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  • Der Staatsrat legt dem Grossen Rat das Gutachten zur Windenergieplanung vor

Der Staatsrat legt dem Grossen Rat das Gutachten zur Windenergieplanung vor

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat hat das Gutachten des Hochschulinstituts für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) der Universität Lausanne (UNIL) zur Kenntnis genommen. Er hatte das Institut mit einer unabhängigen Studie über die Vergabe eines Auftrags an die Firma Ennova SA im Rahmen der kantonalen Windenergieplanung betraut. Der Bericht der beiden Expertinnen des IDHEAP deckt im vorliegenden Fall keinen nachweislichen Interessenkonflikt auf. Allerdings weist er auf gewisse Lücken in den staatlichen Verfahren hin, die die Vergabe von externen Aufträgen regeln. Der Staatsrat verpflichtet sich, diesen Punkt zu prüfen und bei Bedarf die nötigen Massnahmen zu ergreifen.

Veröffentlicht am 17. September 2024 - 16h40

Die Grossrätinnen Christel Berset und Antoinette de Weck sowie 28 Mitunterzeichnende haben am 9. September 2022 mit einem Postulat den Staatsrat aufgefordert, einen unabhängigen Experten mit einer Administrativuntersuchung zu beauftragen. Den Grossrätinnen zufolge galt es, die Unabhängigkeit der Firma Ennova SA zu überprüfen, die im Januar 2016 mit der Ausarbeitung des Windenergiekapitels des Richtplans des Kantons Freiburg (KantRP) beauftragt worden war. Der Staatsrat hat im Februar 2023 zwei Expertinnen des IDHEAP damit beauftragt, die Fragen der Grossrätinnen Berset und de Weck zu beantworten. Diese haben ihren Schlussbericht im Juni 2024 vorgelegt. 

An seiner Sitzung vom 10. September 2024 hat der Staatsrat die Resultate der unabhängigen Studie zur Kenntnis genommen. Er stellt fest, dass das IDHEAP hauptsächlich zu zwei Schlussfolgerungen gelangt, was den Auftrag der Firma ennova SA bei der Ausarbeitung des Windenergiekapitels des kantonalen Richtplans betrifft. Erstens kommt das IDHEAP zum Schluss, dass es auf Ebene Staat Verfahrenslücken bei der Vergabe von externen Aufträgen gibt, und zweitens, dass zumindest scheinbar gegen die Regeln über das öffentliche Beschaffungswesen verstossen wurde.

Kein nachweislicher Interessenkonflikt

Was den Auftrag an die ennova SA betrifft, halten die Expertinnen die Wahl dieser Firma im Hinblick auf einen möglichen Interessenkonflikt für heikel, kommen aber nicht zum Schluss, dass ein effektiver Interessenkonflikt aufgetreten ist. Dem Staatsrat zufolge ist dieses Risiko auf den besonderen Kontext der Windenergieplanung zurückzuführen, bei der sich gemäss dem Wortlaut des Gutachtens «öffentliche und wirtschaftliche Interessen überschneiden». Er weist darauf hin, dass die Windenergieplanung des Kantons von den Bundesämtern sorgfältig kontrolliert und anschliessend vom Bund genehmigt wurde. 

Was die Governance betrifft, stellt die Studie fest, dass die staatsinternen Verfahren zur Kontrolle der Integrität der externen Auftragnehmer und des Inhalts der abgeschlossenen Verträge gewisse Schwachpunkte aufweisen. Der Staatsrat wird diesen Punkt prüfen und die nötigen Massnahmen treffen. Er wird namentlich die Möglichkeit prüfen, seine zentrale Stelle «öffentliches Beschaffungswesen» zu verstärken.

Unterschiedliche Ansichten bezüglich des öffentlichen Beschaffungswesens

In Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen nimmt der Staatsrat zur Kenntnis, dass das Amt für Energie (AfE) nach Ansicht der Expertinnen gegen die gesetzlichen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen verstossen habe, da ein «sachlicher Zusammenhang» zwischen den Leistungen der verschiedenen Auftragnehmer existierte und der Gesamtwert dieser Leistungen den Grenzbetrag für das freihändige Verfahren überstieg. 

Der Staatsrat teilt diese Ansicht jedoch nicht. Denn auch wenn die Leistungen der verschiedenen Auftragnehmer dem gleichen Ziel dienten (Ausarbeitung einer Windenergieplanung), befassten sie sich mit unterschiedlichen Inhalten und wendeten unterschiedliche Methoden. Zudem waren ihre Gutachten sachlich nicht miteinander vergleichbar und die Leistungen mussten nicht unbedingt von ein und derselben Firma erbracht werden.

Arbeiten des Lenkungsausschusses Windenergie im Gange

Im Anschluss an die teilweise Annahme des parlamentarischen Auftrags Revision des Kapitels Windenergie des kantonalen Richtplans (2022-GC-63) hat der Staatsrat einen Lenkungsausschuss (LA) aufgestellt, um das Windenergiekapitel des kantonalen Richtplans zu überarbeiten. 

Der Lenkungsausschuss, der im Juni 2024 erstmals zusammengekommen ist, hat die Aufgabe, die Windenergieplanung zu überprüfen, sie wenn nötig zu aktualisieren und zu kontrollieren, ob andere Kriterien herangezogen werden müssen, als jene, die angewendet wurden, um die geeignetsten Standorte unter Beachtung der gesetzlichen Verfahren auszuwählen. Der Bericht des IDHEAP, der dem Grossen Rat vorgelegt wird, steht auch den Mitgliedern des Lenkungsausschusses zur Verfügung. 

Dokumente

Antwort des Staatsrats auf das Postulat Berset Christel / de Weck Antoinette 2022-GC-157
Forderung einer Administrativuntersuchung zum Auftrag, den der Staat der Firma ennova SA erteilt hat

Bericht 2024-DEEF-34 des Staatsrats an den Grossen Rat
Forderung einer Administrativuntersuchung zum Auftrag, den der Staat der Firma ennova SA erteilt hat (Bericht zum Postulat 2022-GC-157)

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Herausgegeben von Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion

Letzte Änderung: 17.09.2024 - 16h40

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