Wichtigste regionale Ergebnisse
Die schweizerische Sozialversicherungsstatistik wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Bern erhoben und liefert Daten zum Sozialversicherungswerk der Schweiz. Diese Daten bilden die Grundlage für die Analyse und die Führung der Sozialversicherungspolitik. Die Öffentliche Arbeitslosenkasse (ÖALK) ist eine Verwaltungseinheit, die der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion des Kantons Freiburg administrativ zugewiesen ist. Sie bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Leistungen der Arbeitslosenversicherung und entschädigt die Arbeitnehmenden bei Kurzarbeit, Schlechtwetter und Insolvenz des Unternehmens.
Im Jahr 2025 gab es im Kanton Freiburg 65’290 AHV-Rentnerinnen und -Rentner und 11’553 IV-Rentnerinnen und -Rentner. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Gesamtzahl der AHV-Rentnerinnen und -Rentner im Kanton um 2,8 Prozent, während die Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner um 3,4 Prozent anstieg.
Mit 186 AHV-Rentnerinnen und -Rentner pro 1000 Einwohner hat der Kanton Freiburg eine niedrigere Bezügerquote als der nationale Durchschnitt (210 Bezüger/innen pro 1000 Einwohner). Bei den IV-Renten liegt die Bezügerquote im Kanton Freiburg hingegen sehr nahe am Schweizer Durchschnitt mit 33 Bezügerinnen und Bezüger pro 1000 Einwohner gegenüber 32 auf Landesebene.
Der Gesamtbetrag der von der öffentlichen kantonalen Arbeitslosenkasse für das Jahr 2025 ausbezahlten Entschädigungen beläuft sich auf CHF 171'952’822. Dieser Betrag ist im Vergleich zum Jahr 2024 um 15,3% gestiegen.
AHV-Bezüger/innen im Kanton Freiburg 2025
AHV- und IV-Bezüger/innen von 1999 bis 2025
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Metadaten
Bis 1994 wurde der Stand im März und ab 1995 jeweils im Januar erfasst. Für die Ergänzungsleistungen ist der Stichtag der 31. Dezember.
Ergänzungsleistungen: Anstieg um 3,3% auf 13’771 Bezügerinnen und Bezüger Ende 2025
Im Jahr 2025 stieg die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) im Kanton Freiburg um 3,3 % gegenüber dem Vorjahr. Ihre Zahl beträgt neu 13’771 Personen. Auch wenn die AHV-Rentnerinnen und Rentner, die EL beziehen, in der Mehrheit sind, müssen IV-Rentnerinnen und -Rentner diese Unterstützungsform häufiger in Anspruch nehmen.