Abschlussprüfungen 2026
- Maturitätsausweis
- Ergänzungsprüfung Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität – universitäre Hochschulen
- EFZ Kauffrau/Kaufmann und Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen
- Fachmittelschulausweis
- Fachmaturitäten
Anmeldung bis zum 15. Februar 2026 bei den betreffenden Schuldirektionen.
Die Anmeldegebühr für die Prüfungen beträgt 280 Franken.
Die ordentliche Prüfungssession findet wie folgt statt:
- Schriftliche Prüfungen: Montag 08.06.2026 - Freitag 12.06.2026
- Mündliche Prüfungen: Montag 15.06.2026 - Samstag 27.06.2026
Diese Informationen werden ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht (Nr 1/2026).
Zu den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien (S2)
Abschlusszeugnisse der Mittelschulen
Die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) stellt folgende Zeugnisse aus:
Gymnasium: Gymnasialer Maturitätsausweis
SGF 412.1.31 - Reglement über die Maturitätsprüfungen (MPR)
Fachmittelschule: Fachmittelschulausweis
SGF 412.4.21 - Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR)
Fachmittelschule: Fachmaturitätszeugnis
SGF 412.4.21 - Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR)
Vollzeitliche Handelsmittelschule: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) und Berufsmaturitätszeugnis
SGF 412.3.11 - Reglement über die Vollzeit-Handelsmittelschule (VHR)
Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität – universitäre Hochschulen: Zeugnis über die Ergänzungsprüfung
Reglement über die Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität - universitäre Hochschulen
Vorbereitungskurs für das Zulassungsverfahren zur Ausbildung für die Primarlehrerausbildung an der Unifr: Bestätigung der bestandenen Ergänzungsprüfung
Beglaubigung der Abschlusszeugnisse
Die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) beglaubigt Abschlusszeugnisse, Kopien oder Übersetzungen von Zeugnissen über das Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2 (S2).
Terminvereinbarung
Für eine schnelle Bearbeitung wird empfohlen, einen Termin mit unserem Amt zu vereinbaren:
E-Mail: s2@fr.ch oder Telefon: 026 305 12 41. Ein Termin gewährleistet die Anwesenheit einer zur Unterzeichnung und Validierung Ihrer Dokumente befugten Person.
Einreichung Ihres Dokuments
Sie können das Originaldokument zusammen mit Ihren Kontaktdaten auch am Empfang der BKAD abgeben (Spitalgasse 1, Freiburg – 08:00–11:30 und 14:00–16:30, an Tagen vor Feiertagen bis 16:00 Uhr).
Das Amt S2 informiert Sie, sobald das beglaubigte Dokument abholbereit ist. Die Bearbeitungszeit kann sich während den Ferien oder bei Abwesenheit einer unterschriftsberechtigten Personen verlängern.
Kosten
Dieser Dienst ist kostenlos.
Nächster Schritt: Apostille (Staatskanzlei)
Nach der Beglaubigung wird die Unterschrift von der Staatskanzlei überprüft, die für die Ausstellung von Apostillen je nach Bestimmungsland zuständige Behörde.
Das vollständige Verfahren finden Sie hierr: Beglaubigungen und Apostillen | Staat Freiburg