Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen betreffen drei Bereiche:
Aussenlärm: Lärmschutz-Verordnung
Hier geht es um den Schutz bestehender oder neuer Wohnungen vor Aussenlärm, der durch den Betrieb von neuen oder bestehenden Anlagen, wie Strassen, Bahnstrecken, zivilen und militärischen Flugplätzen, Industrie, Gewerbe oder Schiessanlagen, entsteht.
Innenlärm: SIA-Norm 181
Bei der Innenlärmproblematik geht es um den Lärmschutz in Wohnungen im Zusammenhang mit Schallquellen, die sich hauptsächlich im Gebäude selbst oder in Nachbarbauten befinden.
Gehörschutz: Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall
Dank der eidgenössischen Verordnung kann das Publikum bei Veranstaltungen oder in öffentlichen Gaststätten vor Schalleinwirkungen, die das Gehör dauerhaft schädigen, geschützt werden.
Bundesgesetzgebung
Kantonales Recht
- Lärmschutz- und Schallverordnung (LSSV)
- Richtlinien den Bau und die Einrichtung von öffentlichen Gaststätten
- Kantonale Richtlinien für die lärmtechnische Sanierung der 300-Meter-Schiessanlagen (siehe untenstehender Link)
- Directives des cantons de Fribourg et Vaud pour l'aménagement du territoire et la protection contre le bruit aux environs de l'aérodrome militaire de Payerne (voir document PDF ci-dessous, nur auf Französisch)
Antwort an den Grossen Rat
- Bericht Nr. 298 vom 10. Oktober 2006 des Staatsrats an den Grossen Rat zum Postulat Nr. 277.05 Jean Genoud über die Anwendung der Lärmschutz-Verordnung entlang des Freiburger Strassennetzes