Beiträge Staat-Arbeitgeber und Steuerreform
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Das Gesetz vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) führt eine finanzielle Beteiligung von Seiten des Staates (Art. 9), der Arbeitgeber und die Selbstständigerwerbenden (Art. 10) und der Steuerreform (Art. 10a) ein.
- Pauschalbeteiligung des Staates in Höhe von 10 % der tatsächlichen durchschnittlichen Kosten der subventionierten Einrichtungen
- Beitrag der Arbeitgeber und die Selbstständigerwerbenden von 0,4 Promille der für die Familienzulagen verbindlichen Lohnsummen
- Beitrag durch die Steuerreform, der eine Senkung der Betreuungsgebühren ermöglicht (nur für die Vorschulzeit)
Diese drei Finanzierungsarten kommen zum Elternbeitrag (Art. 8) und zum Beitrag der Gemeinden (Art. 6 und Art. 11) hinzu.
Finances
- AFJ Formulare - Abrechnung der tatsächlichen Betreuungsstunden XLS, 202k
- Richtlinien für die Beteiligung an Aus- und Weiterbildungskosten des Erziehungspersonals in Betreuungseinrichtungen vom 1. Januar 2024 PDF, 305.37k
- Verfahren zur Übernahme der Ausbildungskosten PDF, 133.81k
- Gesuch um Beteiligung an Aus-und Weiterbildungskosten des Erziehungspersonals in Betreuungseinrichtungen PDF, 136.24k
- Bezugssystem mit Tarifen
- Kontenplan