Zweck
Die Lancierung von gemeinschaftlichen Kulturprojekten im Bereich des immateriellen Kulturerbes zu unterstützen.
Voraussetzungen und Verfahren
Entsprechend den Bedingungen und Kriterien, die in den Richtlinien festgelegt sind, müssen die eingereichten Projekte einer Mehrheit der folgenden Ziele entsprechen:
- Weitergabe, Zugänglichkeit und Aufwertung der Tradition für die Trägerinnen und Träger. Das Projekt fördert die Weitergabe und den Austausch von Wissen und Praktiken im Zusammenhang mit der betreffenden Tradition, indem es deren Zugänglichkeit und Sichtbarkeit verbessert. Zum Beispiel: Austausch zwischen den Generationen, gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Begegnungen usw.
- Zusammenarbeit, Mitwirkung und Vernetzung. Das Projekt fördert partizipative Dynamiken und kollaborative Prozesse sowie die Schaffung oder Stärkung von Synergien zwischen Traditionsträgerinnen und -trägern, Kulturakteurinnen und ‑akteuren, Institutionen und anderen relevanten Partnern.
- Kulturelle Wirkung und Erschliessung neuer Zielgruppen. Das Projekt stärkt die kulturelle Ausstrahlung innerhalb und/oder ausserhalb des Kantons, indem es Verbindungen zum Tourismus, zu Kulturinstitutionen und/oder zu Massnahmen knüpft, die die Integration, die Sensibilisierung und die Begegnung mit neuen Zielgruppen fördern. Zum Beispiel: Kommunikations- oder Vermittlungsmassnahmen; pädagogische Innovationen, Digitalisierung, neue Formate.
- Nachhaltigkeit und Langlebigkeit des Projekts. Das Projekt sorgt für nachhaltige Wirkung, indem es der betreffenden Tradition einen bedeutenden Impuls verleiht: Das Potenzial, die Praktiken, die erworbenen Kompetenzen und die aufgebauten Netzwerke über den Förderzeitraum hinaus aufrechtzuerhalten, insbesondere durch die Dokumentation und Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse.
Wenn das Projekt eine öffentliche Veranstaltung beinhaltet, kann vom üblichen Kriterium des kostenpflichtigen Eintritts abgewichen werden.
Die Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Das Projekt wird von einer privatrechtlichen juristischen Person des Privatrechts (Verein oder Stiftung) aus dem Bereich des immateriellen Kulturerbes eingereicht, die von Fachkreisen für ihre Expertise in diesem Gebiet anerkannt ist (der Projektträger kann professionell oder im Amateurbereich tätig sein).
- Das Projekt beinhaltet mindestens eine Partnerschaft (alle Rechtsformen sind zulässig). Diese kann kultureller Natur sein (Museen, Kunst usw.) oder aus einem anderen Bereich stammen: Tourismus, Wissenschaft, Soziokultur usw.
- Das Projekt befasst sich mit einer oder mehreren lebendigen Traditionen, die im Intentar des Kantons Freiburg aufgeführt sind.
- Der Projektträger muss nachweisen, dass er lokal verankert ist (z. B. durch eine finanzielle Unterstützung und/oder Leistungen der lokalen Gemeinwesen).
- Das Projekt läuft hauptsächlich von Januar 2027 bis Dezember 2028.
Die Ausschreibung des Wettbewerbs erfolgt in zwei Etappen:
1) Einreichen einer Projektskizze (fribourg-culture@fr.ch) mittels des Formulars (siehe unten);
- Hinweis: Nur das Formular wird von der Jury berücksichtigt, bitte fügen Sie keine Anhänge bei – sie werden nicht gelesen.
2) anschliessend wird der Gesuchsteller aufgefordert, ein komplettes Gesuch einzureichen, wenn das Dossier von der Jury berücksichtigt wurde.
Gemäss den Richtlinien (Art. 2 Abs. 3) sind von dieser Unterstützung Projekte ausgeschlossen, die durch die üblichen und derzeit geltenden Förderinstrumente des Amts für Kultur finanziert werden können.
Der Höchstbetrag der pro Projekt gewährten Unterstützung beträgt 15 000 Franken. Die Unterstützung darf nicht mehr als 60 % der budgetierten Kosten des Projekts abdecken. Freiwilligenarbeit wird als Eigenleistung in Höhe von maximal 20 % der Gesamtkosten des Projekts angerechnet. Diese Arbeit muss im Finanzplan (sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite) ausgewiesen werden.
Der Betrag wird vom Staat Freiburg und der Loterie Romande gemeinsam gewährt, somit ist es nicht möglich, direkt ein Gesuch bei der Loterie Romande einzureichen.
Die Projekte müssen zwingend zwischen Januar 2027 und Ende Dezember 2028 durchgeführt werden.
Die Eingabefrist für die Projektskizzen ist der 1. September 2026.
Bei Fragen steht das Amt für Kultur zur Verfügung (fribourg-culture@fr.ch).
Vergrössern
Kategorien Inventar © Etat de Fribourg - Staat Freiburg