Abschlussprüfungen 2026
- Maturitätsausweis
- Ergänzungsprüfung Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität – universitäre Hochschulen
- EFZ Kauffrau/Kaufmann und Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen
- Fachmittelschulausweis
- Fachmaturitäten
Anmeldung bis zum 15. Februar 2026 bei den betreffenden Schuldirektionen
Die ordentliche Prüfungssession findet wie folgt statt:
- Schriftliche Prüfungen: Montag 08.06.2026 - Freitag 12.06.2026
- Mündliche Prüfungen: Montag 15.06.2026 - Samstag 27.06.2026
Diese Informationen werden ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht (Nr 1/2026).
Zu den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien (S2)
Abschlusszeugnisse der Mittelschulen
Die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (DFAC) stellt folgende Zeugnisse aus:
Gymnasium: Gymnasiales Maturitätsausweis
SGF 412.1.31 - Reglement über die Maturitätsprüfungen (MPR)
Fachmittelschule: Fachmittelschulausweis
SGF 412.4.21 - Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR)
Fachmittelschule: Fachmaturitätsausweis
SGF 412.4.21 - Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR)
Vollzeit-Handelsschule: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) und Berufsmaturitätszeugnis
SGF 412.3.11 - Reglement über die Vollzeit-Handelsmittelschule (VHR) https://bdlf.fr.ch/app/de/texts_of_law/412.3.11
Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität – Universitäre Hochschulen: Zeugnis über die Ergänzungsprüfung Passerelle
Vorbereitungskurs für den Zugang zum Zulassungsverfahren zur Ausbildung für die Primarlehrerausbildung an der Unifr: Zeugnis über die Ergänzungsprüfung
Beglaubigung der Abschlusszeugnisse
Die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) beglaubigt Abschlusszeugnisse, Kopien oder Übersetzungen von Zeugnissen über das Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2 (S2).
Terminvereinbarung
Für eine schnelle Bearbeitung wird empfohlen, einen Termin mit unser Amt zu vereinbaren:
E-Mail: s2@fr.ch, Telefon: 026 305 12 41. Ein Termin garantiert die Anwesenheit einer befugten Person, die Ihre Dokumente unterschreibt und validiert.
Einreichung Ihres Dokuments
Sie können das Originaldokument zusammen mit Ihren Kontaktdaten auch am Empfang der BKAD abgeben (Spitalstrasse 1, Freiburg – 08:00–11:30 und 14:00–16:30, an Feiertagsvorabenden Schliessung um 16:00).
Nach erfolgter Beglaubigung lädt Sie der S2 ein, das Dokument abzuholen. Die Bearbeitungszeit kann sich während Ferien oder bei Abwesenheit der befugten Personen verlängern.
Kosten des Dienstes
Dieser Dienst ist kostenlos.
Nächster Schritt: Apostille (Staatskanzlei)
Nach der Beglaubigung wird die Unterschrift von der Staatskanzlei überprüft, der zuständigen Behörde für die Ausstellung von Apostillen, falls erforderlich, je nach Bestimmungsland.
Bitte lesen Sie das vollständige Verfahren: Beglaubigungen und Apostillen | Staat Freiburg