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Langzeitarbeitslosigkeit

Lead

Seit dem 1. Januar 2000 gibt es im Kanton Freiburg eine gesetzliche Regelung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und der sozialen Ausgrenzung, die auf beruflichen und sozialen Eingliederungs­massnahmen beruht.

Im Januar 2008 war diese Regelung Gegenstand einer Studie der Professoren Flückiger und Bonoli. Zwar konnte dabei die Wirksamkeit des Dispositivs festgestellt werden, durch punktuelle Anpassungen sind indes noch Verbesserungen möglich.

Trotz Anpassungen kann jedoch nicht zwingend für alle Langzeitarbeitslose eine Lösung gefunden werden. In solchen Fällen bleibt das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit bestehen. Die Folge: ein Anstieg der Sozialhilfeausgaben. Damit diese Schwierigkeit – unter Berücksichtigung der sozio­ökonomischen Lage – überwunden werden kann, muss der Kanton Freiburg Lösungen entwickeln.

Zu diesem Zweck hat der Staatsrat eine Kommission zur prospektiven Untersuchung der Politik im Bereich Langzeitarbeitslosigkeit ins Leben gerufen. Die Kommission soll mit wissenschaftlicher Unterstützung neue Denkanstösse einbringen und die verschiedenen Möglichkeiten der Betreuung der Langzeitarbeitslosen analysieren. Dabei soll sie nicht nur deren Schwierigkeiten und Bedürfnisse, sondern auch deren gesamtes Lebensumfeld berücksichtigen.

Download

Kantonale Politik der Hilfe an Langzeitarbeitslose (PDF, 1.81MB)

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quattro persone che camminano sullo schizzo delle scale © Alle Rechte vorbehalten - Photo de Kyaw Tun sur Unsplash
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Herausgegeben von Kantonales Sozialamt

Letzte Änderung: 16.09.2015

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