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Familienergänzende Betreuung

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Das Gesetz vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) und sein Ausführungsreglement (FBR) vereinen die Grundsätze der vor- und ausserschulischen Betreuung in einer Gesetzgebung.

Familienergänzende Betreuung

Mit dem Gesetz soll eine genügende Anzahl an familienergänzenden Tagesbetreuungsplätzen, welche die Vereinbarung von Familien- und Berufsleben ermöglichen, garantiert werden. Es gewährleistet eine gute Betreuung, die für alle finanziell tragbar ist. Es will die finanzielle Tragbarkeit des Angebots verbessern, in dem es verlangt, dass die Tarife entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern gestaltet werden und sich der Staat, die Arbeitgeber und die Selbstständigerwerbenden an den Kosten beteiligen. Das Gesetz legt ausserdem die Rolle der Gemeinden bei der Bedarfsbeurteilung und der Unterstützung für vor- und ausserschulische Betreuungsplätze fest.

Das Jugendamt (JA) mit seinem Sektor Familienexterne Betreuung (SMA) nimmt in diesem Bereich die folgenden Aufgaben wahr:

  • Das JA erteilt den vor- und ausserschulischen Betreuungseinrichtungen die Bewilligung und beaufsichtigt diese im Sinne der Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO). Ausserdem überwacht das JA die Qualität der Betreuung der untergebrachten Kinder. Zu diesem Zweck wurden kantonale Richtlinien erlassen. Diese betreffen zum einen das physische Umfeld, in dem die Kinder aufgenommen werden, und zum anderen die Begleitung und Ausbildung des Betreuungspersonals.
  • Ferner berät das JA die Gemeinden bei der Anwendung des kantonalen Gesetzes über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen.
  • Das JA erfasst und kontrolliert des Weiteren die tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden im Sinne von Art. 9 Abs. 3 und 4 FBG und entrichtet den Betreuungseinrichtungen den finanziellen Beitrag des Staates, der Arbeitgeber und der Selbstständigerwerbenden.
  • Schliesslich entrichtet das JA die kantonalen Beiträge an die Aus- und Weiterbildung des Erziehungspersonals der Betreuungseinrichtungen.
  • Das Bundesamt für Sozialversicherungen holt seinerseits im Rahmen des Eidgenössischen Impulsprogramms die Meinung des JA zu den eingereichten Gesuchen um finanzielle Unterstützung ein.

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Familienexterne Tagesbetreuung © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Herausgegeben von Jugendamt

Letzte Änderung: 27.03.2025

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