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  • Die Familienzulagen

Erhalt einer Familienzulage

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Die Person, die ihren Anspruch auf Familienzulagen geltend macht, muss das dafür vorgesehene Formular verwenden. Bei der Einreichung des Antrags müssen alle notwendigen Angaben gemacht und die Bescheinigungen beigelegt werden.

  • Die Arbeitnehmenden stellen den Antrag bei ihrem/-r Arbeitgebenden. Bei Wechsel des Arbeitgebers ist ein neues Gesuch einzureichen.
  • Die Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmenden nicht beitragspflichtiger Arbeitgebenden stellen ihren Antrag bei der Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen sind.
  • Nichterwerbstätige stellen den Antrag in der Regel bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons.

Änderungen der persönlichen, finanziellen und beruflichen Verhältnisse, die sich auf den Anspruch und die Höhe der Zulagen auswirken, müssen dem/-r Arbeitgebenden oder der Familienausgleichskasse unaufgefordert gemeldet werden. Das betrifft auch solche, die zu einer Änderung in der Erstanspruchsberechtigung führen. Beispiele:

  • Geburt oder Tod eines Kindes
  • Beginn, Abbruch oder Beendigung einer Ausbildung eines Kindes
  • Trennung oder Scheidung sowie Änderungen bei der elterlichen Sorge
  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den anderen Elternteil
  • Wohnsitzwechsel des Kindes
  • beim Bezug von Familienzulagen für Nichterwerbstätige: Änderung der Einkommensverhältnisse und Beginn eines Anspruchs auf Grund einer Erwerbstätigkeit.

Ein rückwirkender Anspruch auf die Auszahlung von Familienzulagen kann geltend gemacht werden, doch ist er auf fünf Jahre vor der Anmeldung beschränkt.

Die Ausgleichskassen sowie ihre Agenturen helfen Ihnen gerne weiter. Die Liste mit den Ausgleichskassen finden Sie auf die Internetseiten der Direktion für Gesundheit und Soziales.

Le service compétent pour toute demande

Les prestations ne sont versées que sur présentation d’une requête appropriée au moyen du formulaire prévu à cet effet.

Caisse cantonale de compensation pour allocations familiales
Impasse de la Colline 1
Case postale
1762 Givisiez
Tél. 026 426 75 00

ou directement à la caisse de compensation pour allocations familiales de son employeur-e.

La liste des caisses de compensation peut être consultée sur le site de la Direction de la santé et des affaires sociales. 

Fachstelle für Gesuche

  • Aussgleichskasse des Kantons Freiburg (Formulare)
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  • Angebote und Veranstaltungen «I mache mit!»
  • Die Familienzulagen
    • Betragshöhe und Dauern von Familienzulagen
    • Erhalt einer Familienzulage

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    • Wer hat Anspruch auf Familienzulagen ?
    • Wer richtet die Familienzulagen?
  • Elternunterstützung: Nützliche Adressen
  • Ferienlager und weitere Ferienangebote für Kinder und Jugendliche
  • Interaktive Karte mit Angeboten für Kinder und Jugendliche im Kanton Freiburg
  • Kinder- und Jugendpolitik: Die Unterstützung des Staates für die Gemeinden
  • Leistungen der Fachstelle für Kinder-und Jugendförderung (FKJF)

Herausgegeben von Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen

Letzte Änderung: 29.03.2023

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