassen der Handelsmittelschule Gambach, die nach dem BYOD-Konzept arbeiten, werden einige Lektionen per Videokonferenz während der üblichen Unterrichtszeiten oder auf andere, von den Lehrpersonen festgelegte Weise durchgeführt.

Was ändert sich durch die neuen Massnahmen des Bundesrates?

Da Versammlungen von mehr als 5 Personen verboten sind und unnötige Gänge und Fahrten vermieden werden sollen, muss das Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Orientierungsschule für den französischsprachigen Kantonsteil geändert werden, da die für den 24. und 25. März vorgesehenen Prüfungen gestrichen werden. 300 Schülerinnen und Schüler sind betroffen, d.h. etwa 10 % der Schülerzahl der 8H. Derzeit wird eine Lösung vorbereitet, die eine harmonische Weiterführung der schulischen Ausbildung der betroffenen Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll. Die Zuweisungsprüfung im deutschsprachigen Kantonsteil ist bereits erfolgt.

Entgegen dem, was am 13. März angekündigt wurde, werden die für Samstag, 21. März geplanten Aufnahmeprüfungen für die Handels- und die Fachmittelschule abgesagt. Die Schülerinnen und Schüler aus einer privaten Schulen werden am 4. Juli zu einer Prüfung aufgeboten. Die Verfahren für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der OS an die Mittelschulen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Beratungsdienste der Berufsberaterinnen und Berufsberater werden angeboten, aber auf Distanz

Die regionalen Beratungszentren sind geschlossen, aber die Berufsberaterinnen und Berufsberater antworten auf eingehende Anfragen. Allfällige Fragen können per E-Mail an das regionale Beratungszentrum geschickt werden. Die E-Mail-Adressen der Zentren sind unter www.fr.ch/bea oder auf der Website der Orientierungsschulen S zu finden. Anstelle von persönlichen Treffen vor Ort führen die Berufsberaterinnen und Berufsberater Gespräche per Videokonferenz oder per Telefon durch.

Bleiben Sie zu Hause

Daran muss man stets denken: Jede und jeder muss sich möglichst gut an die Regeln halten, um die besonders gefährdeten Personen zu schützen. Die Schülerinnen und Schüler haben aktuell keine Ferien und der Fernunterricht dauert bis zu den Osterferien an. Nach dem regulären Schulkalender sind von Montag, 6. bis Freitag, 17. April Osterferien. Wie die Erwachsenen sind auch Kinder und Jugendlichen aufgefordert, ihre sozialen Kontakte grösstmöglich einzuschränken und zu Hause zu bleiben.

Wie gelingt die Kommunikation in Krisenzeiten?

Trotz der schwierigen Umstände werden die EKSD, die Ämter für Unterricht, das Schulinspektorat, die Schuldirektionen und die Lehrpersonen alles tun, um sicherzustellen, dass das Lernen der Schülerinnen und Schüler unter guten Bedingungen weitergeführt und die Abschlusszeugnisse wie geplant ausgestellt werden können.

Zu diesem Zweck müssen die Ämter für Unterricht in der Lage sein, auf einfache Weise mit den Schuldirektionen, Lehrpersonen und Eltern zu kommunizieren. Die EKSD bedauert, dass einige Informationen teilweise unmittelbar, nachdem ein Elternteil, der im Journalismus tätig ist, sie erhalten hat, an einzelne Medien weitergereicht werden. Durch ihre Veröffentlichung erzeugen sie bei gewissen Eltern womöglich Angst oder Missverständnisse. Diese rufen dann, ohne zu wissen, dass sie nicht betroffen sind, eine Hotline oder ihre Schuldirektion an oder senden E-Mails, auf die sie eine Antwort erwarten. Dabei haben wir in dieser Krise so viel Dringenderes zu tun.

Herzlichen Dank allen Journalistinnen und Journalisten – für die sich die EKSD in normalen Zeiten bemüht, gewünschte Auskünfte rasch zu geben und Anfragen baldmöglichst zu beantworten – für ihre Solidarität und Unterstützung, die uns hilft, den Eltern in dieser Krisenzeit alle zweckdienlichen Informationen seriös zu vermitteln.

Links

  • Hier finden Sie Tools, die wir für den Fernunterricht empfehlen
  • Bewegung mit Fri Sport Home !
Hauptbild
Leeres Schulzimmer
Leeres Schulzimmer © Alle Rechte vorbehalten - www.pixabay.com
  • Bildung und Interkantonale Zusammenarbeit
  • Gemeinsame Projekte: Nachhaltige Entwicklung, digitale Bildung und Schulqualitätsentwicklung
  • Gesetze, Reglemente, Richtlinien - BKAD
  • Schulen - Die Bildung im Kanton Freiburg
  • Schulen - Übersicht obligatorische Schule
  • Schulferien

Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

Letzte Änderung: 09.06.2020 - 11h51

Teilen auf:
Zurück

Der Kanton Freiburg vergibt zwei Schaffensbeiträge für das Theaterschaffen während der Spielzeit 2020-2021

Weiter

Freiburger Schulen: Verbot des Präsenzunterrichts ab Montag, den 16. März

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: