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Vorschulische Betreuung

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Eine vorschulische Betreuungseinrichtung betreut – entsprechend dem Bedarf – Kinder im Vorschulalter (vor Eintritt in die obligatorische Schule) ausserhalb ihres familiären Umfeldes.

Die Betreuung von Kindern im Vorschulalter ist ein zentraler Bestandteil der Familienpolitik was den Aspekt der Vereinbarung von Berufs- und Familienleben betrifft.

Durch die Bereitstellung von Betreuungsplätzen fördern die Gemeinwesen einerseits die Berufstätigkeit der Eltern, andererseits geben sie den Kindern die Möglichkeit zur frühen Sozialisierung.


Darüber hinaus sieht Artikel 60 Abs. 3 der Freiburger Verfassung vor, dass der Staat in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Privaten Betreuungsmöglichkeiten für nichtschulpflichtige Kinder anbietet.

Der Kanton Freiburg hat beschlossen, diesen wichtigen Bestandteil der Familienpolitik und der Politik zugunsten der Kinder mit der Ausarbeitung und der Verabschiedung des Gesetzes vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) zu fördern.

Die GSD hat Richtlinien für die vorschulischen Betreuungseinrichtungen erlassen. Das JA steht für Auskünfte bzgl. Schaffung solcher Einrichtungen zur Verfügung.

Vorschulische Betreuung - Dokumente

Documents

Richtlinien vom 1.Mai 2017 für die vorschulischen Betreuungseinrichtungen (PDF, 1.39MB)

Liens externes

  • Rapport du Conseil d’Etat au Grand Conseil pour une politique familiale globale - nur Französisch
  • Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO)
  • Gemeinsame Erklärung der EDK und der SODK
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Herausgegeben von Jugendamt

Letzte Änderung: 27.03.2025

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