Was ist eine Beglaubigung?
Es handelt sich um das Verfahren, wonach die Echtheit einer Unterschrift bestätigt wird.
Die Staatskanzlei ist die zuständige Behörde für die Beglaubigung von Unterschriften auf öffentlichen Urkunden. Die besonderen Zuständigkeiten, die anderen Behörden oder Ämtern übertragen wurden, bleiben vorbehalten.
Was ist eine Apostille (Überbeglaubigung)?
Es handelt sich hierbei um das Verfahren, mit dem die Echtheit der Unterschrift einer Urkundsperson bestätigt wird.
Im Kanton Freiburg ist für diese Verfahren die Staatskanzlei zuständig. Im Ausland wird die Apostille nach der betreffenden Haager Konvention von 1961 erstellt. In Ländern, welche nicht Vertragspartner dieser Konvention sind, ist die Überbeglaubigung durch die ausländische Regierung und der diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz zu erstellen.
Anträge
Ein Antrag kann am Schalter oder per Post gestellt werden. In diesem Fall ist es wichtig, das Bestimmungsland der zu beglaubigenden Dokumente anzugeben und ein frankiertes Antwortcouvert beizulegen.
Adresse
Staatskanzlei
Administration und Beglaubigungen
Chorherrengasse 17
1701 Freiburg
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
von 08.00 bis 11.30 Uhr
und von 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag
von 08.00 bis 11.30 Uhr
und von 14.00 bis 16.30 Uhr
- Ausgenommen Sommer und Jahresende (spezielle Öffnungszeiten)
Jahresende Öffnungszeiten:
23. Dezember 2022
08.30 – 11.30
Am Nachmittag geschlossen
26. Dezember 2022
Geschlossen
27. bis 29. Dezember 2022
08.30 – 11.30
14.00 – 16.00
30. Dezember 2022
08.30 – 11.30
Am Nachmittag geschlossen
2. Januar 2023
Geschlossen
3. bis 6. Januar 2023
08.30 – 11.30
14.00 – 16.00
Arten von Dokumenten
Die Staatskanzlei des Kantons Freiburg beglaubigt unterschriebene Dokumente von Behörden, öffentlichen Verwaltungen und Freiburger Notaren. Zum Beispiel:
- Scheidungsurteile von freiburgischen Gerichten
- Auszüge aus freiburgischen Zivilstandsurkunden (Geburt, Heirat, Tod, ...)
- von einem Freiburger Notar unterzeichnete Kauf und Verkaufsverträge
- Arztzeugnisse, tierärztliche Bescheinigungen, ... (unterschrieben vom betreffenden Amt)
- Wohnsitzbescheinigungen (Gemeinde, wenn sie ihre Unterschrift bei der Staatskanzlei eingereicht hat, sonst Oberamt des betreffenden Bezirks)
- Auszüge aus dem kantonalen Handelsregister, Handelskammer
- Dokumente verschiedener Herkunft, von einem Freiburger Notar beglaubigte originalgetreue Kopien.
Die Staatskanzlei beglaubigt folgende Unterschriften nicht direkt:
- Unterschriften von Privatpersonen (beglaubigt ein Notar)
- Unterschriften von Unternehmen (beglaubigt ein Notar oder die Handelskammer)
- Schulzeugnisse (beglaubigt die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport)
- Diplome und Bescheinigungen der Universität Freiburg (beglaubigt UNI Info)
- Arztzeugnisse (beglaubigt die Direktion für Gesundheit und Soziales).
Die Staatskanzlei beglaubigt folgende Unterschriften nicht:
- Dokumente von Bundesämtern oder von der Bundeskanzlei
- Dokumente anderer Kantone (beglaubigt die Staatskanzlei des betreffenden Kantons)
- Dokumente anderer Länder.
Die zu beglaubigende Unterschrift muss handschriftlich sein (Kopien oder Scans werden nicht akzeptiert)
Der Sektor Administration und Beglaubigungen nimmt diese Aufgabe wahr. Zu diesem Zweck führt er das Register der gültigen Unterschriften der zuständigen Behörden des Kantons Freiburg.
Tarife
Die Tarife liegen zwischen 5 und 30 Franken pro Dokument. Der Betrag wird bar oder mit Kreditkarte am Schalter bezahlt (per Rechnung für Postsendungen).
Auskunft: bei der ausländischen Behörde
Bei Fragen zum Vorgehen im Ausland nehmen Sie vorher mit der Vertretung des betreffenden Landes Kontakt auf. Die Staatskanzlei kann keine Auskunft über das Vorgehen erteilen. Die Liste der ausländischen Vertretungen in der Schweiz finden sie auf der Website des Bundes.
Beglaubigungen für die Schweiz
Eine Unterschrift, die nicht für das Ausland bestimmt ist, kann nur ein Notar beglaubigen.
Beglaubigung mit Apostille oder einfache Beglaubigung
Der Typ der Beglaubigung hängt vom Bestimmungsland der Dokumente ab.
Beglaubigung mit Apostille
Die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens anerkennen die Gültigkeit eines Dokuments, ohne dass dieses das Visum eines Konsulats oder einer Botschaft trägt, sofern es mit einer Beglaubigung mit Apostille versehen ist.
Die Apostille wird ausschliesslich auf der Unterschrift eines Beamten (z.B. Kantonschemiker oder Kantonsarzt), eines Zivilstandsbeamten oder eines Notars angebracht. Sie darf nicht auf einem von einer Privatperson unterschriebenen Dokument angebracht werden.
Einfache Beglaubigung
Eine einfache Beglaubigung ist der von allen Nichtvertragsstaaten der Haager Übereinkunft anerkannte Stempel, sobald das Dokument das Visum einer Vertretung in der Schweiz (Botschaft, Konsulat oder Mission) trägt.
Diese Art von Beglaubigung ist für jeden Dokumentstyp möglich, sofern die Unterschrift auf dem Dokument beim Beglaubigungsdienst bekannt ist.