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Polizist/in werden - Kriterien für die Auswahl

Lead

Sie wünschen sich eine attraktive Karriere mit spannenden Herausforderungen? Polizist/in ist ein spannender, anspruchsvoller und abwechslungsreicher Beruf im Dienste der Bevölkerung! Wir rekrutieren einmal pro Jahr Polizisten/innen. Erfahren Sie mehr über den Beruf, die Karrieremöglichkeiten, die Auswahlkriterien und den Rekrutierungsprozess.

Sections (Site Studio)

Wir rekrutieren einmal im Jahr!

Jedes Jahr stellt die Kantonspolizei Freiburg motivierte Bewerber und Bewerberinnen ein, die bereit sind, die Herausforderung einer anspruchsvollen, aber spannenden Karriere anzunehmen.

Die nächste Rekrutierungskampagne findet vom 1. September bis zum 30. November 2025 statt. Der neue Lehrgang startet am 1. Januar 2027 seine zweijährige Ausbildung an der Polizeischule.

Sie sind verantwortungsbewusst, körperlich fit und können gut mit Menschen umgehen? Dann ist es genau das Richtige für Sie!

Ziehen Sie eine Karriere bei der Kantonspolizei Freiburg in Betracht? Verpassen Sie keine Informationen!

Kriterien für die Auswahl

Um bei der Kantonspolizei Freiburg einzusteigen, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

Persönliche Anforderungen

- Ausbildung: Eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben (EFZ mind. 3 Jahre, Fachmittelschulausweis oder gymnasiale Maturität)
- Alter: Zwischen 1986 und 2007 geboren
- Nationalität: Schweizer Bürger/Bürgerin oder im Einbürgerungsverfahren
- Vorstrafen: Einen ausgezeichneten Leumund haben (kein Strafregistereintrag, keine Betreibungen oder Verlustscheine)
- Sprache: Beherrschen der deutschen Sprache (Französischkenntnisse sind von Vorteil)
- Führerschein: Führerschein (Kategorie B)
- Militärische Pflichten: Keine Militärpflicht – ansonsten muss die Rekrutenschule vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen sein

Physische Anforderungen

- Körpergrösse: Mindestens 160 cm gross sein (keine Begrenzung für die Kriminalpolizei)
- Augen: Unter -0,3 wird das Tragen von Kontaktlinsen verlangt
- Gehör: Kein Hördefizit von mehr als 20dB
- Tattoo: Tattoos sind erlaubt, solange sie zum Beruf als Polizist oder Polizistin passen. Nicht erlaubt sind Tattoos am Kopf, Nacken, Hals und an den Händen.
- Piercings: Alle sichtbaren Körpermodifikationen (Piercings, Implantate, Skarifikationen) sind nicht zulässig

Der Arzt oder die Ärztin entscheidet endgültig, ob die Gesundheit ausreichend ist. Ein Einspruch ist nicht möglich.

Aufnahmebedingungen (PDF, 67.87k)

Rekrutierungsprozess

Informationsveranstaltung

Kriterien für die Auswahl

Vorbereitung auf die Tests

Vorbereitung Bewerbung

Ablauf der Ausbildung

Die Berufe der Polizei

Vorteile und Sozialleistung

Entwicklung und Karriere

FAQ

Link

Interregionale Polizei-Ausbildungszentrum

Kontakt

Kantonspolizei Freiburg
Abteilung Human Ressources und Ausbildung
Chemin de la Madeleine 3
1763 Granges-Paccot

Montag bis Freitag 8h30-11h30 / 14h00 - 16h30

+41 26 305 16 30

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Herausgegeben von Kantonspolizei

Letzte Änderung: 03.06.2025

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