Home Alltag Vorgehen und Dokumente Prämie für die Verwendung von Holz aus dem Kanton Freiburg im Bauwesen Lead Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Erfahren Sie mehr über den Datenschutz dieses Formulars. *= Pflichtfeld Antragstellendes Unternehmen: Firmenname* E-Mail* Adresse, Nr.* PLZ, Wohnort* Name des Vertreters* Telefonnummer* UID CHE-(Handelsregister)* Bank* IBAN* Ausgeführte Konstruktion: Name des durchgeführten Projekts* Adresse, Nr.* PLZ, Wohnort* Eigentümer des Gebäudes* Bautyp (Einfamilienhaus etc.)* Beschreibung der ausgeführten Arbeit * Nr. der Baugenehmigung* Datum der Fertigstellung* Wenn keine Genehmigung vorhanden ist, geben Sie den Grund an Für weiterverarbeitende Betriebe, Name des/der Holzlieferanten Höhe der beantragten Prämie m3 Holz, das als Freiburger Herkunft deklariert wird Betrag ohne MwSt.(CHF) m2 Holz, das als Freiburger Herkunft deklariert wird Betrag ohne MwSt.(CHF) m Holz, das als Freiburger Herkunft deklariert wird Betrag ohne MwSt.(CHF) Summe Gesamtholz ohne MwSt., das als Freiburger Herkunft deklariert wird (CHF)* % : 10% Summe der Prämie* Die Verordnung PrämHolzV vom 24. November 2020 legt den Mindestbetrag der Prämie von 300 Franken bis zum Höchstbetrag von 10 000 Franken fest. Bestätigungen über die Verwendung von Freiburger Holz als Baumaterial für das Projekt Die Freiburger Herkunft des verwendeten Holzes für das Projekt wird nachgewiesen durch:* - Auswählen -Die Herkunftsdeklaration auf den Dokumenten des/der Holzlieferanten (Rechnung, Lieferschein oder Holzliste)Sonstiges Bitte Details angeben ▼ Obligatorische Anhänge und/oder Informationen Holzlieferantenrechnung* Hochladen Dokumente des/der Holzlieferanten (Lieferschein oder Holzliste), die die Freiburger Herkunft des Holzes bestätigen, falls keine Rechnung vorhanden ist* Hochladen Bescheinigung des Projektleiters, die der Antragsteller für die Durchführung des Projekts beauftragt hat* Hochladen Nach Artikel 41 des Freiburger Subventionsgesetzes (SGF 616.1) wird mit einer Geldstrafe bis zu 20 000 Franken bestraft, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben über wichtige Tatsachen macht oder solche Tatsachen verschweigt, um eine Subvention zu erlangen. Durch Anklicken des Buttons "Prämienantrag einreichen" wird der Antrag an LIGNUM Freiburg und an das Amt für Wald und Natur WNA zur Prüfung weitergeleitet. Für eine bessere Bearbeitung des Antrags kann Lignum Freiburg weitere Informationen anfragen* Der Antragsteller bestätigt, dass alle Bedingungen verstanden wurden und die zur Verfügung gestellten Unterlagen geprüft werden* Absenden Absenden Vorgehen und Dokumente Adressänderung und Wohnungswechsel Online-Dienste Strafregister Registrierung einer juristischen Person im virtuellen Schalter Ich benötige eine Wohnsitzbestätigung Beglaubigungen und Apostilles Führer- und Fahrzeugausweis EasyFind : verlorene Gegenstände oder Fundgegenstände Mietzinsverbilligung & subventionierten Wohnungen : Wissenswertes Herausgegeben von Amt für Wald und Natur Letzte Änderung : 18.03.2022 Teilen auf: